Archiv für Daniel Gerwig

Gutes Klima mit dem Gericht

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Dieses Mal geht es um einen Anwalt, der sich in eigener Sache vertritt.
Die Terminsladung des Verwaltungsgerichts wurde wohl mit einem Antrag auf Terminverlegung beantwortet. Dieses Schreiben liegt leider (nur) in der Gerichtsakte. Die Antwort des Gerichtes ist mir jedoch bekannt und lautet:

  1. Für die Entscheidung über die Terminsverlegung ist es unerheblich, an welchem Gericht der andere Termin stattfindet. Entscheidend ist, welches Gericht zuerst terminiert hat.
  2. Das Bestehen des anderen Termins und der Zeitpunkt der Terminierung kann auch ohne Verletzung des § 203 StGB durch einen Anwalt glaubhaft gemacht werden. In der vorzulegenden Kopie der Ladung kann der Name des Mandanten und die Bezeichnung der Sache geschwärzt werden.
  3. Der bestehende Termin wird aktuell nicht aufgehoben.
  4. Im Übrigen wird an das Zurückreichen des Empfangsbekenntnisses erinnert.

Rein vom Tonfall des gerichtlichen Schreibens vermute ich, dass der gute Mensch auch gegenüber dem Gericht viel und aggressiv geschrieben hat.  Da von der Ladung des Klägers kein Empfangsbekenntnis vorlag, wurde wurde der Termin aufgehoben und neu terminiert – mit Zustellungsurkunde.

Hintergrundinfo für die Nichtjuristen: Bei Rechtsanwälten, Steuerberatern, Behörden und anderen besonders zuverlässigen Berufsgruppen gibt es die Möglichkeit anstelle des Zustellungsauftrages (Kosten ca. 3,50 €) auch per normalem Brief/Fax zuzustellen(§ 174 ZPO). Der Anwalt schickt dann als Nachweis ein Empfangsbekenntnis zurück. Das ist billiger und einfacher hat aber den Nachteil, das der Empfänger den Nachweis vereiteln kann – nur geht man davon bei diesen Berufsgruppen nicht aus.

Ich frage mich, ob es wirklich nötig ist, sich gleich zu Beginn so unbeliebt zu machen.

Da denke ich doch gleich an den schönen Spruch:

Der Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Narren als Mandanten

(zitiert nach DPMS/Kanzlei Hoenig)

 

Nachtrag: Die Sache wurde am Ende für erledigt erklärt, Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Updaten oder nicht

Virus auf PC-Tastatur

Es gab eine Zeit, in der man eine Update-Strategie planen und umsetzen konnte. Da hat man für jeden Server festgelegt, wann man welche Updates einspielte. Damals hat man auch die Pattern-Files des Virenscanners vor dem Installieren mehrere Wochen getestet. Gerade bei Servern, die nicht mit dem Internet verbunden sind, hat man zu Gunsten der Verfügbarkeit auf Updates verzichtet. Aber der Conficker hat eindrucksvoll vorgeführt, dass es keine netzseitig sicheren Inseln gibt. Die Verbreitung über USB-Sticks hat gerade die Hochsicherheitsbiotope schwer getroffen. Deswegen ist heute praktisch die einzig wahre Strategie, so schnell wie möglich zu updaten. Gerade Privatpersonen sind in der Regel nicht in der Lage, abzuschätzen, ob die Updates nötig sind oder ob man sie zum Beispiel durch Firewallregeln ersetzen kann.

Da ist es natürlich verständlich, dass das BSI bei Windows die voll automatischen Updates empfiehlt. Jetzt gibt es eine Gegenmeinung: Privatanwendern wird empfohlen, die Updates zwar automatisch herunter zu laden, aber nicht automatisch zu installieren.

Vorteile BSI:
der Nutzer braucht nichts mehr zu machen.
Bei der Alternative bleiben in der Praxis die Updates uninstalliert liegen. Der Nutzer wird nicht nachdrücklich an das Installieren erinnert, und daher gerät es schnell in Vergessenheit. Aus dem Jahr 2008 gibt es Zahlen zum Patchstand.

Vorteile Alternative:
es kann nicht zu Datenverlust aufgrund des Neustarts kommen.

Persönlich würde ich weiterhin empfehlen, sich an das BSI zu halten. Bei den Standardeinstellungen werden die Updates um 3:00 Uhr nachts installiert. Sollte man den Rechner durchlaufen lassen sind um diese Zeit hoffentlich keine Anwendungen mehr aktiv. Die meisten Nutzer werden den Rechner vor dem Schlafengehen sowieso ausschalten. Wenn die Updates tagsüber installiert werden, frägt Windows nach, ob der Rechner heruntergefahren werden kann.
Bei der Nutzung eines WSUS-Servers wird das Herunterfahren erzwungen, dabei kommt es zu Datenverlusten, wenn man nicht gespeichert hat. Aber welcher Privatanwender sitzt hinter einem WSUS!

Virus auf PC-Tastatur

(c) knipseline / pixelio.de

Wie man mit Diagrammen tricksen kann

Schaubild aus der c't zur Einkommensverteilung von Musikkünstlern

Dieses Mal eine Zeitschrift, die ich ansonsten sehr schätze: die c’t (Ausgabe 12/2012, Seite 77):

Schaubild aus der c't zur Einkommensverteilung von Musikkünstlern
Das Schaubild soll die Einkünfte der Künstler bei den unterschiedlichen Vertriebswegen CD, iTunes, Streaming darstellen. Bei der CD als klassischem Vertriebsweg wird noch aufgeschlüsselt, welcher Anteil der Künstler bekommt, wenn er gleichzeitig Autor und Produzent ist.

Das Problem ist, dass das Schaubild für iTunes einfach zu kurz ist. Wenn der Künstler wie angegeben 1,70 € erhält, müsste der blaue Balken deutlich weiter reichen als der dunkelorange Künstler-Anteil (1,58 €). Da ist das “Problem”, dass die Segmente unterschiedlich breit sind und damit eine unterschiedliche Fläche haben,  nebensächlich.

Verzögerungstaktik?

(c) Hermann Meinold  / pixelio.de

Nette – dicke – Akte, kurz vor dem Stadium “Gürteltier“:

  1. Bußgeldverfahren:
    Eingestellt. Anstelle einer GmbH ist jetzt ein Einzelunternehmen der potentielle Täter. Ehemaliger Geschäftsführer = neuer Inhaber
  2. Bußgeldverfahren:
    Massive Probleme mit der Zustellung des Bußgeldbescheides. Post gibt an, dass der Inhaber nie da ist. Die Mitarbeiter verweigern die Entgegennahme des Schreibens bzw. teilen mit, den Herrn nicht zu kennen. Ausweichmöglichkeit, Post unter der Privatanschrift zuzustellen, scheiterte (kein Briefkasten vorhanden).
    Servicemanagement der Deutschen Post AG mehrfach eingeschaltet. Zustellung letztendlich doch noch unter der Firmenanschrift geglückt.
  3. Bußgeldverfahren:
    Bei dem Zustellungschaos vom letzten Mal stand im System noch die Privatanschrift. Im Rahmen der Anhörung eine Beschwerde, warum wir Geschäftspost an die Privatanschrift schicken. Keine Angaben zur Sache.
  4. Bußgeldverfahren:
    Allmählich scheint es teuer zu werden. Erster Einspruch.
    Vermutlich wurde der Bußgeldbescheid wie jeglichePost von uns behandelt:  nämlich nicht gelesen. Der Einspruch kam zudem erst nach der Mahnung und damit verfristet. Schnelle Erledigung mittels Formschreiben (Einspruchsverwerfung). Darauf hingewiesen, dass die Begründung völlig an der Sache vorbeigeht.
  5. Bußgeldverfahren:
    Man bemerkt einen doppelten Lerneffekt:  der Einspruch kam fristgerecht. Die Begründung hat dann noch etwas gedauert, passte diesmal aber auch zum Sachverhalt.  Kritischer Punkt ist eine Tatsache. Eine richtige Beweiserhebung ist zu aufwändig. In diesem Fall aber auch gar nicht nötig. Auf dem “Firmenprofil” diverser Internetportalen und “Firmenbewertungen” ist das Unternehmen ausführlich beschrieben. Diese Beschreibung passt aber mehr zur Verwaltungsakte als zum Text des Einspruches. Also mal Belege angefordert – keine Reaktion.
    Zum gerichtlichen Termin allerdings nicht erschienen, also wieder Einspruchsverwerfung. Diesmal aber nicht durch Verwaltungsakt, sondern durch Urteil.
  6. Bußgeldverfahren:
    Erneuter Einspruch, jedoch mit “Die Begründung wird nachgereicht”. Aufgrund der Erfahrungen vom letzten Mal gleich eine Frist gesetzt. Am letzten Tag dieser Frist kam ein zweiseitiges Fax:
    1. Seite: Bitte von einer dritten Person, die Einspruchsfrist zu verlängern. Begründung: Krankheit
    2. Seite: Vollmacht für die dritte Person, eigenhändig unterschrieben
    Anstelle der Fristverlängerung hätte man auch die Begründung durch den Dritten abgeben lassen können, war nämlich wortgleich mit dem Vorverfahren.
    1. Hauptverhandlungstermin: Niemand da außer mir als Zeugen.  Wiedereinsetzungsantrag wegen Krankheit
    2. Hauptverhandlungsermin: Am Terminstag geht eine EMail an das Gericht: Der Termin möge bitte verlegt werden. Der Anwalt sei abgesprungen und man müsse jetzt erst mal einen neuen suchen. Aussage des Richters: “der wird ihn wohl nicht bezahlt haben, der Termin steht und Wiedereinsetzung gibt es nicht”.

Ich frage mich, was bringen diese Spielchen? Da die Verzögerungstaktik durchaus erkennbar ist, werden keine Bußgeldverfahren zurückgehalten in der Hoffnung, dass im anderen Verfahren neue Erkenntnisse rauskommen. Einzig aufgeschoben ist die Vollstreckung des Bußgeldes. Da könnte man aber auch einfach um eine Stundung/Ratenzahlung bitten – kostet nix, auch keine Gerichtskosten.

(c) Hermann Meinold / pixelio.de

Heute ist Pi-Tag

Quelle: https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/w/index.php?title=Datei:Pi_pie2.jpg

Quelle: https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/w/index.php?title=Datei:Pi_pie2.jpg

 

Weltfrauentag (Internationaler Frauentag)

Dieser Blogpost ist unserer Betriebsärztin gewidmet. Diese war am 08.05.2010 bei uns im Haus und wurde mit einer Rose von ver.di völlig überrauscht. Ich bin gespannt, ob Sie dieses Jahr vorher weis das Weltfrauentag ist. Als Beitrag das Video von Vorzeige-Macho Daniel Craig:

Eine Kurzfassung der Geschichte auf Basis des WP-Artikels gibt es hier.

Wer bitte unterschreibt solche Verträge II

Vertragsabschluß
Vertragsabschluß

© Liv Friis-larsen - Fotolia.com

Das letzte Mal schrieb ich über einen etwas ungünstigen Einzelvertrag. Diesmal geht es sogar um ein Massengeschäft. Grundgedanke ist, dass Vertragsstrafen etwas Unanständiges sind.

Es werden Dienstleistungen ausgeschrieben. Für Schlechtleistungen ist ein Stufenverfahren vorgesehen, an dessen Ende die Auflösung des Vertrages steht. Schadenersatz oder gar eine Vertragsstrafe ist nicht vorgesehen.  Ergebnis auf Seiten des Anbieters:

  1. Es wird ein knapp kalkuliertes Gebot abgegeben – mal sehen, ob jemand noch wagemutiger ist.
  2. Wenn man den Zuschlag erhält sucht man sich einen Subunternehmer, der die Dienstleistung erbringt.
  3. Wenn der Auftaggeber nicht zufrieden ist wird der Sub angemeckert, wenn es nicht funktioniert, lässt man den Vertrag platzen.
  4. Die Vergabestelle muss neu ausschreiben.

So wirklich glücklich ist die Vergabestelle damit natürlich nicht. Einzelne Lose müssen dadurch immer wieder neu ausgeschrieben werden – macht viel Arbeit, insbesondere da die Ausschreibung außerhalb des Turnuses als Zusatzarbeit laufen muss. Aber auch für die einzelnen Einheiten, die die Dienstleistung brauchen ist das schlecht. Das Ergebnis für die Nutzer ist folgendes:

  1. Nachdem man sich endlich mit dem Dienstleister soweit arrangiert hat das alles klappt, kommt die Zentrale mit einer “Neuausschreibung” – regelmäßig alle paar Jahre.
  2. Den Zuschlag bekommt ein Billigheimer; Experten sehen gleich, dass bei dem Gebotsbetrag kaum ein Gewinn drin ist.
  3. Es rückt der erste Freiberufler an – der kann mit dem Geld natürlich noch viel weniger auskommen und erbringt dieLeistung, die zu dem Preis geht – aber nicht reicht. Damit beginnen die Beschwerden.
  4. Die Zentrale tut die Beschwerden über die schlechte Dienstleistungsqualität als “Gemeckere” ab. Das Betriebsklima verschlechtert sich, weil man die Dienstleistung ja wirklich braucht und nicht nur aus Jux und Dollerei angefordert hat.
  5. Nach gewissen Eskalationsstufen wird der Vertrag beendet. Es wird neu ausgeschrieben = erstmal gibt es die Dienstleistung gar nicht mehr…

Da lohnt es sich doch eher, eine ordentliche Vertragsstrafe reinzuschreiben, auch wenn die Angebote dann etwas höher liegen.

 

Achtung: Valentinstag

(c) Sarah Burrini http://sarahburrini.com

In genau einem Monat ist wieder Valentinstag. Die Damen freuen sich an diesem Tag über ein kleines Geschenk. Damit es nicht (nur) Blumen oder Pralinen werden, ist jetzt die ideale Zeit, sich nach etwas Individuellem umzusehen. Ich habe letztes Jahr sehr gute Erfahrungen mit einem Puzzle gemacht. Dank eines Internet-Dienstleisters war da ein Bild von meiner Freundin und mir zusammenzusetzen…

Böse Zungen behaupten ja, dieser Feiertag sei eine Erfindung des Blumenhandels, sogar die Wikipedia hat diese Information aufgenommen:

Der Valentinstag (am 14. Februar) gilt in einigen Ländern als Tag der Liebenden. Das Brauchtum dieses Tages geht auf einen oder mehrere christliche Märtyrer namens Valentinus (in Frage kommen vor allem Valentin von Terni oder Valentin von Viterbo) zurück, die der Überlieferung zufolge das Martyrium durch Enthaupten erlitten haben. Der Gedenktag wurde von Papst Gelasius I. 469 für die ganze Kirche eingeführt, 1969 jedoch aus dem römischen Generalkalender gestrichen. Verbreitet gibt es jedoch um den Valentinstag herum Gottesdienste, in denen Ehepaare gesegnet werden.

An Bekanntheit gewann der Valentinstag hierzulande durch den Handel mit Blumen, besonders jedoch durch die intensive Werbung der Blumenhändler und Süßwarenfabrikanten.

Quelle: [Valentinstag]

Eine andere Sicht auf die Romantik, erschaffen von einer Dame:

(c) Sarah Burrini

Danke an die Autorin des semi-autobiographischen Comicblogs für die Erlaubnis das Bild hier einzubinden.

Dumpster Diving

© Aguaviva - Fotolia.com

Das BSI schreibt, dass ja die einfachen Angriffe manchmal die effektivsten sind:

Guten Tag,
IT-Sicherheit ist eine Kette von Massnahmen, und die ist nur so stark wie ihr schwaechstes Glied. Oft werden vorbildliche Schutzmassnahmen durch ganz banale Alltagsfehler entwertet. Ein Beispiel dafuer ist der Umgang mit ausgedruckten sensiblen Informationen. Da kann es schon einmal vorkommen, dass zuerst auf einem mit bester Sicherheitssoftware ausgestatteten Rechner unter Einhaltung aller Vorsichtsmassnahmen Online-Ueberweisungen gemacht werden. Mit den Ausdrucken der Rechnungen oder Kontoauszuege, auf denen vielleicht auch noch Zusatzinformationen wie Passwoerter notiert wurden, wird dann aber zuweilen nicht so sorgsam umgegangen. Immer wieder ragen etwa aus Altpapier-Containern Zettel mit
vertraulichen Daten heraus – eine verfuehrerische Einladung an Betrueger zum Missbrauch. Gerade rund ums vorweihnachtliche Einkaufen im Internet sollte man Aufrufe zum “Safe Printing”, (“sicheres Drucken”), durchaus ernst nehmen. Ueber zahlreiche andere aktuelle Risiken informieren wir Sie gleich im Anschluss. Spannende Lektuere und sichere Stunden im globalen Netz wuenscht Ihnen
Ihr BUERGER-CERT-Team

(Quelle für diesen – Newsletter: http://www.buerger-cert.de)

Für diesen Angriff gibt es sogar einen eigenen Begriff “Dumpster Diving“, ist nichts wirklich neues. In fast jedem Tätigkeitsbericht unseres Landesdatenschutzbeauftragten ist ein entsprechender Fall verzeichnet (in BaWü hat der Landtagspräsident mal seine alten Terminkalender für die Vereinssammlung von Altpapier auf die Straße gestellt – und damit der Presse die information gegeben, die er ihr auf konventionellem Weg verweitert hat.

2006 hat einer Hersteller von Aktenvernichtern das ganze mal wissenschaftlich untersuchen lassen:

Insgesamt wurden 4311 Namens- und Adressdaten aufgefunden, wobei Privathaushalte mit 37 Prozent, Unternehmen mit 31 Prozent sowie deren Kunden- und Geschäftspartner mit 28 Prozent in ungefähr gleichem Maße betroffen gewesen sein sollen. Die große Zahl an Namens- und Adressdaten sei darauf zurückzuführen, dass in Einzelfällen komplette Listen mit Kundendaten ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen im Papiermüll entsorgt wurden. Zudem hätten einzelne Arztpraxen ganze Patientenkarteien weggeworfen. Des Weiteren wurden 897 Unterschriften vorgefunden, die zu über 50 Prozent aus Unternehmen stammten.

Quelle

Schnipsel aus dem Aktenvernichter

© Aguaviva - Fotolia.comSchn

Update: Bericht über einen entsprechenden Fall in England: http://www.ilex-datenschutz.de/kategorie-ii/pressartikel-iv/

Datenschutz als Verhinderung

Polizist mit Hund bewacht Festplatte

die Zeit schreibt über das Thema “predictive policing“:

In Kalifornien berechnet die Polizei voraus, wo Verbrechen geschehen werden und wartet dort auf Kriminelle. In Deutschland wäre das verfassungsrechtlich bedenklich. Das statistische Modell wurde eigentlich entwickelt, um vorhersagen zu können, wo es nach einem Erdbeben zu Nachbeben kommen wird. Die Polizei bestückt das Programm nun täglich mit Statistiken über Verbrechen und Verbrecher. Die Software sucht anschließend darin nach Mustern, die immer wieder auftreten. Der hohe Aktualisierungsgrad macht die Vorhersagen über Zeitpunkt und Tatort kommender krimineller Akte sehr viel zuverlässiger als früher.

Doch hat das System selbstverständlich eine Kehrseite: Wenn auch unschuldige Menschen das Gefühl haben, dass sie sich in einer Umwelt bewegen, in der ihr Verhalten vorausberechnet wird, dann hat dieses Wissen höchstwahrscheinlich Auswirkungen auf ihr Verhalten. Sie werden sich also anders benehmen, als wenn sie unbeobachtet wären – wären also nicht mehr frei in ihrer Entscheidung. In Deutschland zumindest wäre das verfassungsrechtlich bedenklich.

Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung in seinem Urteil vom 2. März 2010auch deshalb für grundgesetzwidrig erklärt, weil “die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet” sei, “ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann. ”

Ein solches “diffuses Gefühl des Beobachtetseins” könnte sich auch einstellen, wenn man befürchtet, verdächtigt zu werden, nur weil man aus irgendeinem Grund in Gebieten mit hoher Kriminalitätswahrscheinlichkeit unterwegs ist. Dann meidet man diese Gebiete künftig möglicherweise lieber, selbst wenn man sich nichts hat zu Schulden kommen lassen. Dazu muss man nicht einmal wissen, ob ein Gebiet wirklich ein Ort häufiger Verbrechen ist – für das subjektive Empfinden reicht es, wenn man nur glaubt, an einem solchen Ort zu sein.

Hier werden in meinen Augen zwei Themen verbunden, die nicht zusammengehören. Gestützt wird das mit einem Zitat von Udo Vetter, Betreiber des Lawblog: “Der nächste Schritt dürfte sein, dass auch personenbezogene Daten einbezogen werden, also zum Beispiel die Wohnorte von Verurteilten, möglicherweise sogar Wohn- und Aufenthaltsorte von Personen, gegen die Ermittlungen laufen. Oder Daten aus der Sozialstatistik wie Einkommen, Renten und Arbeitslosigkeit.” Danach kommt auch der Brückenschlag zum Bonitätsscoring.

Ich denke, dass man in diesem Fall deutlich trennen muss. Das eine ist die Statistikauswertung. Das ist das, was früher der Schutzmann von der Ecke ganz von selbst machte. Er wusste, an welchen Stellen sich die Drogenabhängigen treffen, wo es nachts gerne mal eine Kneipenschlägerei gibt und auf welchem Flohmarkt die Hehlerware auftaucht. Hier gibt es per se keinen Personenbezug. Ausgewertet werden Daten zu Orten und Orte haben kein Persönlichkeitsrecht! Ein Beispiel für solche Auswertungen ist die Straßenverkehrsunfallstatistik. Die dort ermittelten Unfallschwerpunkte werden baulich oder durch verstärkte Kontrollen der Polizei zu entschärfen versucht .

Etwas anderes ist die “Rasterfahndung”. Hier werden keine Orte klassifiziert, sondern Personen. Die Personen, die in der Rasterfahndung sind, können ein ernst zu nehmendes Problem bekommen, deswegen ist diese Fahndungsmethode gesetzlich streng reglementiert. Das prominenteste Beispiel für eine beinahe erfolgreiche Rasterfahndung war die Schleyer-Entführung: eines der Verstecke entsprach genau den Raster-Kriterien an Raum und Person. Das Problem war nur, dass der entscheidende (zutreffende) Hinweis in der riesigen Datenmenge unterging.

Mini-Update: Heise-Online mit einem Bericht zu dem Thema

Bildrechte: (c) Andreas Morlok / pixelio.de