Recht
Allgemeine Anzeigepflicht (Frage zuTP: Pontifikale Geheimnisse)
Gestolpert bin ich über folgende Aussagen zum Missbrauchsskandal innerhalb der katholischen Kirche:
Die staatliche Justiz bleibt so erst mal außen vor. Dies widerspricht nicht nur dem geltenden Recht in Deutschland, das auch kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem staatlichen Recht unterstellt, sondern auch der UN-Kinderrechtskonvention.
[...]
Dies betrifft auch Artikel 332c des Strafrechts allgemein, wonach jemand, der von einer unzüchtigen Handlung Kenntnis erlangt, dem Opfer zu helfen hat und die Straftat der Polizei oder dem Staatsanwalt anzuzeigen hat.
Ich bin bislange eben von keiner allgemeinen Anzeigepflicht von Straftaten ausgegangen. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass sich so etwas aus einer Garantenstellung herleitet. Zweifle jedoch, dass man dann wirklich eine Strafanzeige machen muss – wenn dann eher “geeignete Maßnahmen”, die gerade die Kirche ja auch ohne den Staat ergreifen kann (versetzung in einen nicht-gefährdeten Bereich, Therapie, Begleitung…). Was meinen die Strafrechtler ?
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0Actio und reactio
Actio: Gemeinden als Waffenhändler (z.B. hier)
Reaction: Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aufbewahrung, Vernichtung oder Verwertung von Waffen und unter das Waffengesetz fallende Gegenstände durch die Waffenbehärden (VwV-Waffenvernichtung) [GABl. vom 26.02.2010 S. 26ff)
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Geht schon, aber nicht so…
st eine von mir gerne gegebene Antwort auf die Frage “Geht das rechtlich gesehen”. Meist kommt danach eine Detailverbesserung, z.B. dass die elektronische Übermittlung noch verschlüsselt werden muss oder ein bestimmter Vertrag (z.B. über Datenverarbeitung im Auftrag) schriftlich gemacht wird oder ähnliches.
So ähnlich sehe ich auch die Antwort des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung. Die Grundaussage lautet: Es geht! Man darf die Verbindungsdaten auf Vorrat speichern. Man darf ermitteln, wer hinter einer bestimmten IP-Adresse steht. Und ja, man darf diese Daten auch tatsächlich nutzen.
Aber so nicht! Nicht mit einer “Scharniernorm”, die die Datennutzung für alles und nichts ermöglicht. Nicht ohne Vorgaben wie man denn die Sicherheit der Daten gewährleistet. Und schon gar nicht in der Wolke von Geheimhaltung.
Insgesamt eine schallende Ohrfeige. Aber nicht für unanständiges Verhalten, sondern schlicht für handwerkliche Schlechtleistung.
Ich denke das “die Bürgerrechte” dennoch gewonnen haben. Das BVerfG hat klar gemacht, dass Grundrechte kein Spielzeug sind, dass der Grundrechtseingriff sorgfältig abgewogen werden muss, auch bei Art. 10 GG der gemeinhin als Schatten seiner selbst gesehen wird
Auch dass man im Vorfeld wirksame Schranken einbauen muss und nicht alles auf später im Betrieb vertagen darf. Alles positive Entwicklungen. Und als “Awarness-Kampagne” ist die aktuelle Berichterstattung unbezahlbar.
Nur ein kleiner Nebeneffekt ist, das die politische Diskussion wieder eröffnet ist- ob bei den geänderten Vorzeichen (Regierungsparteien) etwas anderes rauskommt wird sich zeigen.
Das kein Recht auf ein anonymes Internet besteht ist kein wirklicher Weltuntergang. Ganz früher (irre teure Dial-In-Wählverbindungen oder Netze von Uni’s oder Großfirmen) war das nicht anders. Die Gewisse Anonymität kam erst mit den Flatrates auf – und dem hat die Politik gegengesteuert – dauerte halt etwas länger. Aber wie sieht es denn mit der Anonymität im Offline-öffentlichen raum aus? Bei Demonstrationen gilt das Vermummungsverbot. Bei besonders schweren Straftaten kann ein aufgenommenes Bild/Phantombild/Personenbeschreibung veröffentlicht werden…
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0Halbwertszeiten
Zu Jahresanfang war in meinem Fitnesstudio eine (fast ständiger) großer Betrieb zu verzeichnen. Es war (noch) nicht so, dass man Wartezeiten an den Geräten hat oder ähnliche unangenehme Nebenwirkungen – sondern einfach nur gut voll.
Ich hatte mal nachgefragt, welche Mitgliederwerbeaktion so einen Durchschlagenden Erfolg hatte. Antwort: “Das ist jedes Jahr so, die Halbwertszeit beträgt etwa fünf Wochen”, jetzt weis ich auch, warum die Verträge mit der kurzen Kündigungsfrist so deutlich teurer sind…
Inzwischen sind die ersten fünf Wochen rum – das mit der Halbwertszeit stimmt nur fast, ich würde bei den Neumitgliedern eher von Viertelwertszeit sprechen…
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0Disclaimer
Disclaimer sind immer meine besonderen Freunde. Rechtlich haben Sie so praktisch keine Wirkung. Die einzige Möglichkeit, die ich persönlich sehe ist, wenn es um die Frage des schuldhaften handelns geht, dass der Empfänger dann nicht angeben kann er hätte nichts von der Vertraulichkeit der Information gewusst – also absolutes Randthema.
Heise hat ein paar interessante Stilblüten zusammengestellt:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Disclaimer-Bizarre-Stilblueten-892359.html
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Der kleine Unterscheid zwischen Betroffenem und Zeugen
kann ganz schön Probleme machen.
Der Hintergrund ist, das man sich im OWi/Strafverfahren nicht selbst belasten muss. Dieser Grundsatz hat zwei ganz unterschiedliche Auswirkungen:
- Als Betroffener braucht man nichts zu sagen. Dieses Schweigen darf einem auch nicht negativ ausgelegt werden.
- Als Zeuge hingegen muss man grundsätzlich alles sagen, außer dem was einem selbst oder einen nahen Verwandten einer Verfolgung aussetzen könnte.
Im neuen Fall wurde ein Fahrzeughalter als Betroffener geführt, belehrt das er nichts sagen braucht – was er getan hat. Und dafür mit einer Fahrtenbuchauflage “belohnt” (was geht, wenn mit allen Mühen der Fahrer nicht ermittelt werden kann). Nur hat das Gericht festgestellt, dass nicht genug getan wurde um den Fahrer zu Ermitteln – man hätte den Halter, nachdem klar war, das er nicht der Fahrer gewesen sein kann auch als Zeugen vernehmen können. Dann hätte dieser (wenn es nicht ein naher Angehöriger war) aussagen müssen – und entsprechend belehrt werden können.
Fall bei LexisNexis.
Warum klemmt es dabei immer wieder? Weil meistens ein “Kombi”-Bogen verwendet wird. Darin wird der Halter als Betroffener Angehört mit dem Hinweis, dass er wenn er es nicht war, doch den tatsächlichen Fahrer mitteilen soll. Dafür ist er dann aber falsch Belehrt (s. oben). Die Praxis wird immer mal wieder kritisiert – aber nicht geändert, weil es doch recht praktisch ist.
Wie das nach Hinten gehen kann zeigt aber ein anderer Fall, der schon ein Vierteljahrhundert alt ist: (LG Hechingen NJW 1986, 1823) Da wurde der Anhörungsbogen an einen alten Mann verschickt – obwohl der “Täter” ca. 20 Jahre alt war. Der Sachbearbeiter in der Bußgeldbehörde wusste das. Hat aber dennoch den Anhörungsbogen anstelle des (vermutlich nicht formularmäßig vorhandenen) Zeugenfragebogens verwendet. Schief ging es mal wieder wegen Krankheit – der Vertreter wusste nix. Ergebnis: 30 Tagessätze wegen Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB).
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0Kündigung einmal anders
Eben am Rande mitbekommen:
Der Kunde wollte sich vorzeitig aus dem Fitnessstudio-Vertrag lösen. Hat seinen Kumpel – der dort Mitarbeiter ist gefragt wie das vor dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit geht. Die Lösung der Beiden war ganz einfach: Der Mitarbeiter sagt seinem Chef, der Kunde hätte ihm eine Ohrfeige verpasst.
Das Ziel wurde erreicht: Das Fitnesstudio hat ihm die fristlose Kündigung erklärt. Hatte aber auch eine Seiteneffekt: Ein Hausverbot – und nicht nur für das Studio sondern gleich für das ganze Einkaufszentrum in dem es liegt…
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0Und dann war da noch…
… der Firmenchef, der Auskünfte verweigerte. Es währe ihm unmöglich, die Information läge ihm nicht vor. Die hätte nur sein Steuerberater.
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0Und dann war da noch…
… der Mann der dem Außendienstler Hausverbot erteilte (bevor er ihn überhaupt kennenlernte). Und danach darauf bestand, die Formulare nicht selbst auszufüllen, weil das ja für alle anderen der Außendienstler erledigte.
(Laut Verwaltungsgericht: Verstoß gegen Treu & Glauben, was auch im Verwaltungsrecht Anwendung findet)
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0J.-Ang.-o.-h.sekr.-AI
Stammt aus einem Papier-Formular einer Staatsanwaltschaft. Ermöglicht.
J.-Ang (Justizangestellter)
J.-sekr. (Justizsekretär)
J.-h.-sekr. (Justizhauptsekretär)
J.-o.-sekr. (Justizobersekrätär)
AI -Amtsinspektor
Offensichtlich gibt es Gender-Defizite, weil keine Weiblichen Formen vorgesehen sind.
Aber auch Pragmatismus, da ist nix angekreuzelt o.ä. – offensichtlich ist dem Absender seine Amtsbezeichnung so egal wie dem Empfänger…
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