Politik
Staatliches Inkasso by Infoscore
Es wird immer wieder gerne diskutiert, wer der bessere Geldeintreiber ist: Das Inkassobüro oder der Anwalt. Die Inkassobüros versuchen es traditionell es gerne mit dem “lästigen” Weg. Viele Mahnungen, gerne auch mal Anrufe oder Hausbesuche. Der Anwalt mahnt außergerichtlich und kümmert sich dann um die gerichtliche Titulierung und Vollstreckung.
Der Staat ist bei der Frage eigentlich aussen vor. Öffentlich-rechtliche Forderungen werden “beigetrieben”(§ 13 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz – LVwVG BW). Dafür braucht man weder einen Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils. Den “Titel” produziert die Behörde einfach selbst. Sie braucht auch keinen Gerichtsvollzieher sondern kann eigene Vollziehungsbeamte beschäftigen, die sich um die Mobiliarpfändung kümmern. Wenn Gerichtsvollzieher beauftragt werden gilt meist Kostenfreiheit. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse werden auch nicht vom Gericht gemacht, sondern als Bescheid von der Behörde verschickt…
Ach ja, die Möglichkeiten sich zu wehren sind recht knapp – schließlich haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Vollstreckungsmaßnahmen keine aufschiebende Wirkung (§ 12 LVwVG BW). D.h. auch während der Grundverwaltungsakt noch in der gerichtlichen Überprüfung ist, kann schon vollstreckt werden…
Das ist vermutlich der Traum jedes Gläubigers, der lange auf Antworten vom Vollstreckungsgericht wartet oder dank sinnloser und lediglich auf Zeitgewinn gerichteter Rechtsmittel noch etwas länger auf sein Geld warten muss – im Zweifel bis zur Insolvenz.
Das Land Baden-Würtemberg entwickelt sich gerade in die andere Richtung. Statt der Justizbeitreibung durch die eigene Landesoberkasse soll versucht werden, sich künftig eines Inkassobüros zu bedienen. Den Zuschlag hat die Fa. Infoscore Forderungsmanagement GmbH (IFM) aus Baden-Baden bekommen.
Der Auftrag für Infoscore wirft natürlich eine Frage auf: Dürfen die das? Die Antwort darauf ist erstmal “ja”, da es mit § 9 a Abs. 4-7 Landesjustizkostengesetz eine eindeutige Rechtsgrundlage gibt. Diese geht den allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen vor (nach denen die Übermittlung von Schuldnerdaten von einer Behörde an ein Inkassobüro vermutlich nicht zulässig wäre) vor.
Diese Regelung enthält auch Vorgaben, was zur Wahrung des Datenschutzes zu gewährleisten ist. Insbesondere muss vor der Abgabe an das Inkassobüro der Schuldner die Möglichkeit gegeben werden, dies durch Zahlung abzuwenden. Dies wirft bei mir doch etliche Fragen auf:
- Von der Unterrichtung kann bei unverhältnissmäßigem Aufwand abgesehen werden? Da zuerst Altforderungen bearbeitet werden sollen, ist davon auszugehen, dass etliche Adressen veraltet sind. Ist dann bereits die Nachforschung schon unverhältnismäßiger Aufwand? Insbesondere da weiter oben im Gesetztestext steht, dass man private Dienstleister zur Adressrecherche einsetzen will.
- Reicht es aus, dass der Hinweis im Kleingedruckten der Rechnung / der Mahnung steht? Es fehlt der sonst im Datenschutzrecht nicht unübliche Hinweis, dass die Information gesondert oder optisch hervorgehoben erfolgen muss.
Die Firma Infoscore bekommt damit übrigens nicht die Rechte der Behörde, es können also lediglich nette/weniger nette Briefe verschickt werden. Der Auftrag an den Gerichtsvollziehr muss dann wieder von der Landesoberkasse kommen. Die Informationen, die Infoscore bekommen kann sind jedoch recht umfangreich:
- Name, Anschrift und Geburtsdatum des Schuldners
- die zur Kennzeichnung der Forderung erforderlichen Angaben (Betrag der Haupt- und Nebenforderung, anordnende Stelle, Geschäftsnummer, Bezeichnung der Sache und Kassenzeichen der Vollstreckungsbehörde)
- Informationen über bisherige Beitreibungsmaßnahmen, soweit dies zur Beitreibung der Forderung erforderlich ist.
Die Hervorhebung von mir kennzeichnet, dass Infoscore erfährt, welche Art von Gerichtskosten da beigetrieben werden. D.h. die Mitarbeiter dort wissen z.B., dass Herr Brause ein Strafverfahren hatte. Diese Informationen werden durch eine “schriftliche Verpflichtung des Unternehmens” geschützt. Ob dieses eine Sanktion (z.B. Vertragsstrafe für Infoscore) beinhaltet, ist mir nicht bekannt. Bekannt ist hingegen die Sanktion, wenn ein Behördenmitarbeiter solche Informationen ausplaudert: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 203 StGB).
Kleine Fußnote am Ende: Der Landesjustizminister, zu dessen Zeiten das eingeführt wurde, war Ullrich Goll von der FDP, einer Partei, die den Schutz der Privatsphäre bisher hochgehalten hat – scheinbar nicht für Mittellose?
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Sebastian Edathy
Der gute Mensch steht zur Zeit unter verschärfter Beobachtung (ich sage nur: Fotorechte), da fällt natürlich auch folgende Äußerung bei abgeordnetenwatch.de auf:
Ich nenne Ihnen mal ein konkretes und reales Beispiel: Auf meinen Namen wurde vor ca. einem Jahr über das Internet bei einem recht bekannten Flensburger Erotik-Versand eine künstliche Vagina bestellt, über deren Eintreffen in meiner Privatwohnung ich sehr überrascht war. Ist es legitim, herausfinden zu wollen, ob der Besteller identifiziert werden kann? Ich meine: Ja. Das Versandhaus, das die Ware zurücknehmen musste, wurde finanziell geschädigt und ich belästigt. Zumindest zu versuchen, den Bestellungs-Urheber zu identifizieren, sah das Gesetz vor. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders. Damit kann ich leben, ohne mir deswegen zurechnen lassen zu müssen, ein schlechtes Gesetz mitverantwortet zu haben. Und das Beispiel mag ja noch eher erheiternd sein, aber haben Sie eine Ahnung vom Ausmaß des Betruges, der über das Internet erfolgt? Dieses ist groß!
Ich persönlich denke:
- das geschädigte Unternehmen kann selbst entscheiden, ob es Besteller bei der Bestellung sicher identifiziert oder nicht [z.B. über den ePerso oder einen Rückruf ]. Der Verzicht darauf ist eine unternehmerische Entscheidung, die sich sicher lohnen wird.
- die Belästigung des Herrn Abgeordneten erscheint mir nicht so schwerwiegend, dass dies einen massiven Grundrechtseingriff bei allen, die in Deutschland telefonieren, surfen oder per Rauchzeichen kommunizieren rechtfertigen würde.
- was hätte der gute Mensch denn gefordert, wenn besagte Vagina per Postkarte bestellt worden wäre? Hätte er dann die Einführung personalisierter Briefmarken zur gesetzlichen Pflicht machen wollen? Oder hätten alle Briefkästen abgeschraubt werden sollen und man könnte Sendungen nur noch persönlich abgeben – mit Inhaltskontrolle?
- bei massiveren Belästigungen gibt es jedoch durchaus Möglichkeiten – die allerdings oft genug daran scheitern, dass die Polizei nicht genügend Mittel hat, um effektiv vorzugehen.
Jetzt muss ich doch noch etwas zur Fotoaffäre schreiben. Irgendwo stand doch zu seiner Verteidigung, dass Facebook der mehr oder weniger privaten Kommunikation dienen würde und keine offizielle Kommunikation des Abgeordneten sei. Wenn man sich seine Abgeordneten-Internetseite anschaut, stößt man an prominenter Stelle auf folgenden Satz:
Besuchen Sie mich auch auf meiner Facebookseite http://www.facebook.com/edathy oder treten Sie mit mir über Email, Telefon oder Fax in Kontakt.
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0Abgänge III
Je höher die in der Öffentlichkeit verkündeten moralischen Werte sind desto tiefer ist der Fall, wenn die eigenen Schwächen an das Tageslicht kommen. Sehr gute Beispiele dafür sind die Fälle “Friedmann” und “Mixa“.
In diese Reihe passt vermutlich auch dieser Fall:
Tagsüber predigte er zu seiner Gemeinde und am Abend wurde er anscheinend zum Sünder. Ein Priester aus Metz in Frankreich traf sich an einem “schwermütigen Abend” mit einer Prostituierten. Doch bei einer Begegnung soll es nicht geblieben sein, denn er vermittelte die Frau offenbar weiter.
via Frankreich: Priester soll als Zuhälter gearbeitet haben.
Wie man trotz eines Fehltrittes in einem Amt mit hohen moralischen Vorstellungen überlebt, hat Frau Käßmann vorgemacht. Sie hat schnell die Konsequenzen gezogen (= ihre eigene Schwäche eingestanden) und sich damit den Weg für ein Comeback eröffnet.
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Weder “Blond” noch “Blöd” [4.Update]
Andreas Schwartmann hat mich auf Frau Judith Holfelder/Holofernes (Frontfrau der Band “Wir sind Helden”) aufmerksam gemacht. Ein Blick in die Wikipedia verrät, dass die Dame Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation studiert hat. Mit diesem Hintergrund ist ihr klar, dass das Medium die Botschaft ist. Wenn Promis auf großen Plakatwänden über die BILD-Zeitung schreiben ist das Werbung genug, selbst wenn da stehen würde “Bild ist Schrott”. Deswegen kann ich mich auch nicht daran erinnern, was Roger Willemsen geschrieben hat – nur das ich mich gewundert hatte, dass er sich für die BILD-Kampagne hergegeben hat. Die Dame hat ihre Meinung auch auf der Band-Webseite und nicht auf dem Plakat ausgedrückt, mit absehbarem Ergebnis:
Der Server raucht
Ihr seid leider zu viele und unser Server ist in den Knien.
Wir hoffen bald wieder für euch da zu sein!Weswegen ihr (wahrscheinlich) auch gekommen seid:
Quelle http://www.wirsindhelden.de/index.html am 26.02.2011
Das die Meinung nicht sonderlich schmeichelhaft ausfallen würde musste klar sein, schließlich war sie auch schon einmal “BildBloggerin für einen Tag”. Dabei hat sie über den “ironischen Bild-Zeitungs-Kunden” geschrieben:
Und, ich weiß, ich soll mich nicht so haben, aber damit hast du dem Feind dein Geld gegeben und mit fuffzig Cent die Writer der Apokalypse finanziert. Denn die “Bild” ist und bleibt kein Lifestyleaccessoire, sondern, für alle Zeiten, das perfideste Werkzeug des Blöden. Blöd wie in: dumm, und “dumm” wie in “Doom”, also Verderben.
Ich selbst habe die Bild Zeitung noch nie gekauft – lese nur die Schlagzeile am Kiosk und höre mir an was mein Bild-Zeitung-Lesender-Kollege so erzählt. Dem habe ich letztens die aktuell 319-Artikel zum Thema im BildBlog empfohlen. Dort werden überwiegend handwerkliche Fehler aufgezeigt: Erfundene Zitate, sachliche Fehler und vieles mehr. Gerne angeprangert, aber eine Ebene schlimmer ist das häufige Eingreifen in die Privat-/Intimsphäre nicht nur von VIP’s, sondern auch von Verbrechensopfern und Tätern oder Menschen, die der BILD sonstwie interessant erscheinen.
Die aktuelle Kritik der Sängerin trifft aber einen deutlich gravierenderen Punkt:
Die BILD -Zeitung ist kein augenzwinkernd zu betrachtendes Trash-Kulturgut und kein harmloses “Guilty Pleasure” für wohlfrisierte Aufstreber, keine witzige soziale Referenz und kein Lifestyle-Zitat. Und schon gar nicht ist die Bild -Zeitung das, als was ihr sie verkaufen wollt: Hassgeliebtes, aber weitestgehend harmloses Inventar eines eigentlich viel schlaueren Deutschlands.
Die Bildzeitung ist ein gefährliches politisches Instrument — nicht nur ein stark vergrößerndes Fernrohr in den Abgrund, sondern ein bösartiges Wesen, das Deutschland nicht beschreibt, sondern macht. Mit einer Agenda.
Altkanzler Schröder sah das ähnlich, er wollte alleine mit “Bild, Bams und Glotze” regieren. Auch wenn man über die Wirksamkeit der BILD-Kampagnen streiten kann (z.B. wurde hier darauf hingewiesen, das die BILD “nur” 4 Mio Leser erreicht) ist eine Diskussion über die Rolle der Medien als 4. Gewalt in Zeiten von Internet, Wikileaks sicher nicht falsch.
1. Schlusswort: Immerhin, eines muss man den Werbeprofis lassen. Anders als unser Plagiats-Gutti machen die bessere Krisenkommunikation:
Jung von Matt hat sich gegenüber kress.de zu dem Vorfall folgendermaßen geäußert: “Bild und Jung von Matt haben Wir sind Helden um ihre Meinung zu Bild gefragt und Judith Holofernes hat für Wir sind Helden geantwortet und hat ihre Meinung veröffentlicht. Dass wir niemanden in seiner freien Meinungsäußerung einschränken wollen, haben wir in unserer Anfrage deutlich gemacht.”
Quelle: Kress
2. Schlusswort: Wer die Haarfarbe der Dame beurteilen möchte:
Update: Die Diskussion geht bei der TAZ weiter. Die Jungs verkaufen Ihre Zeitungsseiten (für ~13.000 €) auch an die Bild-Zeitung:
Daher drucken wir auch Anzeigen von Atomkraftunternehmen wie Vattenfall oder von Ölkonzernen wie BP. Wir würden sogar gerne noch mehr bezahlte Anzeigen von BILD, Vattenfall und BP drucken, aber leider wollen die nicht häufiger bei uns Anzeigen schalten. Unabhängiger Journalismus muss schließlich bezahlt werden und je mehr Geld wir haben, desto mehr können wir davon machen.Es wäre ja absurd, wenn ausgerechnet die taz, bei der die Werbeeinnahmen in kritische Berichterstattung fließen, auf die Werbeeinnahmen verzichten sollte, während andere davon profitieren. Die Anzeige ist klar als solche erkennbar und daher habe ich keine Bauchschmerzen, dass wir sie abdrucken.
Quelle: Kommentar von Sebastian Heiser
Dabei wird die TAZ doch auch damit, das die Unabhängigkeit durch Genossen und Abonnenten gesichert wird.
2. Update: Diskussion der rechtlichen Aspekte bei Telemedicus, Interviews bei RA Kompa
3. Update: Zur Diskusion ob die Netzwelt auf einen Marketing-Gag reingefallen ist wie hier:
Ach…und war es nicht u.a. die taz, die auch über die Heldenhaftigkeit von Judith Holofernes berichtet hat und die ganze twitter-Welt hat bestimmt, dass die Leadsängerin einer Band, von der vorher nur noch sehr wenig Menschen gesprochen haben, eine ganz tolle Frau ist. Genau diese tolle Frau hat übrigens ein paar Tage später bei “B. trifft” genauso heldenhaft mitgeteilt, dass sie sich sehr über die ganze Publicity freut, denn schließlich geht die Band bald auf Tournee…, tja liebe twitter-Welt: echte Helden wirken im Verborgenen!!
Dazu sage ich nur “Tue gutes und rede darüber”
4.Update (11.07.2011): Bin über einen guten Artikel zu der Kampagne als solche gestolpert:
Die BILD greift zu einem psychologischen Trick und instrumentalisiert zu dessen Umsetzung willfährige Prominente, die das taktische Manöver entweder nicht durchschauen oder aber – wahrscheinlicher – den persönlichen Anstand zurückstellen. Denn die Botschaft der scheinbar kritischen BILD-Spots ist unzweifelhaft:
So vieles man an der BILD auch kritisieren mag, so unangreifbar ist doch ihre Stellung in der Gesellschaft. Und weil man so unangreifbar ist, besitzt man auch die Souveränität, kritische Stimmen zu Wort kommen zu lassen.
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Netzpolitik? Mitmachen!
Nach einigem Hin-und-Her steht jetzt mit Adhocracy ein Tool für die Beteiligung der Netzgemeinde an der Internet-Enquetekommision des Bundestages zur Verfügung:
http://enquetebeteiligung.de/ (danke an RA Sebastian Dosch für den Hinweis)
Die Installation als “18. Sachverständiger” in einer Enquetekommission verspricht nicht, dass man dort großen Einfluß gewinnen kann – aber es ist ein interessanter Testlauf für die direktere Beteiligung der Netzpolitik im politischen Alltag. Deswegen ist es wichtig, dass ein breites Spektrum sich beteiligt und zu einem guten Ergebnis führt. Ich finde, dass auch die nicht-Netizens sich dort beteiligen sollten, schließlich kann niemand sagen, dass ihn Netzpolitik nix angeht:
Prinzipiell dafür, aber wenn es darum geht, diese Seite in der Zeitung oder im Fernsehen zu bewerben, bin ich absolut dagegen. Fast jeder, der sich mit Netzpolitik einigermaßen auseinandersetzt, wird über die einschlägigen Blogs bereits von Adhocracy und der Enquete gehört haben. Man möge mir die etwas härtere Formulierung verzeihen, aber ausschließliche Zeitungsleser, Fernsehgucker und Internetausdrucker sind nun wirklich nicht die Zielgruppe dieser Veranstaltung hier.
Simon Hirscher unter https://demokratie.enquetebeteiligung.de/proposal/310-Transparenz_bewerben#c1210
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Checkpoint Wahl
An alle Baden-Württemberger: In einer Woche ist Landtagswahl! Und es wird spannend.
Wen will ich wählen? Seit 28.02.2011 gibt es auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung auch den Wahl-O-Maten:
Und da ziehen die gewählten ein:

Landtag von Baden-Württemberg © Jens Hilberger - Fotolia.com
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0Pre-Check Wahl [Baden-Württemberg]
Alle Baden-Württemberger sollten sich jetzt zwei Fragen stellen:
- Habe ich eine Wahlbenachrichtigungskarte? Wenn nicht, klären ob der Austräger sie verschlampt hat. Oder muss ich vielelicht noch bei meinem alten Wohnort wählen – und habe dort einen Karte?
- Kann ich am 27.03. ins Wahllokal gehen? Wenn nicht, einfach Briefwahl beantragen.
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0Soll die Todesstrafe für xy wieder eingeführt werden?
Diese Frage findet bei Meinungsumfragen immer wieder eine deutliche Mehrheit – und muss deswegen als Argument gegen direkte Demokratie herhalten.
Vermutlich gibt es da bald etwas Neues: Petition: Arzneimittelwesen – Keine Umsetzung des EU-Verkaufsverbotes für Heilpflanzen vom 20.09.2010. Der Schönheitsfehler an der Petition ist, dass es kein Verkaufsverbot für Heilpflanzen gibt – oder geben soll. Deutschland hat die EU-Vorgaben schon lange umgesetzt: Wer mit einer gesundheitlichen Wirkung wirbt muss diese beweisen (Baldrian zur Beruhigung). Wer einfach nur so die Heilpflanzen verkauft (und darauf vertraut, dass der Patient weiß was er will) darf das auch weiterhin. Der einzige Haken, der wohl wirklich bleibt, ist, dass nicht jeder die Sachen verkaufen darf, sondern nur Apotheker&Co (was sich aber aus dem Petitionstext nicht ergibt).
Also sollte man die Petition schnell ad Acta legen – allerdings sind da 121.819 Mitzeichner und fast 1.500 Diskussionsbeiträge. Es geht daher nicht nur um einen Einzelnen, der eine (falsche) Information von “Webseiten, die die Wahrheit schreiben” in eine Petition umgemünzt hat. Inzwischen ist die Petition deswegen auch in der parlamentarischen Behandlung – mit absehbarem Ergebnis. Es ist offensichtlich auch möglich, mit Falschinformationen eine ordentliche Mobilisierung (und vielleicht auch Mehrheiten?) zu erreichen. So schreibt auch ein Ex-Mitzeichner, dass er leider reingefallen ist und deswegen die Mitzeichnung zurückzieht.
Das BildBlog schreibt etwas über die Hintergründe – auch darüber wie bei der taz die linke Hand nicht weiß, was die rechte schreibt…
Dass “das Volk” auch mal ungute Entscheidungen trifft hat die Schweiz auch schon erfahren – Stichwort “Minarettverbot” – aber auch das man damit umgehen kann. Ich komme aus einem Bundesland, das durch einen Volksentscheid entstanden ist – und bei dem die Ablehnung eines solchen (Stichwort: Stuttgart21) zu undenkbar harten Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Polizei geführt hat. Deswegen: Mehr Demokratie wagen!



