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Wer bitte unterschreibt solche Verträge II

Vertragsabschluß
Vertragsabschluß

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Das letzte Mal schrieb ich über einen etwas ungünstigen Einzelvertrag. Diesmal geht es sogar um ein Massengeschäft. Grundgedanke ist, dass Vertragsstrafen etwas Unanständiges sind.

Es werden Dienstleistungen ausgeschrieben. Für Schlechtleistungen ist ein Stufenverfahren vorgesehen, an dessen Ende die Auflösung des Vertrages steht. Schadenersatz oder gar eine Vertragsstrafe ist nicht vorgesehen.  Ergebnis auf Seiten des Anbieters:

  1. Es wird ein knapp kalkuliertes Gebot abgegeben – mal sehen, ob jemand noch wagemutiger ist.
  2. Wenn man den Zuschlag erhält sucht man sich einen Subunternehmer, der die Dienstleistung erbringt.
  3. Wenn der Auftaggeber nicht zufrieden ist wird der Sub angemeckert, wenn es nicht funktioniert, lässt man den Vertrag platzen.
  4. Die Vergabestelle muss neu ausschreiben.

So wirklich glücklich ist die Vergabestelle damit natürlich nicht. Einzelne Lose müssen dadurch immer wieder neu ausgeschrieben werden – macht viel Arbeit, insbesondere da die Ausschreibung außerhalb des Turnuses als Zusatzarbeit laufen muss. Aber auch für die einzelnen Einheiten, die die Dienstleistung brauchen ist das schlecht. Das Ergebnis für die Nutzer ist folgendes:

  1. Nachdem man sich endlich mit dem Dienstleister soweit arrangiert hat das alles klappt, kommt die Zentrale mit einer “Neuausschreibung” – regelmäßig alle paar Jahre.
  2. Den Zuschlag bekommt ein Billigheimer; Experten sehen gleich, dass bei dem Gebotsbetrag kaum ein Gewinn drin ist.
  3. Es rückt der erste Freiberufler an – der kann mit dem Geld natürlich noch viel weniger auskommen und erbringt dieLeistung, die zu dem Preis geht – aber nicht reicht. Damit beginnen die Beschwerden.
  4. Die Zentrale tut die Beschwerden über die schlechte Dienstleistungsqualität als “Gemeckere” ab. Das Betriebsklima verschlechtert sich, weil man die Dienstleistung ja wirklich braucht und nicht nur aus Jux und Dollerei angefordert hat.
  5. Nach gewissen Eskalationsstufen wird der Vertrag beendet. Es wird neu ausgeschrieben = erstmal gibt es die Dienstleistung gar nicht mehr…

Da lohnt es sich doch eher, eine ordentliche Vertragsstrafe reinzuschreiben, auch wenn die Angebote dann etwas höher liegen.

 

Staatliches Inkasso by Infoscore

Infsocore
Finanzkrise erreicht Geschäftsmann
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Es wird immer wieder gerne diskutiert, wer der bessere Geldeintreiber ist: Das Inkassobüro oder der Anwalt. Die Inkassobüros versuchen es traditionell es gerne mit dem “lästigen” Weg. Viele Mahnungen, gerne auch mal Anrufe oder Hausbesuche. Der Anwalt mahnt außergerichtlich und kümmert sich dann um die gerichtliche Titulierung und Vollstreckung.

Der Staat ist bei der Frage eigentlich aussen vor. Öffentlich-rechtliche Forderungen werden “beigetrieben”(§ 13 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz – LVwVG BW). Dafür braucht man weder einen Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils. Den “Titel” produziert die Behörde einfach selbst. Sie braucht auch keinen Gerichtsvollzieher sondern kann eigene Vollziehungsbeamte beschäftigen, die sich um die Mobiliarpfändung kümmern. Wenn Gerichtsvollzieher beauftragt werden gilt meist Kostenfreiheit. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse werden auch nicht vom Gericht gemacht, sondern als Bescheid von der Behörde verschickt…

Ach ja, die Möglichkeiten sich zu wehren sind recht knapp – schließlich haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Vollstreckungsmaßnahmen keine aufschiebende Wirkung (§ 12 LVwVG BW). D.h. auch während der Grundverwaltungsakt noch in der gerichtlichen Überprüfung ist, kann schon vollstreckt werden…

Das ist vermutlich der Traum jedes Gläubigers, der lange auf Antworten vom Vollstreckungsgericht wartet oder dank sinnloser und lediglich auf Zeitgewinn gerichteter Rechtsmittel noch etwas länger auf sein Geld warten muss – im Zweifel bis zur Insolvenz.

Das Land Baden-Würtemberg entwickelt sich gerade in die andere Richtung. Statt der Justizbeitreibung durch die eigene Landesoberkasse soll versucht werden, sich künftig eines Inkassobüros zu bedienen. Den Zuschlag hat die Fa. Infoscore Forderungsmanagement GmbH (IFM) aus Baden-Baden bekommen.

Der Auftrag für Infoscore wirft natürlich eine Frage auf: Dürfen die das? Die Antwort darauf ist erstmal “ja”, da es mit § 9 a Abs. 4-7 Landesjustizkostengesetz eine eindeutige Rechtsgrundlage gibt. Diese geht den allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen vor (nach denen die Übermittlung von Schuldnerdaten von einer Behörde an ein  Inkassobüro vermutlich nicht zulässig wäre) vor.

Diese Regelung enthält auch Vorgaben, was zur Wahrung des Datenschutzes zu gewährleisten ist. Insbesondere muss vor der Abgabe an das Inkassobüro der Schuldner die Möglichkeit gegeben werden, dies durch Zahlung abzuwenden. Dies wirft bei mir doch etliche Fragen auf:

  • Von der Unterrichtung kann bei unverhältnissmäßigem Aufwand abgesehen werden? Da zuerst Altforderungen bearbeitet werden sollen, ist davon auszugehen, dass etliche Adressen veraltet sind. Ist dann bereits die Nachforschung schon unverhältnismäßiger Aufwand? Insbesondere da weiter oben im Gesetztestext steht, dass man private Dienstleister zur Adressrecherche einsetzen will.
  • Reicht es aus, dass der Hinweis im Kleingedruckten der Rechnung / der Mahnung steht? Es fehlt der sonst im Datenschutzrecht nicht unübliche Hinweis, dass die Information gesondert oder optisch hervorgehoben erfolgen muss.

Die Firma Infoscore bekommt damit übrigens nicht die Rechte der Behörde, es können also lediglich nette/weniger nette Briefe verschickt werden. Der Auftrag an den Gerichtsvollziehr muss dann wieder von der Landesoberkasse kommen. Die Informationen, die Infoscore bekommen kann sind jedoch recht umfangreich:

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Schuldners
  • die zur Kennzeichnung der Forderung erforderlichen Angaben (Betrag der Haupt- und Nebenforderung, anordnende Stelle, Geschäftsnummer, Bezeichnung der Sache und Kassenzeichen der Vollstreckungsbehörde)
  • Informationen über bisherige Beitreibungsmaßnahmen, soweit dies zur Beitreibung der Forderung erforderlich ist.

Die Hervorhebung von mir kennzeichnet, dass Infoscore erfährt, welche Art von Gerichtskosten da beigetrieben werden. D.h. die Mitarbeiter dort wissen z.B., dass Herr Brause ein Strafverfahren hatte. Diese Informationen werden durch eine “schriftliche Verpflichtung des Unternehmens” geschützt. Ob dieses eine Sanktion (z.B. Vertragsstrafe für Infoscore) beinhaltet, ist mir nicht bekannt. Bekannt ist hingegen die Sanktion, wenn ein Behördenmitarbeiter solche Informationen ausplaudert: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 203 StGB).

Kleine Fußnote am Ende: Der Landesjustizminister, zu dessen Zeiten das eingeführt wurde, war Ullrich Goll von der FDP, einer Partei, die den Schutz der Privatsphäre bisher hochgehalten hat – scheinbar nicht für Mittellose?

Entfristung

Vertragsabschluß

ist ein scheußliches Wort für eine sehr schöne Sache. Aus einem befristeten Arbeitsvertrag wird ein unbefristeter. Anstelle des regelmäßigen Bangens um eine Verlängerung tritt der volle deutsche Kündigungsschutz.

Vertragsabschluß

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Der Standardweg dafür ist ein neuer /geänderter Arbeitsvertrag. Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit, sich “einzuklagen”. Eine Checkliste mit möglichen Ansatzpunkten zum “Knacken” gibt es im Internet. Mein Warnhinweis dazu ist, dass die Personaler diese Punkte natürlich auch kennen – deswegen ist die Chance das so etwas passiert bei einer guten Personalabteilung recht gering. Zu den Chancen, nach einer gescheiterten Entfristungsklage einen neuen (unbefristeten) Arbeitsvertrag zu bekommen brauche ich ja nichts zu sagen.

 

 

Wie katapultiere ich mich als Caterer am schnellsten aus dem Geschäft

Nach der Schritt-für-Schritt-Anleitung vom letzten Mal jetzt die schnelle Variante:

  1. Anruf des Chefs: wir können Ihren Mitarbeitern nur noch diese Woche Mittagessen liefern. Ab nächster Woche können wir Ihnen diesen Service leider nicht mehr anbieten.
  2. Allgemeine Verwunderung, wilde Spekulationen über den Grund. Am Ende der ersten Abstinenz-Woche:
  3. Anruf des Junior-Chefs: “Guten Tag, ich wollte mich erkundigen, ob es mit unserem Mittagessens-Service Probleme gab. Uns ist aufgefallen, dass Sie die ganze Woche nichts bestellt haben.”

Also ein echtes Vorbild für interne und externe Kommunikation.

Wie katapultiere ich mich als Selbständiger am besten aus dem Geschäft?

Vertragsabschluß
Hier ein 5-Punkte Plan, insbesondere den fünften Punkt finde ich den Kracher – zumal sich der Anbieter in einem Dienstleistungsbereich bewegt der (ähnlich wie der Anwaltsmarkt) durch ein Überangebot an Dienstleistern geprägt ist.
1. Die schriftlich erklärten Spezifikationen werfe ich (mündlich) kurz vor Erbringung der Dienstleistung über den Haufen (z.B. mache ich die Schulung nur für 12 Teilnehmer anstelle 20)
2. Den dadurch genervten Einkäufer (er muss die Änderungen ja seinen internen Abnehmern schmackhaft machen) komme ich bei nachträglich aufgetretenen Problemen keinen Millimeter entgegen (“die Zusatzleistung erbringen wir nur für Direktkunden, nicht für die Pauschalkunden”).
3. Verhandlungen erschwere ich dadurch, dass es zwar Mitarbeiter als Ansprechpartner gibt, verbindliche Zusagen kann aber nur ich als Chef selbst abgeben – so dass alles eine Extrarunde drehen muss. In diesen Verhandlungen betone ich stets die große Auslastung und dass das Annehmen des Zusatzauftrages je das reinste Entgegenkommen ist. Von der Gnade mit einem Verhandeln zu dürfen ganz zu schweigen (hier Hauptargument: man hat ja über die Pauschale einen guten Preis gemacht)
4. Die Information, dass die Pauschalabnahme vorerst nicht mehr erfolgt – man aber gerne einzelne Leistungen weiterhin beziehen würde führt bei mir zu einem cholerischen Anfall. Ich erkläre die Geschäftsbeziehung für final beendet.
Der erwartete fünfte Schritt währe: Nachdem etwas Gras über die Sache gewachsen ist mache ich etwas Katzbuckeln und ein gutes Angebot um wieder ins Geschäft zu kommen.
Stattdessen: Ich schreibe an den Geschäftsführer des Kunden. Dass die Zusammenarbeit mit dem Einkäufer sich ja immer so schwierig gestaltet. Die Leistung  ja sehr gut sei (Hauptargument: räumliche Nähe!) und man diese gerne weiterhin erbringen würde. Eine weitere Zusammenarbeit mit dem Einkäufer lehne ich aber bereits in diesem Schreiben kategorisch ab.