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Wer bitte unterschreibt solche Verträge II

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Das letzte Mal schrieb ich über einen etwas ungünstigen Einzelvertrag. Diesmal geht es sogar um ein Massengeschäft. Grundgedanke ist, dass Vertragsstrafen etwas Unanständiges sind.
Es werden Dienstleistungen ausgeschrieben. Für Schlechtleistungen ist ein Stufenverfahren vorgesehen, an dessen Ende die Auflösung des Vertrages steht. Schadenersatz oder gar eine Vertragsstrafe ist nicht vorgesehen. Ergebnis auf Seiten des Anbieters:
- Es wird ein knapp kalkuliertes Gebot abgegeben – mal sehen, ob jemand noch wagemutiger ist.
- Wenn man den Zuschlag erhält sucht man sich einen Subunternehmer, der die Dienstleistung erbringt.
- Wenn der Auftaggeber nicht zufrieden ist wird der Sub angemeckert, wenn es nicht funktioniert, lässt man den Vertrag platzen.
- Die Vergabestelle muss neu ausschreiben.
So wirklich glücklich ist die Vergabestelle damit natürlich nicht. Einzelne Lose müssen dadurch immer wieder neu ausgeschrieben werden – macht viel Arbeit, insbesondere da die Ausschreibung außerhalb des Turnuses als Zusatzarbeit laufen muss. Aber auch für die einzelnen Einheiten, die die Dienstleistung brauchen ist das schlecht. Das Ergebnis für die Nutzer ist folgendes:
- Nachdem man sich endlich mit dem Dienstleister soweit arrangiert hat das alles klappt, kommt die Zentrale mit einer “Neuausschreibung” – regelmäßig alle paar Jahre.
- Den Zuschlag bekommt ein Billigheimer; Experten sehen gleich, dass bei dem Gebotsbetrag kaum ein Gewinn drin ist.
- Es rückt der erste Freiberufler an – der kann mit dem Geld natürlich noch viel weniger auskommen und erbringt dieLeistung, die zu dem Preis geht – aber nicht reicht. Damit beginnen die Beschwerden.
- Die Zentrale tut die Beschwerden über die schlechte Dienstleistungsqualität als “Gemeckere” ab. Das Betriebsklima verschlechtert sich, weil man die Dienstleistung ja wirklich braucht und nicht nur aus Jux und Dollerei angefordert hat.
- Nach gewissen Eskalationsstufen wird der Vertrag beendet. Es wird neu ausgeschrieben = erstmal gibt es die Dienstleistung gar nicht mehr…
Da lohnt es sich doch eher, eine ordentliche Vertragsstrafe reinzuschreiben, auch wenn die Angebote dann etwas höher liegen.
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Dumpster Diving
Das BSI schreibt, dass ja die einfachen Angriffe manchmal die effektivsten sind:
Guten Tag,
IT-Sicherheit ist eine Kette von Massnahmen, und die ist nur so stark wie ihr schwaechstes Glied. Oft werden vorbildliche Schutzmassnahmen durch ganz banale Alltagsfehler entwertet. Ein Beispiel dafuer ist der Umgang mit ausgedruckten sensiblen Informationen. Da kann es schon einmal vorkommen, dass zuerst auf einem mit bester Sicherheitssoftware ausgestatteten Rechner unter Einhaltung aller Vorsichtsmassnahmen Online-Ueberweisungen gemacht werden. Mit den Ausdrucken der Rechnungen oder Kontoauszuege, auf denen vielleicht auch noch Zusatzinformationen wie Passwoerter notiert wurden, wird dann aber zuweilen nicht so sorgsam umgegangen. Immer wieder ragen etwa aus Altpapier-Containern Zettel mit
vertraulichen Daten heraus – eine verfuehrerische Einladung an Betrueger zum Missbrauch. Gerade rund ums vorweihnachtliche Einkaufen im Internet sollte man Aufrufe zum “Safe Printing”, (“sicheres Drucken”), durchaus ernst nehmen. Ueber zahlreiche andere aktuelle Risiken informieren wir Sie gleich im Anschluss. Spannende Lektuere und sichere Stunden im globalen Netz wuenscht Ihnen
Ihr BUERGER-CERT-Team
(Quelle für diesen – Newsletter: http://www.buerger-cert.de)
Für diesen Angriff gibt es sogar einen eigenen Begriff “Dumpster Diving“, ist nichts wirklich neues. In fast jedem Tätigkeitsbericht unseres Landesdatenschutzbeauftragten ist ein entsprechender Fall verzeichnet (in BaWü hat der Landtagspräsident mal seine alten Terminkalender für die Vereinssammlung von Altpapier auf die Straße gestellt – und damit der Presse die information gegeben, die er ihr auf konventionellem Weg verweitert hat.
2006 hat einer Hersteller von Aktenvernichtern das ganze mal wissenschaftlich untersuchen lassen:
Insgesamt wurden 4311 Namens- und Adressdaten aufgefunden, wobei Privathaushalte mit 37 Prozent, Unternehmen mit 31 Prozent sowie deren Kunden- und Geschäftspartner mit 28 Prozent in ungefähr gleichem Maße betroffen gewesen sein sollen. Die große Zahl an Namens- und Adressdaten sei darauf zurückzuführen, dass in Einzelfällen komplette Listen mit Kundendaten ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen im Papiermüll entsorgt wurden. Zudem hätten einzelne Arztpraxen ganze Patientenkarteien weggeworfen. Des Weiteren wurden 897 Unterschriften vorgefunden, die zu über 50 Prozent aus Unternehmen stammten.
Update: Bericht über einen entsprechenden Fall in England: http://www.ilex-datenschutz.de/kategorie-ii/pressartikel-iv/
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0Datenschutz als Verhinderung
die Zeit schreibt über das Thema “predictive policing“:
In Kalifornien berechnet die Polizei voraus, wo Verbrechen geschehen werden und wartet dort auf Kriminelle. In Deutschland wäre das verfassungsrechtlich bedenklich. Das statistische Modell wurde eigentlich entwickelt, um vorhersagen zu können, wo es nach einem Erdbeben zu Nachbeben kommen wird. Die Polizei bestückt das Programm nun täglich mit Statistiken über Verbrechen und Verbrecher. Die Software sucht anschließend darin nach Mustern, die immer wieder auftreten. Der hohe Aktualisierungsgrad macht die Vorhersagen über Zeitpunkt und Tatort kommender krimineller Akte sehr viel zuverlässiger als früher.
Doch hat das System selbstverständlich eine Kehrseite: Wenn auch unschuldige Menschen das Gefühl haben, dass sie sich in einer Umwelt bewegen, in der ihr Verhalten vorausberechnet wird, dann hat dieses Wissen höchstwahrscheinlich Auswirkungen auf ihr Verhalten. Sie werden sich also anders benehmen, als wenn sie unbeobachtet wären – wären also nicht mehr frei in ihrer Entscheidung. In Deutschland zumindest wäre das verfassungsrechtlich bedenklich.
Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung in seinem Urteil vom 2. März 2010auch deshalb für grundgesetzwidrig erklärt, weil “die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet” sei, “ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann. ”
Ein solches “diffuses Gefühl des Beobachtetseins” könnte sich auch einstellen, wenn man befürchtet, verdächtigt zu werden, nur weil man aus irgendeinem Grund in Gebieten mit hoher Kriminalitätswahrscheinlichkeit unterwegs ist. Dann meidet man diese Gebiete künftig möglicherweise lieber, selbst wenn man sich nichts hat zu Schulden kommen lassen. Dazu muss man nicht einmal wissen, ob ein Gebiet wirklich ein Ort häufiger Verbrechen ist – für das subjektive Empfinden reicht es, wenn man nur glaubt, an einem solchen Ort zu sein.
Hier werden in meinen Augen zwei Themen verbunden, die nicht zusammengehören. Gestützt wird das mit einem Zitat von Udo Vetter, Betreiber des Lawblog: “Der nächste Schritt dürfte sein, dass auch personenbezogene Daten einbezogen werden, also zum Beispiel die Wohnorte von Verurteilten, möglicherweise sogar Wohn- und Aufenthaltsorte von Personen, gegen die Ermittlungen laufen. Oder Daten aus der Sozialstatistik wie Einkommen, Renten und Arbeitslosigkeit.” Danach kommt auch der Brückenschlag zum Bonitätsscoring.
Ich denke, dass man in diesem Fall deutlich trennen muss. Das eine ist die Statistikauswertung. Das ist das, was früher der Schutzmann von der Ecke ganz von selbst machte. Er wusste, an welchen Stellen sich die Drogenabhängigen treffen, wo es nachts gerne mal eine Kneipenschlägerei gibt und auf welchem Flohmarkt die Hehlerware auftaucht. Hier gibt es per se keinen Personenbezug. Ausgewertet werden Daten zu Orten und Orte haben kein Persönlichkeitsrecht! Ein Beispiel für solche Auswertungen ist die Straßenverkehrsunfallstatistik. Die dort ermittelten Unfallschwerpunkte werden baulich oder durch verstärkte Kontrollen der Polizei zu entschärfen versucht .
Etwas anderes ist die “Rasterfahndung”. Hier werden keine Orte klassifiziert, sondern Personen. Die Personen, die in der Rasterfahndung sind, können ein ernst zu nehmendes Problem bekommen, deswegen ist diese Fahndungsmethode gesetzlich streng reglementiert. Das prominenteste Beispiel für eine beinahe erfolgreiche Rasterfahndung war die Schleyer-Entführung: eines der Verstecke entsprach genau den Raster-Kriterien an Raum und Person. Das Problem war nur, dass der entscheidende (zutreffende) Hinweis in der riesigen Datenmenge unterging.
Mini-Update: Heise-Online mit einem Bericht zu dem Thema
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Staatliches Inkasso by Infoscore
Es wird immer wieder gerne diskutiert, wer der bessere Geldeintreiber ist: Das Inkassobüro oder der Anwalt. Die Inkassobüros versuchen es traditionell es gerne mit dem “lästigen” Weg. Viele Mahnungen, gerne auch mal Anrufe oder Hausbesuche. Der Anwalt mahnt außergerichtlich und kümmert sich dann um die gerichtliche Titulierung und Vollstreckung.
Der Staat ist bei der Frage eigentlich aussen vor. Öffentlich-rechtliche Forderungen werden “beigetrieben”(§ 13 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz – LVwVG BW). Dafür braucht man weder einen Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils. Den “Titel” produziert die Behörde einfach selbst. Sie braucht auch keinen Gerichtsvollzieher sondern kann eigene Vollziehungsbeamte beschäftigen, die sich um die Mobiliarpfändung kümmern. Wenn Gerichtsvollzieher beauftragt werden gilt meist Kostenfreiheit. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse werden auch nicht vom Gericht gemacht, sondern als Bescheid von der Behörde verschickt…
Ach ja, die Möglichkeiten sich zu wehren sind recht knapp – schließlich haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Vollstreckungsmaßnahmen keine aufschiebende Wirkung (§ 12 LVwVG BW). D.h. auch während der Grundverwaltungsakt noch in der gerichtlichen Überprüfung ist, kann schon vollstreckt werden…
Das ist vermutlich der Traum jedes Gläubigers, der lange auf Antworten vom Vollstreckungsgericht wartet oder dank sinnloser und lediglich auf Zeitgewinn gerichteter Rechtsmittel noch etwas länger auf sein Geld warten muss – im Zweifel bis zur Insolvenz.
Das Land Baden-Würtemberg entwickelt sich gerade in die andere Richtung. Statt der Justizbeitreibung durch die eigene Landesoberkasse soll versucht werden, sich künftig eines Inkassobüros zu bedienen. Den Zuschlag hat die Fa. Infoscore Forderungsmanagement GmbH (IFM) aus Baden-Baden bekommen.
Der Auftrag für Infoscore wirft natürlich eine Frage auf: Dürfen die das? Die Antwort darauf ist erstmal “ja”, da es mit § 9 a Abs. 4-7 Landesjustizkostengesetz eine eindeutige Rechtsgrundlage gibt. Diese geht den allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen vor (nach denen die Übermittlung von Schuldnerdaten von einer Behörde an ein Inkassobüro vermutlich nicht zulässig wäre) vor.
Diese Regelung enthält auch Vorgaben, was zur Wahrung des Datenschutzes zu gewährleisten ist. Insbesondere muss vor der Abgabe an das Inkassobüro der Schuldner die Möglichkeit gegeben werden, dies durch Zahlung abzuwenden. Dies wirft bei mir doch etliche Fragen auf:
- Von der Unterrichtung kann bei unverhältnissmäßigem Aufwand abgesehen werden? Da zuerst Altforderungen bearbeitet werden sollen, ist davon auszugehen, dass etliche Adressen veraltet sind. Ist dann bereits die Nachforschung schon unverhältnismäßiger Aufwand? Insbesondere da weiter oben im Gesetztestext steht, dass man private Dienstleister zur Adressrecherche einsetzen will.
- Reicht es aus, dass der Hinweis im Kleingedruckten der Rechnung / der Mahnung steht? Es fehlt der sonst im Datenschutzrecht nicht unübliche Hinweis, dass die Information gesondert oder optisch hervorgehoben erfolgen muss.
Die Firma Infoscore bekommt damit übrigens nicht die Rechte der Behörde, es können also lediglich nette/weniger nette Briefe verschickt werden. Der Auftrag an den Gerichtsvollziehr muss dann wieder von der Landesoberkasse kommen. Die Informationen, die Infoscore bekommen kann sind jedoch recht umfangreich:
- Name, Anschrift und Geburtsdatum des Schuldners
- die zur Kennzeichnung der Forderung erforderlichen Angaben (Betrag der Haupt- und Nebenforderung, anordnende Stelle, Geschäftsnummer, Bezeichnung der Sache und Kassenzeichen der Vollstreckungsbehörde)
- Informationen über bisherige Beitreibungsmaßnahmen, soweit dies zur Beitreibung der Forderung erforderlich ist.
Die Hervorhebung von mir kennzeichnet, dass Infoscore erfährt, welche Art von Gerichtskosten da beigetrieben werden. D.h. die Mitarbeiter dort wissen z.B., dass Herr Brause ein Strafverfahren hatte. Diese Informationen werden durch eine “schriftliche Verpflichtung des Unternehmens” geschützt. Ob dieses eine Sanktion (z.B. Vertragsstrafe für Infoscore) beinhaltet, ist mir nicht bekannt. Bekannt ist hingegen die Sanktion, wenn ein Behördenmitarbeiter solche Informationen ausplaudert: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 203 StGB).
Kleine Fußnote am Ende: Der Landesjustizminister, zu dessen Zeiten das eingeführt wurde, war Ullrich Goll von der FDP, einer Partei, die den Schutz der Privatsphäre bisher hochgehalten hat – scheinbar nicht für Mittellose?
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0Das Dossier
Etliche meiner Kunden haben eine beachtliche Lebens-und Leidensgeschichte. Meistens ist diese geprägt von der Verfolgung durch allerlei staatliche und nichtstaatliche Organisationen wobei natürlich der Kunde selbst regelmäßig unschuldig ist (wie ein neugeborenes Lamm).
Eine gewisse Egozentrik ist da meistens inklusive. Eine Ausnahme war Herr G.: Er kämpfte gegen einen Staatskonzern mit der Logik, dass nicht nur er betroffen sei, sondern auch viele andere Menschen in seiner Situation sein müssten. Diesen Kampf betrieb er im Gegensatz zu den typischen Querulanten nicht alleine im stillen Kämmerlein, einzig gestützt auf die eigene Weisheit und den höchstpersönlichen Genius, sondern im Dialog mit vielen Experten. Damals konnte er auch in der DDR Experten finden, die mit den bundesdeutschen Behörden nicht vernetzt waren. Das Ergebnis war nicht unbeachtlich! Der deutsche Staatskonzern änderte später auch die von Herrn G. kritisierte Praxis.
Leider hat Herr G. das Ende des Kampfes offensichtlich nicht mitbekommen. Heute, hochbetagt, kämpft er immer noch gegen die schon längst abgeschaffte Praxis und für eine Entschädigung.
Damit verbunden ist eine Abscheu gegen alle Behörden. Wohin ich das weiß? Jedem Schreiben an die Behörden war ein “Dossier” über die Praktiken des Staatskonzerns beigefügt. Das kuriose daran war das Deckblatt:
Ein Schreiben des zuständigen Regierungspräsidenten an Herrn G. In dem ihm mitgeteilt wird, dass seine verschiedenen inhaltlich stets gleichen Eingaben an verschiedene Stellen des Regierungspräsidiums in Zukunft nicht mehr beantwortet werden. Dieses Schreiben einer Eingabe an eine Behörde beizufügen scheint nur begrenzt zielführend zu sein. Oder wie es ein Kollege auszudrücken pflegte: “der hat gleich den Beleg beigefügt, dass man ihm eigentlich gar nicht antworten sollte – am besten ab in die Rundablage”.
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0Passwörter
Bevor Sie denken, dass jetzt eine “Paßwort-Policy” oder Ähnliches kommt, halten Sie einen Moment inne und überlegen Sie, was man mit Ihrem Passwort alles anstellen kann:
- Mails in Ihrem Namen verschicken (z.B. Ihrem Chef mal richtig die Meinung geigen und klar machen, dass Sie nur noch auf die Kündigung warten – wie schaffen Sie so etwas wieder aus der Welt?)
- Banküberweisungen tätigen (gehören Sie zu denjenigen, die praktischerweise die ganze TAN-Liste im Homebankingprogramm eingetippt haben, um sie nicht jedesmal suchen zu müssen? Oder haben Sie Zugriff auf das firmeneigene SAP-System?)
- Datein löschen (wie lange haben Sie für den Power-Point-Vortrag, oder die Diplomarbeit gebraucht – wie lange dauert es, ihn zu löschen?)
- Dateien kopieren (ihre Kundenliste taucht dann vielleicht bei Ihrem Mitbewerber auf?)
- Ihre Internetpräsenz ergänzen (oder riskieren Sie, dass die Polizei vor dem Haus steht, weil ihr Webspace zum Umschlagplatz für Kinderpornographie geworden ist oder auf einmal in Ihrem Weblog volksverhetzende Äußerungen auftauchen?)
Ganz schön heftig? Es gibt viele Tipps und Anleitungen, ich habe eine einfache drei-Schritt-Offerte:
- Besorgen Sie sich einen Paßwortmanager (das ist ein kleines – für Private – kostenloses Programm). Der ermöglicht es Ihnen, für jeden Dienst ein anderes Paßwort zu wählen. Durch einen Zufallsgenerator entfällt das Erfinden. Das Paßwort ist lang, komplex und was man sonst noch so alles möchte.
- Ein kostenloses Programm ist “Password Safe“, entwickelt von einem Verschlüsselungs-Guru.
- Wer mehr will kann sich z.B. RoboForm (Historie)anschauen. Das Programm erkennt im Internet-Browser welches Paßwort das richtige ist und kann unterschiedliche Identitäten verwalten – kostet aber leider etwas.
- Geschützt wird dieser Paßwortmanager durch ein Master-Paßwort. Dabei gilt:
- Nehmen Sie einen langen Text (mind. 10 Zeichen).
- Am besten einen, den Sie (und nur Sie) im Notfall auch rekonstruieren können.
- Im Büro nehmen Sie am besten das Paßwort für die Windows-Anmeldung (das kann auch ein Administrator sich nicht einfach im Klartext anzeigen lassen).
- Geben Sie das Masterpaßwort nirgendwo sonst ein (nicht bei anderen Anmeldungen, insbesondere nicht bei irgendwelchen Test-Tools im Internet).
- Geben Sie es an niemanden weiter, auch nicht an den Vertreter/den Administrator.
- Schreiben Sie es nicht auf.
- Das Master-Paßwort wechseln Sie regelmäßig (2-12 mal im Jahr).
Die Anregung zu diesem Text kam neben meinem Beruf auch von diesem Blog (via Perun). Allerdings würde ich ein real genutztes Paßwort keinesfalls in ein unsicheres System eingeben – auch nicht in eines, das mir sagt, wie sicher das Paßwort davor war. Soweit zu meinem kleinen HowTo, gibt es noch Verbesserungsvorschläge/Lücken?
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Die russische Militärstaatsanwaltschaft
wurde mir angekündigt.
Der Kunde (Typ IV.Reich) hatte mir ausführlich geschrieben, dass es ja nur eine BRD-GmbH gäbe. Auf mein Standard-Antwort-Schreiben mit Nachfristsetzung hat er angerufen. Er hat sich brav und artig bedankt, dass ich überhaupt geantwortet habe. Dann aber beklagt, dass ich ja nur “Schulbuchwissen” wiedergeben würde. Er hätte auch Belege, Urteile und vieles mehr. Diese Unterlagen würde er mir auch gerne schicken.
Die Aussage von mir, in der ich meinen Standpunkt klar gemacht habe und weiterhin davon ausgehe, als Landesbehörde hoheitlich handeln zu können gefiel ihm nicht. Vielleicht hätte ich auch auf den Vorhalt verzichten können, dass die Frage der Rechtsform der BRD nicht relevant ist, da ich das Land Baden-Württemberg und nicht den Bund vertrete? Vermutlich war es aber die Aussage, dass auf jeden Fall ein Vollstreckungsbeamter beauftragt werden wird und dieser sich durchzusetzen wisse, die das Gespräch zum Entgleisen brachte:
Mein Kunde fragte mich, ob er wirklich zur russischen Militärstaatsanwaltschaft gehen solle (die sei ja der legitime Staat). Die nötigen Kontakte hätte er. Dann würde es mir gehen wie dem Amtsgericht in W(hatte ich leider nicht verstanden). Dort sei das ganze Gericht hochgenommen worden. Das könne auch mit meiner Behörde passieren. Der Militärstaatsanwaltschaft kenne da nix, da werde die sofortige Todesstrafe für Amtsanmaßung beantragt. Die Erschießung finde direkt auf dem Hof statt oder man werde auf dem Marktplatz aufgehängt. In diesem Sinne:
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0Wie wirtschaftlich ist Vollstreckung?
Gerade bei kleinen Forderungen muss man sich überlegen, ob es sich überhaupt lohnt, diese zu vollstrecken. Nicht selten sind die Kosten der Beitreibung höher oder zumindest gleich hoch wie die Forderung. Die Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg sieht das Niederschlagen der Forderung vor, wenn die Kosten der weiteren Beitreibung die Forderung übersteigen. Hierbei schaut man sich aber meist nur die einzelne Vollstreckungsmaßnahme an. Die sonstigen Kosten, insbesondere die der Kassenmitarbeiter, der Haushälter et cetera fließen da oft nicht mit ein. In meinen Augen macht es jedoch Sinn, auch die kleinen Forderungen beizutreiben. Dies gilt schon aus dem Grund, weil das Recht dem Unrecht nicht weichen soll, d.h. der ehrliche Zahler soll am Ende nicht besser dastehen als der Drückeberger.
Eine in meinen Augen ungünstige Haltung vertritt hier ausgerechnet der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen:
Rechnungsprüfer raten von Erzwingungshaft ab
Der Rechnungshofbericht enthält auch eine Reihe von Einsparmöglichkeiten. Rund sechs Millionen Euro gibt das Land jährlich aus, um per Erzwingungshaft Knöllchen-Muffel zum Zahlen zu zwingen. „Jeder Hafttag kostet 77 Euro, dabei geht es oft nur um ein Bußgeld über zehn Euro. Da kann man viel Geld sparen“, sagte Scholle [Rechnungshofspräsidentin]. Ihr Vorschlag, statt Haft den[sic!] säumigen Zahlern die Verwaltungskosten von 60 Euro zusätzlich zahlen zu lassen, wird nun beim Justizministerium aufgegriffen.
Quelle: WAZ
Dank des Beck-Blogs habe ich auch den umfassenden Rechnungshof-Bericht gelesen.
Meine Erfahrung bei Erzwingungshaft zeigt aber, dass die wenigsten tatsächlich in Haft gehen. Oftmals wird kurz vor knapp doch noch bezahlt. Das bestätigen auch die Rechnungsprüfer: von 122.000 Anträgen wurden in 750 Fällen die Schuldner in Haft genommen. Was die nicht dazuschreiben: das sind lediglich ~ 0,6 % und nur in diesen Fällen kommen die 77 €/Tag Haftkosten wirklich zum Tragen.
Allerdings sieht der Rechnungshof auch Kosten im Vorfeld von mindestens 60 € (vermutlich die für die Androhung durch das Gericht, den Beschluss und den Erlass des Vorführungsbefehls etc.). Ich kann nur sagen, dass die bei mir durchgeführten E-Haft-Verfahren alle Bußgelder von mehr als 60 € betroffen haben. Der Rechnungshof hat jedoch einen Anteil von 50 % an Geldbußen um die 10 € ermittelt, meist irgendwelche Parkverstöße.
Die wirklichen Probleme werden jedoch auch genannt:
- Die kommunalen Vollstreckungsbeamten nehmen scheinbar in der Regel die eidesstattliche Versicherung (die ja meist ein gutes Druckmittel und der Einstieg in die erfolgversprechende Forderungsvollstreckung ist) nicht ab. Damit gibt es auch keine Konto- oder Lohnpfändungen.
Problem dürfte hier jedoch sein, dass in manchen Köpfen rumspukt, dass mit e.V.-Abgabe die Zahlungsunfähigkeit dargetan wurde und damit keine E-Haft mehr möglich ist. - Ein weiteres Problem ist, dass die E-Haft nur für Bußgelder durchgeführt werden darf. D.h. wenn das Bußgeld ohne die Kosten des Bußgeldverfahrens und der Vollstreckung bezahlt wird kann nur noch “konventionell” vollstreckt werden. Und darauf wird dann meist verzichtet.
Der Rechnungshof hat zwei Vorschläge gemacht:
- Eine Gebühr für die Verwaltungskosten:
Bringt in meinen Augen nichts, da die Kosten oftmals sowieso nicht bezahlt werden. - Absprachen zwischen Amtsgerichten und Kommunen, dass diese intensiver vollstrecken sollen.
Hört sich für mich schon sinnvoller an. Hier können die Gerichte aber auch Selbstschutz betreiben. Erzwingungshaft muss immer auch angemessen sein. Da kann durchaus verlangt werden, dass vorher die milderen Mittel (z.B. KfZ-Pfändung) ausgeschöpft werden.
Update 21.02.2012:
Ein Zeitungsbericht zum Thema Erwingungshaft für 5 € Bußgeld hat auch eine interessante Relation: von 15.000 E-haft-Anträgen gehen 27 Kunden wirklich ins Gefängnis…
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1Wie können Sie nur so einen Job machen?
War eine Muster-Frage in einem Telefontraining für “Vollstrecker”. Die Teilnehmer waren alle relativ neu und die junge Dame, die die Frage spontan beantworten musste fühlte sich leicht überfordert. Rausgekommen ist dann die Antwort:
Weil ich hier meine sadistische Ader ausleben kann!
Die Lacher im Raum führten dann zu einer noch größeren Verunsicherung – sowas könne man nicht sagen – und so wirklich stimmen würde es auch nicht. Die nüchterne Analyse brachte Folgendes zu Tage:
- Wenn das Gegenüber auch lacht, hat man “gewonnen”. Das Eis ist gebrochen und man kann vernünftig miteinander reden.
- Wenn das Gegenüber nicht lacht, wird ihm vielleicht klar, wie blöd und angreifend die Frage eigentlich war.
- Selbst wenn daraus eine Dienstaufsichtsbeschwerde resultieren sollte, ist diese kein größeres Problem – da man in der Fragestellung durchaus einen Angriff sehen kann auf den angemessen reagiert wurde.
Ich selbst werde übrigens durchaus angegangen, weil ich Spaß am Job habe – Formulierungen wie “Es macht Ihnen wohl Spaß, mich zu ruinieren” kommen oft vor.




