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Das letzte Mal schrieb ich über einen etwas ungünstigen Einzelvertrag. Diesmal geht es sogar um ein Massengeschäft. Grundgedanke ist, dass Vertragsstrafen etwas Unanständiges sind.
Es werden Dienstleistungen ausgeschrieben. Für Schlechtleistungen ist ein Stufenverfahren vorgesehen, an dessen Ende die Auflösung des Vertrages steht. Schadenersatz oder gar eine Vertragsstrafe ist nicht vorgesehen. Ergebnis auf Seiten des Anbieters:
- Es wird ein knapp kalkuliertes Gebot abgegeben – mal sehen, ob jemand noch wagemutiger ist.
- Wenn man den Zuschlag erhält sucht man sich einen Subunternehmer, der die Dienstleistung erbringt.
- Wenn der Auftaggeber nicht zufrieden ist wird der Sub angemeckert, wenn es nicht funktioniert, lässt man den Vertrag platzen.
- Die Vergabestelle muss neu ausschreiben.
So wirklich glücklich ist die Vergabestelle damit natürlich nicht. Einzelne Lose müssen dadurch immer wieder neu ausgeschrieben werden – macht viel Arbeit, insbesondere da die Ausschreibung außerhalb des Turnuses als Zusatzarbeit laufen muss. Aber auch für die einzelnen Einheiten, die die Dienstleistung brauchen ist das schlecht. Das Ergebnis für die Nutzer ist folgendes:
- Nachdem man sich endlich mit dem Dienstleister soweit arrangiert hat das alles klappt, kommt die Zentrale mit einer “Neuausschreibung” – regelmäßig alle paar Jahre.
- Den Zuschlag bekommt ein Billigheimer; Experten sehen gleich, dass bei dem Gebotsbetrag kaum ein Gewinn drin ist.
- Es rückt der erste Freiberufler an – der kann mit dem Geld natürlich noch viel weniger auskommen und erbringt dieLeistung, die zu dem Preis geht – aber nicht reicht. Damit beginnen die Beschwerden.
- Die Zentrale tut die Beschwerden über die schlechte Dienstleistungsqualität als “Gemeckere” ab. Das Betriebsklima verschlechtert sich, weil man die Dienstleistung ja wirklich braucht und nicht nur aus Jux und Dollerei angefordert hat.
- Nach gewissen Eskalationsstufen wird der Vertrag beendet. Es wird neu ausgeschrieben = erstmal gibt es die Dienstleistung gar nicht mehr…
Da lohnt es sich doch eher, eine ordentliche Vertragsstrafe reinzuschreiben, auch wenn die Angebote dann etwas höher liegen.

