Statistik
Datenschutz als Verhinderung
die Zeit schreibt über das Thema “predictive policing“:
In Kalifornien berechnet die Polizei voraus, wo Verbrechen geschehen werden und wartet dort auf Kriminelle. In Deutschland wäre das verfassungsrechtlich bedenklich. Das statistische Modell wurde eigentlich entwickelt, um vorhersagen zu können, wo es nach einem Erdbeben zu Nachbeben kommen wird. Die Polizei bestückt das Programm nun täglich mit Statistiken über Verbrechen und Verbrecher. Die Software sucht anschließend darin nach Mustern, die immer wieder auftreten. Der hohe Aktualisierungsgrad macht die Vorhersagen über Zeitpunkt und Tatort kommender krimineller Akte sehr viel zuverlässiger als früher.
Doch hat das System selbstverständlich eine Kehrseite: Wenn auch unschuldige Menschen das Gefühl haben, dass sie sich in einer Umwelt bewegen, in der ihr Verhalten vorausberechnet wird, dann hat dieses Wissen höchstwahrscheinlich Auswirkungen auf ihr Verhalten. Sie werden sich also anders benehmen, als wenn sie unbeobachtet wären – wären also nicht mehr frei in ihrer Entscheidung. In Deutschland zumindest wäre das verfassungsrechtlich bedenklich.
Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung in seinem Urteil vom 2. März 2010auch deshalb für grundgesetzwidrig erklärt, weil “die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet” sei, “ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann. ”
Ein solches “diffuses Gefühl des Beobachtetseins” könnte sich auch einstellen, wenn man befürchtet, verdächtigt zu werden, nur weil man aus irgendeinem Grund in Gebieten mit hoher Kriminalitätswahrscheinlichkeit unterwegs ist. Dann meidet man diese Gebiete künftig möglicherweise lieber, selbst wenn man sich nichts hat zu Schulden kommen lassen. Dazu muss man nicht einmal wissen, ob ein Gebiet wirklich ein Ort häufiger Verbrechen ist – für das subjektive Empfinden reicht es, wenn man nur glaubt, an einem solchen Ort zu sein.
Hier werden in meinen Augen zwei Themen verbunden, die nicht zusammengehören. Gestützt wird das mit einem Zitat von Udo Vetter, Betreiber des Lawblog: “Der nächste Schritt dürfte sein, dass auch personenbezogene Daten einbezogen werden, also zum Beispiel die Wohnorte von Verurteilten, möglicherweise sogar Wohn- und Aufenthaltsorte von Personen, gegen die Ermittlungen laufen. Oder Daten aus der Sozialstatistik wie Einkommen, Renten und Arbeitslosigkeit.” Danach kommt auch der Brückenschlag zum Bonitätsscoring.
Ich denke, dass man in diesem Fall deutlich trennen muss. Das eine ist die Statistikauswertung. Das ist das, was früher der Schutzmann von der Ecke ganz von selbst machte. Er wusste, an welchen Stellen sich die Drogenabhängigen treffen, wo es nachts gerne mal eine Kneipenschlägerei gibt und auf welchem Flohmarkt die Hehlerware auftaucht. Hier gibt es per se keinen Personenbezug. Ausgewertet werden Daten zu Orten und Orte haben kein Persönlichkeitsrecht! Ein Beispiel für solche Auswertungen ist die Straßenverkehrsunfallstatistik. Die dort ermittelten Unfallschwerpunkte werden baulich oder durch verstärkte Kontrollen der Polizei zu entschärfen versucht .
Etwas anderes ist die “Rasterfahndung”. Hier werden keine Orte klassifiziert, sondern Personen. Die Personen, die in der Rasterfahndung sind, können ein ernst zu nehmendes Problem bekommen, deswegen ist diese Fahndungsmethode gesetzlich streng reglementiert. Das prominenteste Beispiel für eine beinahe erfolgreiche Rasterfahndung war die Schleyer-Entführung: eines der Verstecke entsprach genau den Raster-Kriterien an Raum und Person. Das Problem war nur, dass der entscheidende (zutreffende) Hinweis in der riesigen Datenmenge unterging.
Mini-Update: Heise-Online mit einem Bericht zu dem Thema
Bildrechte: (c) Andreas Morlok / pixelio.de
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0PKS
Wie in den Vorjahren führte Freiburg 2010 die Kriminalstatistik in Baden-Württemberg an. “Es gab im vergangenen Jahr keine herausragenden Ereignisse”, so Heiner Amann, Leiter der Polizeidirektion Freiburg. “Deswegen hatten wir uns im Vorfeld gefragt, ob wir überhaupt eine Pressekonferenz veranstalten sollten”, sagte Amann heute Mittag halb scherzhaft.
Bei der hohen Kriminalitätsrate würde es sich übrigens zu 40 Prozent um sogenannte importierte Kriminalität handeln, was mit der Sogwirkung Freiburgs auf die umliegende Region und das angrenzende Ausland zu tun habe. “Damit wollen wir nicht relativieren,” sagt Amann, “sondern einfach nur klarstellen, dass der Freiburger Bürger nicht krimineller ist als jeder andere auch.”
[...]
Die registrierte Zunahme der Rauschgiftkriminalität ist dabei auch damit zu erklären, dass ein neuerlicher Schwerpunkt auf die Aufklärung derartiger Delikte gesetzt wurde. “Uns ist die Arbeit in diesem Bereich vor allem deswegen so wichtig, weil wir von der Sozialschädlichkeit der Rauschgiftkriminalität überzeugt sind,” sagt Amann.Quelle: fudder
Zu den allgemeinen Problemen der PKS gibt es auch etwas bei der Kanzlei Ferner.
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0Soll die Todesstrafe für xy wieder eingeführt werden?
Diese Frage findet bei Meinungsumfragen immer wieder eine deutliche Mehrheit – und muss deswegen als Argument gegen direkte Demokratie herhalten.
Vermutlich gibt es da bald etwas Neues: Petition: Arzneimittelwesen – Keine Umsetzung des EU-Verkaufsverbotes für Heilpflanzen vom 20.09.2010. Der Schönheitsfehler an der Petition ist, dass es kein Verkaufsverbot für Heilpflanzen gibt – oder geben soll. Deutschland hat die EU-Vorgaben schon lange umgesetzt: Wer mit einer gesundheitlichen Wirkung wirbt muss diese beweisen (Baldrian zur Beruhigung). Wer einfach nur so die Heilpflanzen verkauft (und darauf vertraut, dass der Patient weiß was er will) darf das auch weiterhin. Der einzige Haken, der wohl wirklich bleibt, ist, dass nicht jeder die Sachen verkaufen darf, sondern nur Apotheker&Co (was sich aber aus dem Petitionstext nicht ergibt).
Also sollte man die Petition schnell ad Acta legen – allerdings sind da 121.819 Mitzeichner und fast 1.500 Diskussionsbeiträge. Es geht daher nicht nur um einen Einzelnen, der eine (falsche) Information von “Webseiten, die die Wahrheit schreiben” in eine Petition umgemünzt hat. Inzwischen ist die Petition deswegen auch in der parlamentarischen Behandlung – mit absehbarem Ergebnis. Es ist offensichtlich auch möglich, mit Falschinformationen eine ordentliche Mobilisierung (und vielleicht auch Mehrheiten?) zu erreichen. So schreibt auch ein Ex-Mitzeichner, dass er leider reingefallen ist und deswegen die Mitzeichnung zurückzieht.
Das BildBlog schreibt etwas über die Hintergründe – auch darüber wie bei der taz die linke Hand nicht weiß, was die rechte schreibt…
Dass “das Volk” auch mal ungute Entscheidungen trifft hat die Schweiz auch schon erfahren – Stichwort “Minarettverbot” – aber auch das man damit umgehen kann. Ich komme aus einem Bundesland, das durch einen Volksentscheid entstanden ist – und bei dem die Ablehnung eines solchen (Stichwort: Stuttgart21) zu undenkbar harten Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Polizei geführt hat. Deswegen: Mehr Demokratie wagen!
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1Klassifikation der Wirtschaftszweige
Unter http://w3gewan.bayern.de/klasswww/index.htm gibt es einen Webdienst zur Ermittlung von Wirtschaftszweigklassifikationen (WZ 2003 und ältere). Durch einen Thesaurus kann man einfach den Schwerpunkt eingeben und bekommt den passenden Wirtschaftszweig angezeigt – auch ohne detailierte Kenntnisse in der Systematik und der dortigen Begrifflichkeiten.
Die WZ-Einstufung ist nicht nur die Basis für Statistische Meldungen auch das Stromsteuergesetz bezieht sich darauf.
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2Die gefühlte Inflation…
… war das ultimative Schlagwort bei der Euro- Umstellung. Damals gab es heftige Kritik, weil subjektiv alles teurer wurde – aber objektiv die Inflationsrate sehr niedrig war.
Da hat sich schlicht und ergreifend die Schwäche der Warenkorb-Methodik gezeigt. Die Statistiker haben inzwischen ein – wie ich finde sehr hübsches – Angebot online: Das Preis-Kaleidoskop. Man sieht graphisch aufbereitet auf einen Blick welche Bereiche teurer geworden sind – und welche billiger…
Gerade die Preisstatistik interessiert immer wieder die Juristen. Auf einen Preisindex wird gerne bei Anpassungs/Wertsicherungsklauseln Bezug genommen. Es gibt eine Seite mit Hinweisen und Rechenmodellen, die den Juristen die Arbeit erleichtern sollen. Ich habe im Studium die Berechnungen auch nie wirklich gerne gemacht…
