Tag Archiv für DRK

Gefahrenabwer – Polizei und nichtpolizeilich

Ich habe eine schöne Geschichte gehört:

“Ein Körper treibt den Fluss hinab. Ein Mann zieht diesen aus dem Wasser – versucht eine Reanimation – nichts hilft, Exitus. Wenige Minuten später schwimmt ein weiterer lebloser Körper vorbei. Ein Polizist steht auf der Brücke und schaut zu – nach der zweiten Leiche macht er sich ans Gehen. Der Mann herrscht ihn an, warum er ihm nicht hilft. Der Polizist antwortet “Ich schnappe mir jetzt den Typen, der Leichen in den Fluss wirft”.

Ich selbst bleibe jedoch lieber beim Leichen rausfischen. Es gibt auch Katastrophen, die ohne kriminelle Energie einfach passieren/ein Attentäter geht immer durch’s Netz und dann ist man froh um die Sanitäter, die dann helfen.

Auf den Seitenhieb zu den Strafverteidigern und Ihrer Rolle in diesem Modell verzichte ich jetzt einfach…

Narkoseparty

Fünf Rettungsassistenten und zwei Rettungssanitäterinnen gehörten zum harten Kern der so genannten „Narkosepartys“. In Privatwohnungen hatten sie zwischen 1998 und 2002 an freiwilligen „Teilnehmern“ die Wirkungen von Propofol erkundet. Das bizarre Ritual wurde per Videoaufnahme dokumentiert. Für Notfälle wurde Sauerstoff und ein Defibrillator vorgehalten.

via4800 Euro Strafe für Narkoseparty : rettungsdienst.de.

Es gibt nichts, was es nicht gibt. Rechtlich sehe ich das das Problem bei der – unwirksamen – Einwilligung. Fachlich halte ich es für unverantwortlich, ein Narkosemittel ohne Arzt zu verabreichen. Auch mit Sauerstoff und Defi kann ein RA/RS nicht jede Komplikation in den Griff bekommen.

Update: Die Antwort auf die juristische Frage ist hier zu finden

Nach deutschen Strafrecht kann der Partyteilnehmer, der sich freiwillig eine Spritze mit Propofol geben lässt, gemäß § 228 StGB nicht in die gefährliche Körperverletzung einwilligen, da seine Einwilligung nach dem Verständnis deutscher Gerichte gegen die guten Sitten verstößt.

Bundeswehr tarnt Rot-Kreuz-Emblem

Mir hat mal ein Hauptfeldwebel d.R. erzählt, dass er sich als Sanitäter zuerst   das Rote Kreuz (Schutzzeichen) runterreissen würde – ist besser als eine Zielscheibe. Inzwischen ist dieser Verfall der Sitten = Nichtbeachtung des humanitären Völkerrechts scheinbar Usus:

Sanitätseinheiten und deren Fahrzeuge des deutschen Isaf-Kontingentes sind wiederholt von Taliban-Kämpfern in Afghanistan gezielt angegriffen worden, obwohl diese eindeutig durch ein rotes Kreuz als solche gekennzeichnet waren.

viaBundeswehr tarnt Rot-Kreuz-Emblem

Hintergrund ist diese Anfrage:  http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/011/1701114.pdf; Wer mehr zu den Genfer Konventionen lesen möchte wird bei den Science-Blogs fündig