Daniel Gerwig

Achtung: Valentinstag

Achtung: Valentinstag

In genau einem Monat ist wieder Valentinstag. Die Damen freuen sich an diesem Tag über ein kleines Geschenk. Damit es nicht (nur) Blumen oder Pralinen werden, ist jetzt die ideale Zeit, sich nach etwas Individuellem umzusehen. Ich habe letztes Jahr sehr gute Erfahrungen mit einem Puzzle gemacht. Dank eines Internet-Dienstleisters war da ein Bild von meiner Freundin und mir zusammenzusetzen…

Böse Zungen behaupten ja, dieser Feiertag sei eine Erfindung des Blumenhandels, sogar die Wikipedia hat diese Information aufgenommen:

Der Valentinstag (am 14. Februar) gilt in einigen Ländern als Tag der Liebenden. Das Brauchtum dieses Tages geht auf einen oder mehrere christliche Märtyrer namens Valentinus (in Frage kommen vor allem Valentin von Terni oder Valentin von Viterbo) zurück, die der Überlieferung zufolge das Martyrium durch Enthaupten erlitten haben. Der Gedenktag wurde von Papst Gelasius I. 469 für die ganze Kirche eingeführt, 1969 jedoch aus dem römischen Generalkalender gestrichen. Verbreitet gibt es jedoch um den Valentinstag herum Gottesdienste, in denen Ehepaare gesegnet werden.

An Bekanntheit gewann der Valentinstag hierzulande durch den Handel mit Blumen, besonders jedoch durch die intensive Werbung der Blumenhändler und Süßwarenfabrikanten.

Quelle: [Valentinstag]

Eine andere Sicht auf die Romantik, erschaffen von einer Dame:

(c) Sarah Burrini

Danke an die Autorin des semi-autobiographischen Comicblogs für die Erlaubnis das Bild hier einzubinden.

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Dumpster Diving

Dumpster Diving

Das BSI schreibt, dass ja die einfachen Angriffe manchmal die effektivsten sind:

Guten Tag,
IT-Sicherheit ist eine Kette von Massnahmen, und die ist nur so stark wie ihr schwaechstes Glied. Oft werden vorbildliche Schutzmassnahmen durch ganz banale Alltagsfehler entwertet. Ein Beispiel dafuer ist der Umgang mit ausgedruckten sensiblen Informationen. Da kann es schon einmal vorkommen, dass zuerst auf einem mit bester Sicherheitssoftware ausgestatteten Rechner unter Einhaltung aller Vorsichtsmassnahmen Online-Ueberweisungen gemacht werden. Mit den Ausdrucken der Rechnungen oder Kontoauszuege, auf denen vielleicht auch noch Zusatzinformationen wie Passwoerter notiert wurden, wird dann aber zuweilen nicht so sorgsam umgegangen. Immer wieder ragen etwa aus Altpapier-Containern Zettel mit
vertraulichen Daten heraus – eine verfuehrerische Einladung an Betrueger zum Missbrauch. Gerade rund ums vorweihnachtliche Einkaufen im Internet sollte man Aufrufe zum “Safe Printing”, (“sicheres Drucken”), durchaus ernst nehmen. Ueber zahlreiche andere aktuelle Risiken informieren wir Sie gleich im Anschluss. Spannende Lektuere und sichere Stunden im globalen Netz wuenscht Ihnen
Ihr BUERGER-CERT-Team

(Quelle für diesen – Newsletter: http://www.buerger-cert.de)

Für diesen Angriff gibt es sogar einen eigenen Begriff “Dumpster Diving“, ist nichts wirklich neues. In fast jedem Tätigkeitsbericht unseres Landesdatenschutzbeauftragten ist ein entsprechender Fall verzeichnet (in BaWü hat der Landtagspräsident mal seine alten Terminkalender für die Vereinssammlung von Altpapier auf die Straße gestellt – und damit der Presse die information gegeben, die er ihr auf konventionellem Weg verweitert hat.

2006 hat einer Hersteller von Aktenvernichtern das ganze mal wissenschaftlich untersuchen lassen:

Insgesamt wurden 4311 Namens- und Adressdaten aufgefunden, wobei Privathaushalte mit 37 Prozent, Unternehmen mit 31 Prozent sowie deren Kunden- und Geschäftspartner mit 28 Prozent in ungefähr gleichem Maße betroffen gewesen sein sollen. Die große Zahl an Namens- und Adressdaten sei darauf zurückzuführen, dass in Einzelfällen komplette Listen mit Kundendaten ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen im Papiermüll entsorgt wurden. Zudem hätten einzelne Arztpraxen ganze Patientenkarteien weggeworfen. Des Weiteren wurden 897 Unterschriften vorgefunden, die zu über 50 Prozent aus Unternehmen stammten.

Quelle

Schnipsel aus dem Aktenvernichter

© Aguaviva - Fotolia.comSchn

Update: Bericht über einen entsprechenden Fall in England: http://www.ilex-datenschutz.de/kategorie-ii/pressartikel-iv/

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Datenschutz als Verhinderung

Datenschutz als Verhinderung

die Zeit schreibt über das Thema “predictive policing“:

In Kalifornien berechnet die Polizei voraus, wo Verbrechen geschehen werden und wartet dort auf Kriminelle. In Deutschland wäre das verfassungsrechtlich bedenklich. Das statistische Modell wurde eigentlich entwickelt, um vorhersagen zu können, wo es nach einem Erdbeben zu Nachbeben kommen wird. Die Polizei bestückt das Programm nun täglich mit Statistiken über Verbrechen und Verbrecher. Die Software sucht anschließend darin nach Mustern, die immer wieder auftreten. Der hohe Aktualisierungsgrad macht die Vorhersagen über Zeitpunkt und Tatort kommender krimineller Akte sehr viel zuverlässiger als früher.

Doch hat das System selbstverständlich eine Kehrseite: Wenn auch unschuldige Menschen das Gefühl haben, dass sie sich in einer Umwelt bewegen, in der ihr Verhalten vorausberechnet wird, dann hat dieses Wissen höchstwahrscheinlich Auswirkungen auf ihr Verhalten. Sie werden sich also anders benehmen, als wenn sie unbeobachtet wären – wären also nicht mehr frei in ihrer Entscheidung. In Deutschland zumindest wäre das verfassungsrechtlich bedenklich.

Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung in seinem Urteil vom 2. März 2010auch deshalb für grundgesetzwidrig erklärt, weil “die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet” sei, “ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann. ”

Ein solches “diffuses Gefühl des Beobachtetseins” könnte sich auch einstellen, wenn man befürchtet, verdächtigt zu werden, nur weil man aus irgendeinem Grund in Gebieten mit hoher Kriminalitätswahrscheinlichkeit unterwegs ist. Dann meidet man diese Gebiete künftig möglicherweise lieber, selbst wenn man sich nichts hat zu Schulden kommen lassen. Dazu muss man nicht einmal wissen, ob ein Gebiet wirklich ein Ort häufiger Verbrechen ist – für das subjektive Empfinden reicht es, wenn man nur glaubt, an einem solchen Ort zu sein.

Hier werden in meinen Augen zwei Themen verbunden, die nicht zusammengehören. Gestützt wird das mit einem Zitat von Udo Vetter, Betreiber des Lawblog: “Der nächste Schritt dürfte sein, dass auch personenbezogene Daten einbezogen werden, also zum Beispiel die Wohnorte von Verurteilten, möglicherweise sogar Wohn- und Aufenthaltsorte von Personen, gegen die Ermittlungen laufen. Oder Daten aus der Sozialstatistik wie Einkommen, Renten und Arbeitslosigkeit.” Danach kommt auch der Brückenschlag zum Bonitätsscoring.

Ich denke, dass man in diesem Fall deutlich trennen muss. Das eine ist die Statistikauswertung. Das ist das, was früher der Schutzmann von der Ecke ganz von selbst machte. Er wusste, an welchen Stellen sich die Drogenabhängigen treffen, wo es nachts gerne mal eine Kneipenschlägerei gibt und auf welchem Flohmarkt die Hehlerware auftaucht. Hier gibt es per se keinen Personenbezug. Ausgewertet werden Daten zu Orten und Orte haben kein Persönlichkeitsrecht! Ein Beispiel für solche Auswertungen ist die Straßenverkehrsunfallstatistik. Die dort ermittelten Unfallschwerpunkte werden baulich oder durch verstärkte Kontrollen der Polizei zu entschärfen versucht .

Etwas anderes ist die “Rasterfahndung”. Hier werden keine Orte klassifiziert, sondern Personen. Die Personen, die in der Rasterfahndung sind, können ein ernst zu nehmendes Problem bekommen, deswegen ist diese Fahndungsmethode gesetzlich streng reglementiert. Das prominenteste Beispiel für eine beinahe erfolgreiche Rasterfahndung war die Schleyer-Entführung: eines der Verstecke entsprach genau den Raster-Kriterien an Raum und Person. Das Problem war nur, dass der entscheidende (zutreffende) Hinweis in der riesigen Datenmenge unterging.

Mini-Update: Heise-Online mit einem Bericht zu dem Thema

Bildrechte: (c) Andreas Morlok / pixelio.de

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Staatliches Inkasso by Infoscore

Staatliches Inkasso by Infoscore

Finanzkrise erreicht Geschäftsmann
Quelle: Fotolia

Es wird immer wieder gerne diskutiert, wer der bessere Geldeintreiber ist: Das Inkassobüro oder der Anwalt. Die Inkassobüros versuchen es traditionell es gerne mit dem “lästigen” Weg. Viele Mahnungen, gerne auch mal Anrufe oder Hausbesuche. Der Anwalt mahnt außergerichtlich und kümmert sich dann um die gerichtliche Titulierung und Vollstreckung.

Der Staat ist bei der Frage eigentlich aussen vor. Öffentlich-rechtliche Forderungen werden “beigetrieben”(§ 13 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz – LVwVG BW). Dafür braucht man weder einen Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils. Den “Titel” produziert die Behörde einfach selbst. Sie braucht auch keinen Gerichtsvollzieher sondern kann eigene Vollziehungsbeamte beschäftigen, die sich um die Mobiliarpfändung kümmern. Wenn Gerichtsvollzieher beauftragt werden gilt meist Kostenfreiheit. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse werden auch nicht vom Gericht gemacht, sondern als Bescheid von der Behörde verschickt…

Ach ja, die Möglichkeiten sich zu wehren sind recht knapp – schließlich haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Vollstreckungsmaßnahmen keine aufschiebende Wirkung (§ 12 LVwVG BW). D.h. auch während der Grundverwaltungsakt noch in der gerichtlichen Überprüfung ist, kann schon vollstreckt werden…

Das ist vermutlich der Traum jedes Gläubigers, der lange auf Antworten vom Vollstreckungsgericht wartet oder dank sinnloser und lediglich auf Zeitgewinn gerichteter Rechtsmittel noch etwas länger auf sein Geld warten muss – im Zweifel bis zur Insolvenz.

Das Land Baden-Würtemberg entwickelt sich gerade in die andere Richtung. Statt der Justizbeitreibung durch die eigene Landesoberkasse soll versucht werden, sich künftig eines Inkassobüros zu bedienen. Den Zuschlag hat die Fa. Infoscore Forderungsmanagement GmbH (IFM) aus Baden-Baden bekommen.

Der Auftrag für Infoscore wirft natürlich eine Frage auf: Dürfen die das? Die Antwort darauf ist erstmal “ja”, da es mit § 9 a Abs. 4-7 Landesjustizkostengesetz eine eindeutige Rechtsgrundlage gibt. Diese geht den allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen vor (nach denen die Übermittlung von Schuldnerdaten von einer Behörde an ein  Inkassobüro vermutlich nicht zulässig wäre) vor.

Diese Regelung enthält auch Vorgaben, was zur Wahrung des Datenschutzes zu gewährleisten ist. Insbesondere muss vor der Abgabe an das Inkassobüro der Schuldner die Möglichkeit gegeben werden, dies durch Zahlung abzuwenden. Dies wirft bei mir doch etliche Fragen auf:

  • Von der Unterrichtung kann bei unverhältnissmäßigem Aufwand abgesehen werden? Da zuerst Altforderungen bearbeitet werden sollen, ist davon auszugehen, dass etliche Adressen veraltet sind. Ist dann bereits die Nachforschung schon unverhältnismäßiger Aufwand? Insbesondere da weiter oben im Gesetztestext steht, dass man private Dienstleister zur Adressrecherche einsetzen will.
  • Reicht es aus, dass der Hinweis im Kleingedruckten der Rechnung / der Mahnung steht? Es fehlt der sonst im Datenschutzrecht nicht unübliche Hinweis, dass die Information gesondert oder optisch hervorgehoben erfolgen muss.

Die Firma Infoscore bekommt damit übrigens nicht die Rechte der Behörde, es können also lediglich nette/weniger nette Briefe verschickt werden. Der Auftrag an den Gerichtsvollziehr muss dann wieder von der Landesoberkasse kommen. Die Informationen, die Infoscore bekommen kann sind jedoch recht umfangreich:

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Schuldners
  • die zur Kennzeichnung der Forderung erforderlichen Angaben (Betrag der Haupt- und Nebenforderung, anordnende Stelle, Geschäftsnummer, Bezeichnung der Sache und Kassenzeichen der Vollstreckungsbehörde)
  • Informationen über bisherige Beitreibungsmaßnahmen, soweit dies zur Beitreibung der Forderung erforderlich ist.

Die Hervorhebung von mir kennzeichnet, dass Infoscore erfährt, welche Art von Gerichtskosten da beigetrieben werden. D.h. die Mitarbeiter dort wissen z.B., dass Herr Brause ein Strafverfahren hatte. Diese Informationen werden durch eine “schriftliche Verpflichtung des Unternehmens” geschützt. Ob dieses eine Sanktion (z.B. Vertragsstrafe für Infoscore) beinhaltet, ist mir nicht bekannt. Bekannt ist hingegen die Sanktion, wenn ein Behördenmitarbeiter solche Informationen ausplaudert: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 203 StGB).

Kleine Fußnote am Ende: Der Landesjustizminister, zu dessen Zeiten das eingeführt wurde, war Ullrich Goll von der FDP, einer Partei, die den Schutz der Privatsphäre bisher hochgehalten hat – scheinbar nicht für Mittellose?

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Das Dossier

Das Dossier

Etliche meiner Kunden haben eine beachtliche Lebens-und Leidensgeschichte. Meistens ist diese geprägt von der Verfolgung durch allerlei staatliche und nichtstaatliche Organisationen wobei natürlich der Kunde selbst regelmäßig unschuldig ist (wie ein neugeborenes Lamm).
Eine gewisse Egozentrik ist da meistens inklusive. Eine Ausnahme war Herr G.: Er kämpfte gegen einen Staatskonzern mit der Logik, dass nicht nur er betroffen sei, sondern auch viele andere Menschen in seiner Situation sein müssten. Diesen Kampf betrieb er im Gegensatz zu den typischen Querulanten nicht alleine im stillen Kämmerlein, einzig gestützt auf die eigene Weisheit und den höchstpersönlichen Genius, sondern im Dialog mit vielen Experten. Damals konnte er auch in der DDR Experten finden, die mit den bundesdeutschen Behörden nicht vernetzt waren. Das Ergebnis war nicht unbeachtlich! Der deutsche Staatskonzern änderte später auch die von Herrn G. kritisierte Praxis.
Leider hat Herr G. das Ende des Kampfes offensichtlich nicht mitbekommen. Heute, hochbetagt, kämpft er immer noch gegen die schon längst abgeschaffte Praxis und für eine Entschädigung.
Damit verbunden ist eine Abscheu gegen alle Behörden. Wohin ich das weiß? Jedem Schreiben an die Behörden war ein “Dossier” über die Praktiken des Staatskonzerns beigefügt. Das kuriose daran war das Deckblatt:

Ein Schreiben des zuständigen Regierungspräsidenten an Herrn G. In dem ihm mitgeteilt wird, dass seine verschiedenen inhaltlich stets gleichen Eingaben an verschiedene Stellen des Regierungspräsidiums in Zukunft nicht mehr beantwortet werden. Dieses Schreiben einer Eingabe an eine Behörde beizufügen scheint nur begrenzt zielführend zu sein. Oder wie es ein Kollege auszudrücken pflegte: “der hat gleich den Beleg beigefügt, dass man ihm eigentlich gar nicht antworten sollte – am besten ab in die Rundablage”.

Bildrechte: berlin-pics  / pixelio.de

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Sebastian Edathy

Sebastian Edathy

Der gute Mensch steht zur Zeit unter verschärfter Beobachtung (ich sage nur: Fotorechte), da fällt natürlich auch folgende Äußerung bei abgeordnetenwatch.de auf:

Ich nenne Ihnen mal ein konkretes und reales Beispiel: Auf meinen Namen wurde vor ca. einem Jahr über das Internet bei einem recht bekannten Flensburger Erotik-Versand eine künstliche Vagina bestellt, über deren Eintreffen in meiner Privatwohnung ich sehr überrascht war. Ist es legitim, herausfinden zu wollen, ob der Besteller identifiziert werden kann? Ich meine: Ja. Das Versandhaus, das die Ware zurücknehmen musste, wurde finanziell geschädigt und ich belästigt. Zumindest zu versuchen, den Bestellungs-Urheber zu identifizieren, sah das Gesetz vor. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders. Damit kann ich leben, ohne mir deswegen zurechnen lassen zu müssen, ein schlechtes Gesetz mitverantwortet zu haben. Und das Beispiel mag ja noch eher erheiternd sein, aber haben Sie eine Ahnung vom Ausmaß des Betruges, der über das Internet erfolgt? Dieses ist groß!

via abgeordnetenwatch.de: Sebastian Edathy.

Ich persönlich denke:

  • das geschädigte Unternehmen kann selbst entscheiden, ob es Besteller bei der Bestellung sicher identifiziert oder nicht [z.B. über den ePerso oder einen Rückruf ]. Der Verzicht darauf ist eine unternehmerische Entscheidung, die sich sicher lohnen wird.
  • die Belästigung des Herrn Abgeordneten erscheint mir nicht so schwerwiegend, dass dies einen massiven Grundrechtseingriff bei allen, die in Deutschland telefonieren, surfen oder per Rauchzeichen kommunizieren rechtfertigen würde.
  • was hätte der gute Mensch denn gefordert, wenn besagte Vagina per Postkarte bestellt worden wäre? Hätte er dann die Einführung personalisierter Briefmarken zur gesetzlichen Pflicht machen wollen? Oder hätten alle Briefkästen abgeschraubt werden sollen und man könnte Sendungen nur noch persönlich abgeben – mit Inhaltskontrolle?
  • bei massiveren Belästigungen gibt es jedoch durchaus Möglichkeiten – die allerdings oft genug daran scheitern, dass die Polizei nicht genügend Mittel hat, um effektiv vorzugehen.

 

Jetzt muss ich doch noch etwas zur Fotoaffäre schreiben. Irgendwo stand doch zu seiner Verteidigung, dass Facebook der mehr oder weniger privaten Kommunikation dienen würde und keine offizielle Kommunikation des Abgeordneten sei. Wenn man sich seine Abgeordneten-Internetseite anschaut, stößt man an prominenter Stelle auf folgenden Satz:

 

Besuchen Sie mich auch auf meiner Facebookseite http://facebook.com/edathy oder treten Sie mit mir über Email, Telefon oder Fax in Kontakt.

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Passwörter

Passwörter

Bevor Sie denken, dass jetzt eine “Paßwort-Policy” oder Ähnliches kommt, halten Sie einen Moment inne und überlegen Sie, was man mit Ihrem Passwort alles anstellen kann:

  • Mails in Ihrem Namen verschicken (z.B. Ihrem Chef mal richtig die Meinung geigen und klar machen, dass Sie nur noch auf die Kündigung warten – wie schaffen Sie so etwas wieder aus der Welt?)
  • Banküberweisungen tätigen (gehören Sie zu denjenigen, die praktischerweise die ganze TAN-Liste im Homebankingprogramm eingetippt haben, um sie nicht jedesmal suchen zu müssen? Oder haben Sie Zugriff auf das firmeneigene SAP-System?)
  • Datein löschen (wie lange haben Sie für den Power-Point-Vortrag, oder die Diplomarbeit gebraucht – wie lange dauert es, ihn zu löschen?)
  • Dateien kopieren (ihre Kundenliste taucht dann vielleicht bei Ihrem Mitbewerber auf?)
  • Ihre Internetpräsenz ergänzen (oder riskieren Sie, dass die Polizei vor dem Haus steht, weil ihr Webspace zum Umschlagplatz für Kinderpornographie geworden ist oder auf einmal in Ihrem Weblog volksverhetzende Äußerungen auftauchen?)

Ganz schön heftig? Es gibt viele Tipps und Anleitungen, ich habe eine einfache drei-Schritt-Offerte:

  1. Besorgen Sie sich einen Paßwortmanager (das ist ein kleines – für Private – kostenloses Programm). Der ermöglicht es Ihnen, für jeden Dienst ein anderes Paßwort zu wählen. Durch einen Zufallsgenerator entfällt das Erfinden. Das Paßwort ist lang, komplex und was man sonst noch so alles möchte.
    • Ein kostenloses Programm ist “Password Safe“, entwickelt von einem Verschlüsselungs-Guru.
    • Wer mehr will kann sich z.B. RoboForm (Historie)anschauen. Das Programm erkennt im Internet-Browser welches Paßwort das richtige ist und kann unterschiedliche Identitäten verwalten – kostet aber leider etwas.
  2. Geschützt wird dieser Paßwortmanager durch ein Master-Paßwort. Dabei gilt:
  • Nehmen Sie einen langen Text (mind. 10 Zeichen).
  • Am besten einen, den Sie (und nur Sie) im Notfall auch rekonstruieren können.
  • Im Büro nehmen Sie am besten das Paßwort  für die Windows-Anmeldung (das kann auch ein Administrator sich nicht einfach im Klartext anzeigen lassen).
  • Geben Sie das Masterpaßwort nirgendwo sonst ein (nicht bei anderen Anmeldungen, insbesondere nicht bei irgendwelchen Test-Tools im Internet).
  • Geben Sie es an niemanden weiter, auch nicht an den Vertreter/den Administrator.
  • Schreiben Sie es nicht auf.
  • Das Master-Paßwort wechseln Sie regelmäßig (2-12 mal im Jahr).

Die Anregung zu diesem Text kam neben meinem Beruf auch von diesem Blog (via Perun).  Allerdings würde ich ein real genutztes Paßwort keinesfalls in ein unsicheres System eingeben – auch nicht in eines, das mir sagt, wie sicher das Paßwort davor war. Soweit zu meinem kleinen HowTo, gibt es noch Verbesserungsvorschläge/Lücken?

Datenklau

(c) D. Braun / pixelio.de

 

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Nachgewiesener Eingang

Nachgewiesener Eingang

Das Einschreiben wird bei Blawgs immer wieder mal durch den Kakao gezogen:

Dennoch ist “Einschreiben” bei vielen Leuten auch gleich “sicher” – und Allheilmittel bei allem Wichtigen.

Neben der Debatte über den Zugangsnachweis gibt es noch ein ganz anderes Problem: Einschreiben dauern (oft) länger als ein normaler Brief. Deswegen hat bei mir mal jemand die Einspruchsfrist versäumt – um einen Tag.
Aus diesem Grund sind auch Paketdienste keine gute Alternative – gibt ein schönes Tracking, aber dauert im Zweifel halt doch länger. Außerdem sind die Pakete häufig nicht in den normalen Postlauf eingebunden. Wenn es also nicht nur auf das formale Einhaltung der Frist ankommt, sondern auch darauf, dass (möglichst schnell) eine Reaktion erfolgt, sollte also ein einfacher Brief an eine Postanschrift geschickt und auf  Kapriolen verzichtet werden.

Dabei gibt es für nicht Formgebundenes doch die schöne Faxalternative: guter Nachweis (wenn das Fax verkleinert auf dem Sendebericht steht), geringe Kosten.

Im Geschäft haben wir zusätzlich für bestimmte eingehende Mitteilungen ein Online-System. Erzeugt Sendebestätigungen und hat ein gutes internes Logging. Noch billiger als Fax und für beide Seiten sehr praktisch. Der Steuerberater, mit dem ich gestern telefoniert habe, wusste aber dennoch genau was er wollte:

Sie kriegen künftig alles per Einschreiben!

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Fahranfänger

Fahranfänger

fallen ja meist mit einer betont unsicheren Fahrweise auf. Der Folgende hatte aber richtig Probleme: nach noch nicht einmal zwei Wochen Autofahren musste er schon realisieren, dass der zweispurig autobahnähnlich ausgebaute Tunnel maximal mit 50 km/h befahren werden darf (geschlossene Ortschaft). Bei der leicht erhöhten Geschwindigkeit darf einem ja auch die Kontrolle über das Auto schwerer fallen – schließlich brauchen da die meisten Leute recht lange, um die nötige Routine zu bekommen…:

Der Fahrer musste seinen Wagen immer wieder korrigieren, um ihn auf der Fahrspur zu halten. Außerdem wechselte er mehrmals abrupt den Fahrstreifen. Im Pragtunnel in Richtung Bad Cannstatt beschleunigte der Mann sein Fahrzeug auf zirka 140 Stundenkilometer und hatte sichtbar Probleme, die Kontrolle über sein Auto zu behalten.Kurz nach der Tunnelausfahrt stoppten die Beamten den Wagen. Bei der Überprüfung des jungen Mannes stellte sich heraus, dass er erst seit dem 17. Mai [= seit 12 Tagen ] dieses Jahres im Besitz eines Autoführerscheins ist.

viaMit 140 Stundenkilometer im Pragtunnel: 21-Jähriger ist zu schnell unterwegs – Stuttgarter Nachrichten.

(c) Arno Bachert / pixelio.de

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