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Staatliches Inkasso by Infoscore

Staatliches Inkasso by Infoscore

Finanzkrise erreicht Geschäftsmann
Quelle: Fotolia

Es wird immer wieder gerne diskutiert, wer der bessere Geldeintreiber ist: Das Inkassobüro oder der Anwalt. Die Inkassobüros versuchen es traditionell es gerne mit dem “lästigen” Weg. Viele Mahnungen, gerne auch mal Anrufe oder Hausbesuche. Der Anwalt mahnt außergerichtlich und kümmert sich dann um die gerichtliche Titulierung und Vollstreckung.

Der Staat ist bei der Frage eigentlich aussen vor. Öffentlich-rechtliche Forderungen werden “beigetrieben”(§ 13 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz – LVwVG BW). Dafür braucht man weder einen Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils. Den “Titel” produziert die Behörde einfach selbst. Sie braucht auch keinen Gerichtsvollzieher sondern kann eigene Vollziehungsbeamte beschäftigen, die sich um die Mobiliarpfändung kümmern. Wenn Gerichtsvollzieher beauftragt werden gilt meist Kostenfreiheit. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse werden auch nicht vom Gericht gemacht, sondern als Bescheid von der Behörde verschickt…

Ach ja, die Möglichkeiten sich zu wehren sind recht knapp – schließlich haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Vollstreckungsmaßnahmen keine aufschiebende Wirkung (§ 12 LVwVG BW). D.h. auch während der Grundverwaltungsakt noch in der gerichtlichen Überprüfung ist, kann schon vollstreckt werden…

Das ist vermutlich der Traum jedes Gläubigers, der lange auf Antworten vom Vollstreckungsgericht wartet oder dank sinnloser und lediglich auf Zeitgewinn gerichteter Rechtsmittel noch etwas länger auf sein Geld warten muss – im Zweifel bis zur Insolvenz.

Das Land Baden-Würtemberg entwickelt sich gerade in die andere Richtung. Statt der Justizbeitreibung durch die eigene Landesoberkasse soll versucht werden, sich künftig eines Inkassobüros zu bedienen. Den Zuschlag hat die Fa. Infoscore Forderungsmanagement GmbH (IFM) aus Baden-Baden bekommen.

Der Auftrag für Infoscore wirft natürlich eine Frage auf: Dürfen die das? Die Antwort darauf ist erstmal “ja”, da es mit § 9 a Abs. 4-7 Landesjustizkostengesetz eine eindeutige Rechtsgrundlage gibt. Diese geht den allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen vor (nach denen die Übermittlung von Schuldnerdaten von einer Behörde an ein  Inkassobüro vermutlich nicht zulässig wäre) vor.

Diese Regelung enthält auch Vorgaben, was zur Wahrung des Datenschutzes zu gewährleisten ist. Insbesondere muss vor der Abgabe an das Inkassobüro der Schuldner die Möglichkeit gegeben werden, dies durch Zahlung abzuwenden. Dies wirft bei mir doch etliche Fragen auf:

  • Von der Unterrichtung kann bei unverhältnissmäßigem Aufwand abgesehen werden? Da zuerst Altforderungen bearbeitet werden sollen, ist davon auszugehen, dass etliche Adressen veraltet sind. Ist dann bereits die Nachforschung schon unverhältnismäßiger Aufwand? Insbesondere da weiter oben im Gesetztestext steht, dass man private Dienstleister zur Adressrecherche einsetzen will.
  • Reicht es aus, dass der Hinweis im Kleingedruckten der Rechnung / der Mahnung steht? Es fehlt der sonst im Datenschutzrecht nicht unübliche Hinweis, dass die Information gesondert oder optisch hervorgehoben erfolgen muss.

Die Firma Infoscore bekommt damit übrigens nicht die Rechte der Behörde, es können also lediglich nette/weniger nette Briefe verschickt werden. Der Auftrag an den Gerichtsvollziehr muss dann wieder von der Landesoberkasse kommen. Die Informationen, die Infoscore bekommen kann sind jedoch recht umfangreich:

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Schuldners
  • die zur Kennzeichnung der Forderung erforderlichen Angaben (Betrag der Haupt- und Nebenforderung, anordnende Stelle, Geschäftsnummer, Bezeichnung der Sache und Kassenzeichen der Vollstreckungsbehörde)
  • Informationen über bisherige Beitreibungsmaßnahmen, soweit dies zur Beitreibung der Forderung erforderlich ist.

Die Hervorhebung von mir kennzeichnet, dass Infoscore erfährt, welche Art von Gerichtskosten da beigetrieben werden. D.h. die Mitarbeiter dort wissen z.B., dass Herr Brause ein Strafverfahren hatte. Diese Informationen werden durch eine “schriftliche Verpflichtung des Unternehmens” geschützt. Ob dieses eine Sanktion (z.B. Vertragsstrafe für Infoscore) beinhaltet, ist mir nicht bekannt. Bekannt ist hingegen die Sanktion, wenn ein Behördenmitarbeiter solche Informationen ausplaudert: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 203 StGB).

Kleine Fußnote am Ende: Der Landesjustizminister, zu dessen Zeiten das eingeführt wurde, war Ullrich Goll von der FDP, einer Partei, die den Schutz der Privatsphäre bisher hochgehalten hat – scheinbar nicht für Mittellose?

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Nachgewiesener Eingang

Nachgewiesener Eingang

Das Einschreiben wird bei Blawgs immer wieder mal durch den Kakao gezogen:

Dennoch ist “Einschreiben” bei vielen Leuten auch gleich “sicher” – und Allheilmittel bei allem Wichtigen.

Neben der Debatte über den Zugangsnachweis gibt es noch ein ganz anderes Problem: Einschreiben dauern (oft) länger als ein normaler Brief. Deswegen hat bei mir mal jemand die Einspruchsfrist versäumt – um einen Tag.
Aus diesem Grund sind auch Paketdienste keine gute Alternative – gibt ein schönes Tracking, aber dauert im Zweifel halt doch länger. Außerdem sind die Pakete häufig nicht in den normalen Postlauf eingebunden. Wenn es also nicht nur auf das formale Einhaltung der Frist ankommt, sondern auch darauf, dass (möglichst schnell) eine Reaktion erfolgt, sollte also ein einfacher Brief an eine Postanschrift geschickt und auf  Kapriolen verzichtet werden.

Dabei gibt es für nicht Formgebundenes doch die schöne Faxalternative: guter Nachweis (wenn das Fax verkleinert auf dem Sendebericht steht), geringe Kosten.

Im Geschäft haben wir zusätzlich für bestimmte eingehende Mitteilungen ein Online-System. Erzeugt Sendebestätigungen und hat ein gutes internes Logging. Noch billiger als Fax und für beide Seiten sehr praktisch. Der Steuerberater, mit dem ich gestern telefoniert habe, wusste aber dennoch genau was er wollte:

Sie kriegen künftig alles per Einschreiben!

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Befristete Arbeitsverhältnisse und der öffentliche Dienst

Ich habe schon einmal die Vermutung geäußert, dass auch besonderer Kündigungsschutz umgangen wird – und je stärker der Arbeitnehmer geschützt ist, desto stärker ist der Druck, Umgehungslösungen zu finden. Eine davon ist sicher Mobbing in jedweder Form – dann geht der Mitarbeiter freiwillig. Oder es beginnt die beschriebene Suche nach Gründen für eine außerordentliche Kündigung.

Der öffentliche Dienst hat traditionell einen starken Kündigungsschutz – wer die Probezeit übersteht bleibt bis zur Rente. Das hat sicher nicht (nur) mit den Tarifverträgen, sondern auch mit Strukturen zu tun. Aber auch hier findet sich eine Umgehungslösung:

Die Analysen des Mikrozensus 2008 zeigen auch, dass befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst im Vergleich zur Privatwirtschaft besonders weit verbreitet sind. In der Altersstufe der 25- bis unter 30-Jährigen sind über die Hälfte der Männer und mehr als ein Drittel der Frauen in befristeten Arbeitsverhältnissen. Bei den 30- bis 35-jährigen Männern sind es immer noch knapp ein Drittel und bei den Frauen ein Viertel. Grundsätzlich bietet der öffentliche Dienst zwar eine höhere Arbeitsplatzsicherheit als die Privatwirtschaft, gerade für Berufseinsteiger ist dies häufig jedoch nicht der Fall.

Im öffentlichen Dienst ist – nach dem IAB Betriebspanel für das 1. Halbjahr 2006 – bei Neueinstellungen die Befristung die Regel. 67 % der Neueinstellungen erfolgen im öffentlichen Dienst befristet. Nur im Bereich der sozialen Dienstleistungen sind befristete Neueinstellungen mit 64 % ähnlich häufig. Im Produzierenden Gewerbe liegt der Anteil bei 40 %. Im Dienstleistungssektor (ohne soziale Dienstleistungen) zwischen 38 % und 35 %. Die Übernahmequoten aus befristeter Beschäftigung sind im öffentlichen Dienst mit 24 % ebenfalls sehr gering. Im Produzierenden Gewerbe kann ein befristet Beschäftigter zum Beispiel zu 59 % mit einer Übernahme rechnen. Vgl. IAB-Forum 1/2008.

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg.

Mein persönliches Fazit dazu: der bessere Schutz (insbesondere für die Mitarbeiter, die schon länger dabei sind) führt zu einer Verschlechterung der Bedingungen (insbesondere für Neueinsteiger). Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es kein Spaß ist, befristet beschäftigt zu sein. Eine Studie belegt das sogar:

Ihre Zeit ist abgelaufen: Sie können gehen!

Das sind Worte, an die befristet beschäftigte Arbeitnehmer mit Schrecken denken. Focus online berichtet, dass sich nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung mehr als die Hälfte der befristet beschäftigten Arbeitnehmer psychisch unter Druck gesetzt fühlen. Die Unsicherheit über die Zukunft des Arbeitsverhältnisses zehrt an ihren Nerven.

Quelle: Betriebsrat Blog | ifb – Institut zur Fortbildung von Betriebsräten.

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Fehlurteile für den Feedreader

Fehlurteile für den Feedreader

Auch Richter sind Menschen. Auch Richter machen Fehler. Nicht immer werden diese Fehler bereinigt. Manchmal ist der Rechtsweg ausgeschöpft – oder es lohnt schlichtweg nicht weiterzumachen.

Richterhammer

(c) Thorben Wengert / Pixelio.de

Es gibt ein wissenschaftliches Projekt, dass sich mit solchen Fehlurteilen auseinandersetzt. Bis jetzt gibt es dort leider nur zwei Urteile (beide vom Amtsgericht Frankfurt am Main, beide gegen Versicherungsgesellschaften). Die geprüften Fehlurteile werden in einem Blog veröffentlicht  – Kommentare sind möglich. Die Selbstdarstellung lautet:

Es gibt Urteile von Gerichten, die schlichtweg nicht nachvollziehbar und auf den ersten Blick rechtswidrig sind. Diese führen dazu, dass Anwälte in Erklärungsnot kommen können, da sie ihrem Mandanten die offensichtliche Rechtslage nicht mehr vermitteln können. Gerichtsprozesse, die für die Beteiligten meistens ebenfalls eine Belastung darstellen, verlängern sich und höhere Instanzen müssen ein Prozess neu verhandeln, der bei sauberer Arbeit der unteren Instanzen längst abgeschlossen wäre. Außerdem müssen die Beteiligten oftmals lange auf den Ausgang eines Verfahrens warten und in Strafverfahren genügt die Einstellung von Verfahren des Öfteren nicht zur Rehabilitierung der Betroffenen.

Quelle Watch the Court » Das Forschungsprojekt.
via RechtAktuell

Sehr positiv ist, daß es objektive Kriterien gibt, was ein Fehlurteil ist. Diese schränken die Sache auf “Richterversagen” ein und lassen z.B. Probleme bei der Beweiswürdigung aussen vor.

Ich hoffe, daß das Projekt auch Zusendungen aus anderen Rechtsgebieten erhält. Vielleicht wird der Einsenderkreis von den Juristen ja auf alle Rechtsdienstleister erweitert. Eine grds. Beschränkung im Sinne einer Vorfilterung ist sicher sinnvoll – sonst gibt es eine Schwemme ganz eindeutiger Fehlurteile.

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1979 – ein ganz besonderes Jahr

1979 – ein ganz besonderes Jahr

Mein Geburtsjahr scheint eine ganz magische Grenze zu sein. Zum Einen zwischen der Generation X und der Generation Y.

- Die vierte Generation ist die Generation Y bzw. Millennials (Jahrgänge 1979-2000). Sie wurde vom Golfkrieg, den neuen Medien (Internet, Handy) und von 9/11 geprägt. Als Kinder wuchsen sie behütet auf und gingen brav in Sport- und Musikvereine. Lange kannten Sie keinen anderen Kanzler als Helmut Kohl und der ewige Papst hieß Johannes Paul II. Auffallend ist, dass diese Generation besonders multi-tasking fähig ist: telefonieren, fernsehen und zugleich noch im Internet surfen ist bei Ihnen Alltag. Eine gesunde Mischung aus Arbeit und Freizeit ist ihnen wichtig. Ebenso zeichnet sie ein pragmatischer Egoismus aus. Wie die Babyboomer auch, gelten die Vertreter der Generation Y als besonders teamfähig.

viaBetriebsrat Blog » Generationen-Clash im Büro: Generation Y und Co. | ifb – Institut zur Fortbildung von Betriebsräten.

Die Abgrenzung stimmt mit meiner eigenen Erfahrung überein. Die Generation X davor hat als prägendes Erlebniss den NATO-Doppelbeschluss und den Mauerfall. Den Doppelbeschluss habe ich nicht bewusst mitbekommen – und der Mauerfall kam, bevor ich die Trennung von Ost und West wirklich in seiner Gänze realisiert hatte.

Hier wird die Grenze der “digital Natives – Generation Internet” bei dem Geburtsjahrgang 1980 gezogen, ich habe aber auch schon das Jahr 1979 gelesen. Ich gehöre in beiden Fällen zu den digitalen Immigranten. Ich habe Schule und Studium auf Papierbasis bestritten. Der Computer war zwar (zunehmend) präsent, aber die Arbeit am PC ist meist doch eine Adaption von Papierarbeit…

Aktentasche

(c) Rainer Sturm/pixelio.de

Ich kann nur jedem raten, sich über das Zusammenleben der Generationen Gedanken zu machen. Nicht nur im öffentlichen Dienst wird in den nächsten Jahren die alte Garde in Rente gehen – diese Leute müssen ersetzt werden. Welche Generation kann das leisten? Wie wird der Übergang halbwegs reibungslos erfolgen?

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Actio und reactio

Actio: Gemeinden als Waffenhändler (z.B. hier)

Reaction: Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aufbewahrung, Vernichtung oder Verwertung von Waffen und unter das Waffengesetz fallende Gegenstände durch die Waffenbehärden (VwV-Waffenvernichtung) [GABl. vom 26.02.2010 S. 26ff)

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