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Sebastian Edathy

Sebastian Edathy

Der gute Mensch steht zur Zeit unter verschärfter Beobachtung (ich sage nur: Fotorechte), da fällt natürlich auch folgende Äußerung bei abgeordnetenwatch.de auf:

Ich nenne Ihnen mal ein konkretes und reales Beispiel: Auf meinen Namen wurde vor ca. einem Jahr über das Internet bei einem recht bekannten Flensburger Erotik-Versand eine künstliche Vagina bestellt, über deren Eintreffen in meiner Privatwohnung ich sehr überrascht war. Ist es legitim, herausfinden zu wollen, ob der Besteller identifiziert werden kann? Ich meine: Ja. Das Versandhaus, das die Ware zurücknehmen musste, wurde finanziell geschädigt und ich belästigt. Zumindest zu versuchen, den Bestellungs-Urheber zu identifizieren, sah das Gesetz vor. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders. Damit kann ich leben, ohne mir deswegen zurechnen lassen zu müssen, ein schlechtes Gesetz mitverantwortet zu haben. Und das Beispiel mag ja noch eher erheiternd sein, aber haben Sie eine Ahnung vom Ausmaß des Betruges, der über das Internet erfolgt? Dieses ist groß!

via abgeordnetenwatch.de: Sebastian Edathy.

Ich persönlich denke:

  • das geschädigte Unternehmen kann selbst entscheiden, ob es Besteller bei der Bestellung sicher identifiziert oder nicht [z.B. über den ePerso oder einen Rückruf ]. Der Verzicht darauf ist eine unternehmerische Entscheidung, die sich sicher lohnen wird.
  • die Belästigung des Herrn Abgeordneten erscheint mir nicht so schwerwiegend, dass dies einen massiven Grundrechtseingriff bei allen, die in Deutschland telefonieren, surfen oder per Rauchzeichen kommunizieren rechtfertigen würde.
  • was hätte der gute Mensch denn gefordert, wenn besagte Vagina per Postkarte bestellt worden wäre? Hätte er dann die Einführung personalisierter Briefmarken zur gesetzlichen Pflicht machen wollen? Oder hätten alle Briefkästen abgeschraubt werden sollen und man könnte Sendungen nur noch persönlich abgeben – mit Inhaltskontrolle?
  • bei massiveren Belästigungen gibt es jedoch durchaus Möglichkeiten – die allerdings oft genug daran scheitern, dass die Polizei nicht genügend Mittel hat, um effektiv vorzugehen.

 

Jetzt muss ich doch noch etwas zur Fotoaffäre schreiben. Irgendwo stand doch zu seiner Verteidigung, dass Facebook der mehr oder weniger privaten Kommunikation dienen würde und keine offizielle Kommunikation des Abgeordneten sei. Wenn man sich seine Abgeordneten-Internetseite anschaut, stößt man an prominenter Stelle auf folgenden Satz:

 

Besuchen Sie mich auch auf meiner Facebookseite http://www.facebook.com/edathy oder treten Sie mit mir über Email, Telefon oder Fax in Kontakt.

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Facebook Like-Buttons für Schleswig-Holstein [Update]

Facebook Like-Buttons für Schleswig-Holstein [Update]

In meinem gestrigen Artikel zum Thema “Facebook ./. ULD” habe ich Datenschutz negativ dargestellt, was meiner Meinung nach nicht gut ist. Deswegen hole ich jetzt die positive/konstruktive Sicht nach. Die entscheidende Frage ist, wie kann ich als Websitebetreiber meinen Besuchern die Möglichkeit geben, Facebook zu nutzen ohne die Daten von anderen egal ob sie es wollen oder nicht, einem US Konzern in den Rachen zu werfen?

Eine – wie ich finde – sehr elegante Möglichkeit hat die Anwaltskanzlei Ferner schon im Februar vorgestellt. Der normale Besucher bekommt einen statischen Text und kann mit einem Klick die volle Facebookfunktionalität freischalten. Entweder mit einfachen Java Skript realisiert oder in der Luxusvariante mit einem Cookie, der die Auswahl dauerhaft gespeichert. Hintergrund war die Gefahr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.

Es gibt aber auch eine ganz simple Lösung: Es wird einfach ein statischer Link eingebaut. Dieser kann von einer normalen – auf dem eigenen Webserver gehosteten – Grafik ausgehen. So wird der Kontakt zu den Facebook-Servern erst aufgebaut, wenn der Benutzer auf diesen Link klickt. So hat das beispielsweise das ULD gemacht und so funktioniert es auch in diesem Blog.

Das ULD hat mit seinem Arbeitspapier eine umfassende technische und rechtliche Analyse veröffentlicht. Wer es kompakter mag, dem sei Heise empfohlen. Das hätte ich auch dem Bloggerkollegen Laurent Meister nahegelegt. Unter dem Titel Weichert macht den Caspar wird mit Häme an Tilo  Weichert nicht gespart:

Markige Worte die an seinen Kollegen aus Hamburg Caspar erinnern, der hinsichtlich des Einsatzes von Google Analytics ähnliche Schlagzeilen machte. Doch nicht nur in dem Punkt ähneln sich die beiden Datenschutzbeauftragten. Als Teil der Landesverwaltung hat auch der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein eine Seite auf der Landeshomepage “Schleswig-Holstein.de”. Und was findet man dort? Die Facebook Share-Funktion

Die dort als Screenshot(und leider unverlinkt) abgebildete Seite hat unter anderem folgenden Quelltext:

<a onclick="uebergabe_facebook(); return false;" href="http://www.facebook.com/" class="socialicon" title="Von dieser Seite auf Facebook berichten"><img src="/cae/servlet/contentblob/934288/normal/icon_facebook_16.png" alt="Facebook" /></a>

Wenn mich meine bescheidenen HTML-Kenntnisse nicht trügen, ist das genau die richtige Methode: Daten gehen erst an Facebook, wenn ich draufklicke.

Für diejenigen, die mit dem Verweis auf Caspar nichts anfangen können: Herr Caspar hat unter dem Namen Google Analytics eine Technik verdammt, die unter dem Namen IVW-Zählpixel auf seiner Seite eingesetzt wurde (der Originaltext, der die damalige Affäre auslöste).

Update:

Die Möglichkeit mit dem zweistufigen Facebook Button wurde inzwischen zum Beispiel von Heise.de übernommen. Die Resonanz ist wohl sehr gut, weil viele andere Webseitenbetreiber gerne diese Lösung übernehmen möchten. Aber auch Facebook wurde auf diese Lösung aufmerksam, und hat gleich mal mit einem aussperren gedroht. Inzwischen gibt es aber auch ein zurückrudern, indem lediglich gesagt wird das die grafische Umsetzung zu nah am Original sei. Und Facebook möchte nicht dass jemand anderes Netzwerkfunktionen imitiert.

 

 

 

 

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Datenschutz ./. Facebook [Update]

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-HolsteinDas ULD hat am Freitag mit der Veröffentlichung einer martialischen Ankündigung  das Thema im Netz für das Wochenende gesetzt (beim ersten Entwurf des Artikels gab es bereits acht entsprechende Blogeinträge bei jurablogs.com). Im Kern werden Websitebetreiber darauf hingewiesen, dass sie für die Datenschutzprobleme, die durch die Verbindung der eigenen Webseite mit Facebook entstehen, verantwortlich sind. Insbesondere werden die Websitebetreiber direkt mit einem Bußgeld bedroht!

Die Grunddiskussion ist alt: Facebook ist mit europäischem Datenschutzrecht nicht vereinbar. Während Google sich bemüht, den Datenschützern entgegenzukommen, ist Facebook auf diesem Ohr taub. Der Gedanke des ULD ist, sich an denjenigen zu halten, auf den man auch tatsächlich Druck ausüben kann –und das sind die Websitebetreiber in Deutschland.

Bei aller öffentlichen Empörung kann ich mir vorstellen, dass das ULD damit tatsächlich durchkommen kann:

  • Wir leben in einem Rechtsstaat. D.h. bei allem Lamentieren über das veraltete Datenschutzrecht und die Inkompatibilität der Rechtslage mit den modernen Techniken müssen sich Behörden und Gerichte in Deutschland an dieses geltende Recht halten. Auch wenn manche davon ganz überrascht sind.
  • Im Bußgeldbereich ist immer auch das Verschulden zu prüfen. Da die Probleme rund um Facebook in der Öffentlichkeit immer wieder und sehr ausdauernd diskutiert wurden, müsste inzwischen jedem Websitebetreiber klar sein, dass da etwas nicht rechtens ist.
  • Der für mich interessanteste Teil ist jedoch, dass der Websitebetreiber, der einen “like”-Button einbaut, auch von den Daten profitiert.
  • In der Presseinformation wurden ausdrücklich Behörden und Webseiten nach dem Telemediengesetz erwähnt. Gerade bei den großen Telemedien kann man Facebook ziemlich weh tun. Natürlich bringt Facebook den Telemedien viele Besucher und Netzwerkfunktionen, die eine einzelne Seite nicht aufbauen kann. Auf der anderen Seite lebt Facebook von dem Content, der von den Nutzern und den vernetzten Seiten beigesteuert wird.
  • Während man bei den angemeldeten Facebooknutzern eventuell noch von einer datenschutzrechtlichen Einwilligung ausgehen kann, fehlt diese auf jeden Fall bei den nicht Facebooknutzern. Facebook sammelt und wertet aber auch Daten dieser Nutzer aus.

Eine informative Analyse bei Telemedicus hat das schöne Fazit “Das Dilemma des Netzes”. Ich persönlich bin ja froh, dass auf dieser Seite bei Facebook Social-Plugin integriert ist. Deswegen kann ich mir in Ruhe Popcorn holen und zusehen, ob diese Diskussion das Datenschutzrecht in Deutschland weiterbringt – oder ob Facebook ein bisschen datenschützender wird.

 Update: Das “U” in ULD steht übrignds für “unabhängiges”, insoweit hat die S-H-Landesregierung auch eine andere Sichtweise:

Die Staatskanzlei Schleswig-Holstein will sich dafür einsetzen, dass Verwaltungen das soziale Netzwerk Facebook weiterhin als Instrument für die Bürgerbeteiligung einsetzen können. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hatte alle Stellen im Land aufgefordert, ihre Facebook-Fanpages umgehend zu deaktivieren.

Das soziale Netzwerk Facebook ist für die schleswig-holsteinische Landesregierung ein wichtiges Instrument zur Bürgerbeteiligung. „Politische Kommunikation findet heute auch im Internet statt. Daran wollen und werden wir auch in Zukunft festhalten“, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Arne Wulff.  „Dieses gemeinsame Gespräch führen wir gerne. Gewünscht hätte ich mir allerdings, wenn wir das vor einer öffentlichen Diskussion getan hätten“, so Wulff. (bs)

Quelle

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