Der gute Mensch steht zur Zeit unter verschärfter Beobachtung (ich sage nur: Fotorechte), da fällt natürlich auch folgende Äußerung bei abgeordnetenwatch.de auf:
Ich nenne Ihnen mal ein konkretes und reales Beispiel: Auf meinen Namen wurde vor ca. einem Jahr über das Internet bei einem recht bekannten Flensburger Erotik-Versand eine künstliche Vagina bestellt, über deren Eintreffen in meiner Privatwohnung ich sehr überrascht war. Ist es legitim, herausfinden zu wollen, ob der Besteller identifiziert werden kann? Ich meine: Ja. Das Versandhaus, das die Ware zurücknehmen musste, wurde finanziell geschädigt und ich belästigt. Zumindest zu versuchen, den Bestellungs-Urheber zu identifizieren, sah das Gesetz vor. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders. Damit kann ich leben, ohne mir deswegen zurechnen lassen zu müssen, ein schlechtes Gesetz mitverantwortet zu haben. Und das Beispiel mag ja noch eher erheiternd sein, aber haben Sie eine Ahnung vom Ausmaß des Betruges, der über das Internet erfolgt? Dieses ist groß!
Ich persönlich denke:
- das geschädigte Unternehmen kann selbst entscheiden, ob es Besteller bei der Bestellung sicher identifiziert oder nicht [z.B. über den ePerso oder einen Rückruf ]. Der Verzicht darauf ist eine unternehmerische Entscheidung, die sich sicher lohnen wird.
- die Belästigung des Herrn Abgeordneten erscheint mir nicht so schwerwiegend, dass dies einen massiven Grundrechtseingriff bei allen, die in Deutschland telefonieren, surfen oder per Rauchzeichen kommunizieren rechtfertigen würde.
- was hätte der gute Mensch denn gefordert, wenn besagte Vagina per Postkarte bestellt worden wäre? Hätte er dann die Einführung personalisierter Briefmarken zur gesetzlichen Pflicht machen wollen? Oder hätten alle Briefkästen abgeschraubt werden sollen und man könnte Sendungen nur noch persönlich abgeben – mit Inhaltskontrolle?
- bei massiveren Belästigungen gibt es jedoch durchaus Möglichkeiten – die allerdings oft genug daran scheitern, dass die Polizei nicht genügend Mittel hat, um effektiv vorzugehen.
Jetzt muss ich doch noch etwas zur Fotoaffäre schreiben. Irgendwo stand doch zu seiner Verteidigung, dass Facebook der mehr oder weniger privaten Kommunikation dienen würde und keine offizielle Kommunikation des Abgeordneten sei. Wenn man sich seine Abgeordneten-Internetseite anschaut, stößt man an prominenter Stelle auf folgenden Satz:
Besuchen Sie mich auch auf meiner Facebookseite http://www.facebook.com/edathy oder treten Sie mit mir über Email, Telefon oder Fax in Kontakt.


