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Nachgewiesener Eingang

Briefpost

Das Einschreiben wird bei Blawgs immer wieder mal durch den Kakao gezogen:

Dennoch ist “Einschreiben” bei vielen Leuten auch gleich “sicher” – und Allheilmittel bei allem Wichtigen.

Neben der Debatte über den Zugangsnachweis gibt es noch ein ganz anderes Problem: Einschreiben dauern (oft) länger als ein normaler Brief. Deswegen hat bei mir mal jemand die Einspruchsfrist versäumt – um einen Tag.
Aus diesem Grund sind auch Paketdienste keine gute Alternative – gibt ein schönes Tracking, aber dauert im Zweifel halt doch länger. Außerdem sind die Pakete häufig nicht in den normalen Postlauf eingebunden. Wenn es also nicht nur auf das formale Einhaltung der Frist ankommt, sondern auch darauf, dass (möglichst schnell) eine Reaktion erfolgt, sollte also ein einfacher Brief an eine Postanschrift geschickt und auf  Kapriolen verzichtet werden.

Dabei gibt es für nicht Formgebundenes doch die schöne Faxalternative: guter Nachweis (wenn das Fax verkleinert auf dem Sendebericht steht), geringe Kosten.

Im Geschäft haben wir zusätzlich für bestimmte eingehende Mitteilungen ein Online-System. Erzeugt Sendebestätigungen und hat ein gutes internes Logging. Noch billiger als Fax und für beide Seiten sehr praktisch. Der Steuerberater, mit dem ich gestern telefoniert habe, wusste aber dennoch genau was er wollte:

Sie kriegen künftig alles per Einschreiben!

Manche Leute sollten echt Lotto spielen

(c) Willi Heidelbach / pixelio.de

Fehler passieren immer wieder. Meistens werden sie im Rahmen des Widerspruchsverfahrens entdeckt und bereinigt:

Der Steuerberater hatte zwar einiges geschrieben – den eigentlichen Fehler aber nicht entdeckt. Dennoch habe ich den Bescheid natürlich aufgehoben und erklärt warum.

Heute kam ein weiteres Schreiben des Steuerberaters. Er hat auch von einem anderen Mandanten einen Bescheid von uns erhalten. Nachdem das letzte Mal der Bescheid aufgehoben wurde, bittet er um Prüfung, ob diesmal alles richtig gelaufen sei. Leider hatte auch dieser Bescheid einen vergleichbaren Fehler – also wieder eine Aufhebung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens …

(c) Willi Heidelbach / pixelio.de

Wenn das so weitergeht macht der demnächst noch Werbung mit den Erfolgen gegen uns. Ich brauche dringend einen Mandanten von ihm, bei dem kein Fehler passiert ist (wie bei den mehreren tausend anderen Fällen in der Bescheidaktion auch)!