Bürokratie

Staatliches Inkasso by Infoscore

Staatliches Inkasso by Infoscore

Finanzkrise erreicht Geschäftsmann
Quelle: Fotolia

Es wird immer wieder gerne diskutiert, wer der bessere Geldeintreiber ist: Das Inkassobüro oder der Anwalt. Die Inkassobüros versuchen es traditionell es gerne mit dem “lästigen” Weg. Viele Mahnungen, gerne auch mal Anrufe oder Hausbesuche. Der Anwalt mahnt außergerichtlich und kümmert sich dann um die gerichtliche Titulierung und Vollstreckung.

Der Staat ist bei der Frage eigentlich aussen vor. Öffentlich-rechtliche Forderungen werden “beigetrieben”(§ 13 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz – LVwVG BW). Dafür braucht man weder einen Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils. Den “Titel” produziert die Behörde einfach selbst. Sie braucht auch keinen Gerichtsvollzieher sondern kann eigene Vollziehungsbeamte beschäftigen, die sich um die Mobiliarpfändung kümmern. Wenn Gerichtsvollzieher beauftragt werden gilt meist Kostenfreiheit. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse werden auch nicht vom Gericht gemacht, sondern als Bescheid von der Behörde verschickt…

Ach ja, die Möglichkeiten sich zu wehren sind recht knapp – schließlich haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Vollstreckungsmaßnahmen keine aufschiebende Wirkung (§ 12 LVwVG BW). D.h. auch während der Grundverwaltungsakt noch in der gerichtlichen Überprüfung ist, kann schon vollstreckt werden…

Das ist vermutlich der Traum jedes Gläubigers, der lange auf Antworten vom Vollstreckungsgericht wartet oder dank sinnloser und lediglich auf Zeitgewinn gerichteter Rechtsmittel noch etwas länger auf sein Geld warten muss – im Zweifel bis zur Insolvenz.

Das Land Baden-Würtemberg entwickelt sich gerade in die andere Richtung. Statt der Justizbeitreibung durch die eigene Landesoberkasse soll versucht werden, sich künftig eines Inkassobüros zu bedienen. Den Zuschlag hat die Fa. Infoscore Forderungsmanagement GmbH (IFM) aus Baden-Baden bekommen.

Der Auftrag für Infoscore wirft natürlich eine Frage auf: Dürfen die das? Die Antwort darauf ist erstmal “ja”, da es mit § 9 a Abs. 4-7 Landesjustizkostengesetz eine eindeutige Rechtsgrundlage gibt. Diese geht den allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen vor (nach denen die Übermittlung von Schuldnerdaten von einer Behörde an ein  Inkassobüro vermutlich nicht zulässig wäre) vor.

Diese Regelung enthält auch Vorgaben, was zur Wahrung des Datenschutzes zu gewährleisten ist. Insbesondere muss vor der Abgabe an das Inkassobüro der Schuldner die Möglichkeit gegeben werden, dies durch Zahlung abzuwenden. Dies wirft bei mir doch etliche Fragen auf:

  • Von der Unterrichtung kann bei unverhältnissmäßigem Aufwand abgesehen werden? Da zuerst Altforderungen bearbeitet werden sollen, ist davon auszugehen, dass etliche Adressen veraltet sind. Ist dann bereits die Nachforschung schon unverhältnismäßiger Aufwand? Insbesondere da weiter oben im Gesetztestext steht, dass man private Dienstleister zur Adressrecherche einsetzen will.
  • Reicht es aus, dass der Hinweis im Kleingedruckten der Rechnung / der Mahnung steht? Es fehlt der sonst im Datenschutzrecht nicht unübliche Hinweis, dass die Information gesondert oder optisch hervorgehoben erfolgen muss.

Die Firma Infoscore bekommt damit übrigens nicht die Rechte der Behörde, es können also lediglich nette/weniger nette Briefe verschickt werden. Der Auftrag an den Gerichtsvollziehr muss dann wieder von der Landesoberkasse kommen. Die Informationen, die Infoscore bekommen kann sind jedoch recht umfangreich:

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Schuldners
  • die zur Kennzeichnung der Forderung erforderlichen Angaben (Betrag der Haupt- und Nebenforderung, anordnende Stelle, Geschäftsnummer, Bezeichnung der Sache und Kassenzeichen der Vollstreckungsbehörde)
  • Informationen über bisherige Beitreibungsmaßnahmen, soweit dies zur Beitreibung der Forderung erforderlich ist.

Die Hervorhebung von mir kennzeichnet, dass Infoscore erfährt, welche Art von Gerichtskosten da beigetrieben werden. D.h. die Mitarbeiter dort wissen z.B., dass Herr Brause ein Strafverfahren hatte. Diese Informationen werden durch eine “schriftliche Verpflichtung des Unternehmens” geschützt. Ob dieses eine Sanktion (z.B. Vertragsstrafe für Infoscore) beinhaltet, ist mir nicht bekannt. Bekannt ist hingegen die Sanktion, wenn ein Behördenmitarbeiter solche Informationen ausplaudert: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 203 StGB).

Kleine Fußnote am Ende: Der Landesjustizminister, zu dessen Zeiten das eingeführt wurde, war Ullrich Goll von der FDP, einer Partei, die den Schutz der Privatsphäre bisher hochgehalten hat – scheinbar nicht für Mittellose?

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Nachgewiesener Eingang

Nachgewiesener Eingang

Das Einschreiben wird bei Blawgs immer wieder mal durch den Kakao gezogen:

Dennoch ist “Einschreiben” bei vielen Leuten auch gleich “sicher” – und Allheilmittel bei allem Wichtigen.

Neben der Debatte über den Zugangsnachweis gibt es noch ein ganz anderes Problem: Einschreiben dauern (oft) länger als ein normaler Brief. Deswegen hat bei mir mal jemand die Einspruchsfrist versäumt – um einen Tag.
Aus diesem Grund sind auch Paketdienste keine gute Alternative – gibt ein schönes Tracking, aber dauert im Zweifel halt doch länger. Außerdem sind die Pakete häufig nicht in den normalen Postlauf eingebunden. Wenn es also nicht nur auf das formale Einhaltung der Frist ankommt, sondern auch darauf, dass (möglichst schnell) eine Reaktion erfolgt, sollte also ein einfacher Brief an eine Postanschrift geschickt und auf  Kapriolen verzichtet werden.

Dabei gibt es für nicht Formgebundenes doch die schöne Faxalternative: guter Nachweis (wenn das Fax verkleinert auf dem Sendebericht steht), geringe Kosten.

Im Geschäft haben wir zusätzlich für bestimmte eingehende Mitteilungen ein Online-System. Erzeugt Sendebestätigungen und hat ein gutes internes Logging. Noch billiger als Fax und für beide Seiten sehr praktisch. Der Steuerberater, mit dem ich gestern telefoniert habe, wusste aber dennoch genau was er wollte:

Sie kriegen künftig alles per Einschreiben!

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Wie wirtschaftlich ist Vollstreckung?

Wie wirtschaftlich ist Vollstreckung?

Handschellen

(c) Thorben Wengert / pixelio.de

Gerade bei kleinen Forderungen muss man sich überlegen, ob es sich überhaupt lohnt, diese zu vollstrecken. Nicht selten sind die Kosten der Beitreibung höher oder zumindest gleich hoch wie die Forderung. Die Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg sieht das Niederschlagen der Forderung vor, wenn die Kosten der weiteren Beitreibung die Forderung übersteigen. Hierbei schaut man sich aber meist nur die einzelne Vollstreckungsmaßnahme an. Die sonstigen Kosten, insbesondere die der Kassenmitarbeiter, der Haushälter et cetera fließen da oft nicht mit ein. In meinen Augen macht es jedoch Sinn, auch die kleinen Forderungen beizutreiben. Dies gilt schon aus dem Grund, weil das Recht dem Unrecht nicht weichen soll, d.h. der ehrliche Zahler soll am Ende nicht besser dastehen als der Drückeberger.

 

 

 

Eine in meinen Augen ungünstige Haltung vertritt hier ausgerechnet der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen:

Rechnungsprüfer raten von Erzwingungshaft ab

Der Rechnungshofbericht enthält auch eine Reihe von Einsparmöglichkeiten. Rund sechs Millionen Euro gibt das Land jährlich aus, um per Erzwingungshaft Knöllchen-Muffel zum Zahlen zu zwingen. „Jeder Hafttag kostet 77 Euro, dabei geht es oft nur um ein Bußgeld über zehn Euro. Da kann man viel Geld sparen“, sagte Scholle [Rechnungshofspräsidentin]. Ihr Vorschlag, statt Haft den[sic!] säumigen Zahlern die Verwaltungskosten von 60 Euro zusätzlich zahlen zu lassen, wird nun beim Justizministerium aufgegriffen.

Quelle: WAZ

Dank des Beck-Blogs habe ich auch den umfassenden Rechnungshof-Bericht gelesen.

Meine Erfahrung bei Erzwingungshaft zeigt aber, dass die wenigsten tatsächlich in Haft gehen. Oftmals wird kurz vor knapp doch noch bezahlt. Das bestätigen auch die Rechnungsprüfer: von 122.000 Anträgen wurden in 750 Fällen die Schuldner in Haft genommen. Was die nicht dazuschreiben: das sind lediglich ~ 0,6 % und nur in diesen Fällen kommen die 77 €/Tag Haftkosten wirklich zum Tragen.

Allerdings sieht der Rechnungshof auch Kosten im Vorfeld von mindestens 60 € (vermutlich die für die Androhung durch das Gericht, den Beschluss und den Erlass des Vorführungsbefehls etc.).  Ich kann nur sagen, dass die bei mir durchgeführten E-Haft-Verfahren alle Bußgelder von mehr als 60 € betroffen haben. Der Rechnungshof hat jedoch einen Anteil von 50 % an Geldbußen um die 10 € ermittelt, meist irgendwelche Parkverstöße.

Die wirklichen Probleme werden jedoch auch genannt:

  • Die kommunalen Vollstreckungsbeamten nehmen scheinbar in der Regel die eidesstattliche Versicherung (die ja meist ein gutes Druckmittel und der Einstieg in die erfolgversprechende Forderungsvollstreckung ist) nicht ab. Damit gibt es auch keine Konto- oder Lohnpfändungen.
    Problem dürfte hier jedoch sein, dass in manchen Köpfen rumspukt, dass mit e.V.-Abgabe die Zahlungsunfähigkeit dargetan wurde und damit keine E-Haft mehr möglich ist.
  • Ein weiteres Problem ist, dass die E-Haft nur für Bußgelder durchgeführt werden darf. D.h. wenn das Bußgeld ohne die Kosten des Bußgeldverfahrens und der Vollstreckung bezahlt wird kann nur noch “konventionell” vollstreckt werden. Und darauf wird dann meist verzichtet.

Der Rechnungshof hat zwei Vorschläge gemacht:

  • Eine Gebühr für die Verwaltungskosten:
    Bringt in meinen Augen nichts, da die Kosten oftmals sowieso nicht bezahlt werden.
  • Absprachen zwischen Amtsgerichten und Kommunen, dass diese intensiver vollstrecken sollen.
    Hört sich für mich schon sinnvoller an. Hier können die Gerichte aber auch Selbstschutz betreiben. Erzwingungshaft muss immer auch angemessen sein. Da kann durchaus verlangt werden, dass vorher die milderen Mittel (z.B. KfZ-Pfändung) ausgeschöpft werden.

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Gemeinnützig oder staatliche Aufgabe

Wenn der Staat jemanden findet, der seine Aufgabe wahrnimmt und er das ganze lediglich “fördern” muss, ist das ja eine ganz wunderbare Sache. Es gibt Ehrenamtliche (noch billiger als Beamte), die die Aufgabe wahrnehmen. Meist sammeln die sogar Spenden (“billiger” als Steuergeld). Für den Verein, der die Aufgabe übernimmt lohnt es sich meistens auch. Er erfüllt sein Ziel, hat mit staatlichen Zuschüssen eine Finanzierungsgrundlage und meist ein imageträchtiges Tätigkeitsfeld. Ersteren Punkt scheint eine Rotkreuz-Gliederung etwas vergessen zu haben:

Auch Reparaturen müssten die Organisationen derzeit selbst bezahlen. Allerdings mit dem Wissen, dass die Autos jederzeit abgezogen werden könnten. „Katastrophen- und Zivilschutz sind staatliche Aufgaben“, stellt Christian Klimpel auf Stur. Ihm geht es ums Prinzip. Das DRK könne von den anvertrauten Spendengeldern nicht die Kosten für den Katastrophenschutz zahlen. Er fordert alle Entscheidungsträger auf, Gelder für die Hauptuntersuchung freizugeben, um diesen Missstand zu bereinigen.viaDRK Altena hat Fahrzeuge für Katastrophenschutz stillgelegt – Altena – DerWesten.

Klar ist Katastrophenschutz eine staatliche Aufgabe. Selbstverständlich darf sich der Staat da nicht vornehm zurückziehen und auf dem Standpunkt stehen “das DRK wird’s schon richten”. Nur sollte Herr Klimpel mal auf seine eigene Homepage schauen. Dort wird über Einsätze der Schnelleinsatzgruppe und der Einsatzeinheit berichtet. Das ist (auch) Spendenwerbung. Die meisten Spender denken beim DRK an die Blaulichtfraktion und spenden gerade um dieses in ihrer Region zu fördern.

Und nur ganz nebenbei: Bei den Spenden verzichtet der Staat auf einen Teil seiner Steuereinnahmen, d.h. jeder Spendeneuro kommt bis zu einem Drittel indirekt aus dem Staatssäckel.

In einem Punkt kann mir vielleicht jemand eine Quelle liefern: ich dachte mal gelesen zu haben, das der ADAC für die Pannenhilfe einen staatlichen Zuschuss erhält. Beim Googeln nach einer Fundstelle bin ich nur auf eine Quelle gestoßen, das er keine Zuschüsse erhält?

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Beschwerden

wer im Bereich OWiG / Vollstreckung arbeitet hat (natürlich) auch immer mal wieder Beschwerden am Hals. Teilweise gibt es ein tatsächliches Fehlverhalten, da entschuldigt man sich beim Gegenüber. Ein Teil der Beschwerden ist aber nur bedingt nachvollziehbar. Eine solche hatte ich letztens:

Sie sind doch nicht etwa dabei mitzuschreiben, was wir besprechen? Deswegen können Sie mir keine präzise Auskunft erteilen. Ich will ihren Chef sprechen!

Richtig war, das ich an dem Telefonvermerk getippt habe. Dass ich mich einmal verbessern musste lag daran, das es sich um einen sehr exotischen Ausnahmefall handelte. Nun denn, durfte mein Chef sich noch etwas mit ihm vergnügen – und ich habe um eine neue Tastatur gebeten, entscheidendes Merkmal: Akustik…

 

 

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Formaljuristisch

Manch einer greift nach einem Strohhalm. Diesmal war es ein Anwalt vom Fach, dem klar war, dass er die korrekte Auswahl seiner Kanzlei im Vorfeld erschüttern muss.

Adressiert war

MuellerUKollegen
zuhaendenvon
Martin Mueller

Die eigenwillige Schreibweise entstand irgendwo bei einer der vielen Datenübermittlungen…

richtig ist:

Mueller Kollegen

Vermutlich klären wir demnächst die Geltung des Grundsatzes falsa demonstratio non nocet (Die falsche Bezeichnung schadet nicht) vor dem Verwaltungsgericht – muss mal Urteile recherchieren. Oder ich lande bei der Berichtigung von offensichtlichen Unrichtigkeiten nach § 42 Landesverwaltungsverfahrensgesetz BW. Er sieht hingegen die Auswahl einer “nicht existenten juristischen Person” – und damit keinerlei Handhabe gegen die Kanzlei ohne komplett neues Auswahlverfahren.

Vielleicht ist der Anwalt aber immer so formal drauf? Ich hatte letzens einen, der hat von dem “rubrizierten Aktenzeichen” geschrieben…

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Und dann war da noch…

… der Mann der dem Außendienstler Hausverbot erteilte (bevor er ihn überhaupt kennenlernte). Und danach darauf bestand, die Formulare nicht selbst auszufüllen, weil das ja für alle anderen der Außendienstler erledigte.

(Laut Verwaltungsgericht: Verstoß gegen Treu & Glauben, was auch im Verwaltungsrecht Anwendung findet)

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Sehr konsequent

Aus einem Antwortschreiben.

Ihr Schreiben weisen wir zurück.
Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Auftraggeber

Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

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