Daniel Gerwig
Fair oder nicht?
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Nachgewiesener Eingang
Das Einschreiben wird bei Blawgs immer wieder mal durch den Kakao gezogen:
- Rainer Göhle hat in seinem sehr interessanten Blog Alternativen zum Einschreiben aufgezählt und die förmliche Zustellung glatt vergessen. Dabei ist die förmliche Zustellung vom Beweiswert her das Beste. Als Behörde ist man sogar privilegiert, weil die Postdienstleistung häufig billiger ist als ein Einschreiben (mit deutlich weniger Beweiswert).
- Wolf Reuter schreibt über das per Einschreiben eingegangene leere Blatt, das es tatsächlich ausserhalb der grauen Theorie gibt!Ein aktueller Fall.
- Oder die Sache mit den tausenden verschwundenen Einschreiben.
Dennoch ist “Einschreiben” bei vielen Leuten auch gleich “sicher” – und Allheilmittel bei allem Wichtigen.
Neben der Debatte über den Zugangsnachweis gibt es noch ein ganz anderes Problem: Einschreiben dauern (oft) länger als ein normaler Brief. Deswegen hat bei mir mal jemand die Einspruchsfrist versäumt – um einen Tag.
Aus diesem Grund sind auch Paketdienste keine gute Alternative – gibt ein schönes Tracking, aber dauert im Zweifel halt doch länger. Außerdem sind die Pakete häufig nicht in den normalen Postlauf eingebunden. Wenn es also nicht nur auf das formale Einhaltung der Frist ankommt, sondern auch darauf, dass (möglichst schnell) eine Reaktion erfolgt, sollte also ein einfacher Brief an eine Postanschrift geschickt und auf Kapriolen verzichtet werden.
Dabei gibt es für nicht Formgebundenes doch die schöne Faxalternative: guter Nachweis (wenn das Fax verkleinert auf dem Sendebericht steht), geringe Kosten.
Im Geschäft haben wir zusätzlich für bestimmte eingehende Mitteilungen ein Online-System. Erzeugt Sendebestätigungen und hat ein gutes internes Logging. Noch billiger als Fax und für beide Seiten sehr praktisch. Der Steuerberater, mit dem ich gestern telefoniert habe, wusste aber dennoch genau was er wollte:
Sie kriegen künftig alles per Einschreiben!
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Fahranfänger
fallen ja meist mit einer betont unsicheren Fahrweise auf. Der Folgende hatte aber richtig Probleme: nach noch nicht einmal zwei Wochen Autofahren musste er schon realisieren, dass der zweispurig autobahnähnlich ausgebaute Tunnel maximal mit 50 km/h befahren werden darf (geschlossene Ortschaft). Bei der leicht erhöhten Geschwindigkeit darf einem ja auch die Kontrolle über das Auto schwerer fallen – schließlich brauchen da die meisten Leute recht lange, um die nötige Routine zu bekommen…:
Der Fahrer musste seinen Wagen immer wieder korrigieren, um ihn auf der Fahrspur zu halten. Außerdem wechselte er mehrmals abrupt den Fahrstreifen. Im Pragtunnel in Richtung Bad Cannstatt beschleunigte der Mann sein Fahrzeug auf zirka 140 Stundenkilometer und hatte sichtbar Probleme, die Kontrolle über sein Auto zu behalten.Kurz nach der Tunnelausfahrt stoppten die Beamten den Wagen. Bei der Überprüfung des jungen Mannes stellte sich heraus, dass er erst seit dem 17. Mai [= seit 12 Tagen ] dieses Jahres im Besitz eines Autoführerscheins ist.
(c) Arno Bachert / pixelio.de
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Die russische Militärstaatsanwaltschaft
wurde mir angekündigt.
Der Kunde (Typ IV.Reich) hatte mir ausführlich geschrieben, dass es ja nur eine BRD-GmbH gäbe. Auf mein Standard-Antwort-Schreiben mit Nachfristsetzung hat er angerufen. Er hat sich brav und artig bedankt, dass ich überhaupt geantwortet habe. Dann aber beklagt, dass ich ja nur “Schulbuchwissen” wiedergeben würde. Er hätte auch Belege, Urteile und vieles mehr. Diese Unterlagen würde er mir auch gerne schicken.
Die Aussage von mir, in der ich meinen Standpunkt klar gemacht habe und weiterhin davon ausgehe, als Landesbehörde hoheitlich handeln zu können gefiel ihm nicht. Vielleicht hätte ich auch auf den Vorhalt verzichten können, dass die Frage der Rechtsform der BRD nicht relevant ist, da ich das Land Baden-Württemberg und nicht den Bund vertrete? Vermutlich war es aber die Aussage, dass auf jeden Fall ein Vollstreckungsbeamter beauftragt werden wird und dieser sich durchzusetzen wisse, die das Gespräch zum Entgleisen brachte:
Mein Kunde fragte mich, ob er wirklich zur russischen Militärstaatsanwaltschaft gehen solle (die sei ja der legitime Staat). Die nötigen Kontakte hätte er. Dann würde es mir gehen wie dem Amtsgericht in W(hatte ich leider nicht verstanden). Dort sei das ganze Gericht hochgenommen worden. Das könne auch mit meiner Behörde passieren. Der Militärstaatsanwaltschaft kenne da nix, da werde die sofortige Todesstrafe für Amtsanmaßung beantragt. Die Erschießung finde direkt auf dem Hof statt oder man werde auf dem Marktplatz aufgehängt. In diesem Sinne:
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Wie wirtschaftlich ist Vollstreckung?
Gerade bei kleinen Forderungen muss man sich überlegen, ob es sich überhaupt lohnt, diese zu vollstrecken. Nicht selten sind die Kosten der Beitreibung höher oder zumindest gleich hoch wie die Forderung. Die Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg sieht das Niederschlagen der Forderung vor, wenn die Kosten der weiteren Beitreibung die Forderung übersteigen. Hierbei schaut man sich aber meist nur die einzelne Vollstreckungsmaßnahme an. Die sonstigen Kosten, insbesondere die der Kassenmitarbeiter, der Haushälter et cetera fließen da oft nicht mit ein. In meinen Augen macht es jedoch Sinn, auch die kleinen Forderungen beizutreiben. Dies gilt schon aus dem Grund, weil das Recht dem Unrecht nicht weichen soll, d.h. der ehrliche Zahler soll am Ende nicht besser dastehen als der Drückeberger.
Eine in meinen Augen ungünstige Haltung vertritt hier ausgerechnet der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen:
Rechnungsprüfer raten von Erzwingungshaft ab
Der Rechnungshofbericht enthält auch eine Reihe von Einsparmöglichkeiten. Rund sechs Millionen Euro gibt das Land jährlich aus, um per Erzwingungshaft Knöllchen-Muffel zum Zahlen zu zwingen. „Jeder Hafttag kostet 77 Euro, dabei geht es oft nur um ein Bußgeld über zehn Euro. Da kann man viel Geld sparen“, sagte Scholle [Rechnungshofspräsidentin]. Ihr Vorschlag, statt Haft den[sic!] säumigen Zahlern die Verwaltungskosten von 60 Euro zusätzlich zahlen zu lassen, wird nun beim Justizministerium aufgegriffen.
Quelle: WAZ
Dank des Beck-Blogs habe ich auch den umfassenden Rechnungshof-Bericht gelesen.
Meine Erfahrung bei Erzwingungshaft zeigt aber, dass die wenigsten tatsächlich in Haft gehen. Oftmals wird kurz vor knapp doch noch bezahlt. Das bestätigen auch die Rechnungsprüfer: von 122.000 Anträgen wurden in 750 Fällen die Schuldner in Haft genommen. Was die nicht dazuschreiben: das sind lediglich ~ 0,6 % und nur in diesen Fällen kommen die 77 €/Tag Haftkosten wirklich zum Tragen.
Allerdings sieht der Rechnungshof auch Kosten im Vorfeld von mindestens 60 € (vermutlich die für die Androhung durch das Gericht, den Beschluss und den Erlass des Vorführungsbefehls etc.). Ich kann nur sagen, dass die bei mir durchgeführten E-Haft-Verfahren alle Bußgelder von mehr als 60 € betroffen haben. Der Rechnungshof hat jedoch einen Anteil von 50 % an Geldbußen um die 10 € ermittelt, meist irgendwelche Parkverstöße.
Die wirklichen Probleme werden jedoch auch genannt:
- Die kommunalen Vollstreckungsbeamten nehmen scheinbar in der Regel die eidesstattliche Versicherung (die ja meist ein gutes Druckmittel und der Einstieg in die erfolgversprechende Forderungsvollstreckung ist) nicht ab. Damit gibt es auch keine Konto- oder Lohnpfändungen.
Problem dürfte hier jedoch sein, dass in manchen Köpfen rumspukt, dass mit e.V.-Abgabe die Zahlungsunfähigkeit dargetan wurde und damit keine E-Haft mehr möglich ist. - Ein weiteres Problem ist, dass die E-Haft nur für Bußgelder durchgeführt werden darf. D.h. wenn das Bußgeld ohne die Kosten des Bußgeldverfahrens und der Vollstreckung bezahlt wird kann nur noch “konventionell” vollstreckt werden. Und darauf wird dann meist verzichtet.
Der Rechnungshof hat zwei Vorschläge gemacht:
- Eine Gebühr für die Verwaltungskosten:
Bringt in meinen Augen nichts, da die Kosten oftmals sowieso nicht bezahlt werden. - Absprachen zwischen Amtsgerichten und Kommunen, dass diese intensiver vollstrecken sollen.
Hört sich für mich schon sinnvoller an. Hier können die Gerichte aber auch Selbstschutz betreiben. Erzwingungshaft muss immer auch angemessen sein. Da kann durchaus verlangt werden, dass vorher die milderen Mittel (z.B. KfZ-Pfändung) ausgeschöpft werden.
Update 21.02.2012:
Ein Zeitungsbericht zum Thema Erwingungshaft für 5 € Bußgeld hat auch eine interessante Relation: von 15.000 E-haft-Anträgen gehen 27 Kunden wirklich ins Gefängnis…
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Wie können Sie nur so einen Job machen?
War eine Muster-Frage in einem Telefontraining für “Vollstrecker”. Die Teilnehmer waren alle relativ neu und die junge Dame, die die Frage spontan beantworten musste fühlte sich leicht überfordert. Rausgekommen ist dann die Antwort:
Weil ich hier meine sadistische Ader ausleben kann!
Die Lacher im Raum führten dann zu einer noch größeren Verunsicherung – sowas könne man nicht sagen – und so wirklich stimmen würde es auch nicht. Die nüchterne Analyse brachte Folgendes zu Tage:
- Wenn das Gegenüber auch lacht, hat man “gewonnen”. Das Eis ist gebrochen und man kann vernünftig miteinander reden.
- Wenn das Gegenüber nicht lacht, wird ihm vielleicht klar, wie blöd und angreifend die Frage eigentlich war.
- Selbst wenn daraus eine Dienstaufsichtsbeschwerde resultieren sollte, ist diese kein größeres Problem – da man in der Fragestellung durchaus einen Angriff sehen kann auf den angemessen reagiert wurde.
Ich selbst werde übrigens durchaus angegangen, weil ich Spaß am Job habe – Formulierungen wie “Es macht Ihnen wohl Spaß, mich zu ruinieren” kommen oft vor.
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Abgänge III
Je höher die in der Öffentlichkeit verkündeten moralischen Werte sind desto tiefer ist der Fall, wenn die eigenen Schwächen an das Tageslicht kommen. Sehr gute Beispiele dafür sind die Fälle “Friedmann” und “Mixa“.
In diese Reihe passt vermutlich auch dieser Fall:
Tagsüber predigte er zu seiner Gemeinde und am Abend wurde er anscheinend zum Sünder. Ein Priester aus Metz in Frankreich traf sich an einem “schwermütigen Abend” mit einer Prostituierten. Doch bei einer Begegnung soll es nicht geblieben sein, denn er vermittelte die Frau offenbar weiter.
via Frankreich: Priester soll als Zuhälter gearbeitet haben.
Wie man trotz eines Fehltrittes in einem Amt mit hohen moralischen Vorstellungen überlebt, hat Frau Käßmann vorgemacht. Sie hat schnell die Konsequenzen gezogen (= ihre eigene Schwäche eingestanden) und sich damit den Weg für ein Comeback eröffnet.
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“Übernachtungsmöglichkeit mit Freizeitprogramm”
war die nette Bezeichnung einer Kollegin für ein Bordell. Auf so eine Idee muss man erstmal kommen!
Fraglich war die Wirtschaftszweig-Zuordnung. Eine Möglichkeit ist “96.09.0 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen anderweitig nicht genannt” die Alternative wäre “55.10.2 Hotels garnis”.


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