Vollmacht
Vollmacht – Eigentor mit Anlauf ?
(c) Thorben Wengert / pixelio.de
Das Gericht verfügt eine Mitteilung an den Steuerberater und bittet um Vorlage der Vollmacht. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass diese bei Einlegung des Einspruches bestanden haben muss. Andere Richter machen das einfacher. Da kommt dann in der Verhandlung die Frage “War Ihr Steuerberater beauftragt, den Einspruch einzulegen?”.
Was macht der Steuerberater? Lässt den Mandanten einen kleinen Text unterschreiben: “Hiermit bevollmächtige ich …”-und dem aktuellen Tagesdatum. Problem: Das ist eine neue Vollmacht, die für den Einspruch nix bringt – und ein neuer Einspruch auf Basis dieser Vollmacht geht nicht – verfristet.
Wenn das Amtsgericht den Einspruch verwirft schicke ich der Kanzlei einen Link - auf das Vollmachtsblog.
