Ueberwachung

Geht schon, aber nicht so…

Geht schon, aber nicht so…

st eine von mir gerne gegebene Antwort auf die Frage “Geht das rechtlich gesehen”. Meist kommt danach eine Detailverbesserung, z.B. dass die elektronische Übermittlung noch verschlüsselt werden muss oder ein bestimmter Vertrag (z.B. über Datenverarbeitung im Auftrag) schriftlich gemacht wird oder ähnliches.

So ähnlich sehe ich auch die Antwort des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung. Die Grundaussage lautet: Es geht! Man darf die Verbindungsdaten auf Vorrat speichern. Man darf ermitteln, wer hinter einer bestimmten IP-Adresse steht. Und ja, man darf diese Daten auch tatsächlich nutzen.

Aber so nicht! Nicht mit einer “Scharniernorm”, die die Datennutzung für alles und nichts ermöglicht. Nicht ohne Vorgaben wie man denn die Sicherheit der Daten gewährleistet. Und schon gar nicht in der Wolke von Geheimhaltung.

Insgesamt eine schallende Ohrfeige. Aber nicht für unanständiges Verhalten, sondern schlicht für handwerkliche Schlechtleistung.

Ich denke das “die Bürgerrechte” dennoch gewonnen haben. Das BVerfG hat klar gemacht, dass Grundrechte kein Spielzeug sind, dass der Grundrechtseingriff sorgfältig abgewogen werden muss, auch bei Art. 10 GG der gemeinhin als Schatten seiner selbst gesehen wird

Auch dass man im Vorfeld wirksame Schranken einbauen muss und nicht alles auf später im Betrieb vertagen darf. Alles positive Entwicklungen. Und als “Awarness-Kampagne” ist die aktuelle Berichterstattung unbezahlbar.

Nur ein kleiner Nebeneffekt ist, das die politische Diskussion wieder eröffnet ist- ob bei den geänderten Vorzeichen (Regierungsparteien) etwas anderes rauskommt wird sich zeigen.

Das kein Recht auf ein anonymes Internet besteht ist kein wirklicher Weltuntergang. Ganz früher (irre teure Dial-In-Wählverbindungen oder Netze von Uni’s oder Großfirmen) war das nicht anders. Die Gewisse Anonymität kam erst mit den Flatrates auf – und dem hat die Politik gegengesteuert – dauerte halt etwas länger. Aber wie sieht es denn mit der Anonymität im Offline-öffentlichen raum aus? Bei Demonstrationen gilt das Vermummungsverbot. Bei besonders schweren Straftaten kann ein aufgenommenes Bild/Phantombild/Personenbeschreibung veröffentlicht werden…

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