Nachgewiesener Eingang

Briefpost

Das Einschreiben wird bei Blawgs immer wieder mal durch den Kakao gezogen:

Dennoch ist “Einschreiben” bei vielen Leuten auch gleich “sicher” – und Allheilmittel bei allem Wichtigen.

Neben der Debatte über den Zugangsnachweis gibt es noch ein ganz anderes Problem: Einschreiben dauern (oft) länger als ein normaler Brief. Deswegen hat bei mir mal jemand die Einspruchsfrist versäumt – um einen Tag.
Aus diesem Grund sind auch Paketdienste keine gute Alternative – gibt ein schönes Tracking, aber dauert im Zweifel halt doch länger. Außerdem sind die Pakete häufig nicht in den normalen Postlauf eingebunden. Wenn es also nicht nur auf das formale Einhaltung der Frist ankommt, sondern auch darauf, dass (möglichst schnell) eine Reaktion erfolgt, sollte also ein einfacher Brief an eine Postanschrift geschickt und auf  Kapriolen verzichtet werden.

Dabei gibt es für nicht Formgebundenes doch die schöne Faxalternative: guter Nachweis (wenn das Fax verkleinert auf dem Sendebericht steht), geringe Kosten.

Im Geschäft haben wir zusätzlich für bestimmte eingehende Mitteilungen ein Online-System. Erzeugt Sendebestätigungen und hat ein gutes internes Logging. Noch billiger als Fax und für beide Seiten sehr praktisch. Der Steuerberater, mit dem ich gestern telefoniert habe, wusste aber dennoch genau was er wollte:

Sie kriegen künftig alles per Einschreiben!

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4 Kommentare

  1. jhg43 sagt:

    Danke für den Artikel. Ich setze ja Hoffnung in das künftige De-Mail-System als generelle Möglichkeit einer sicheren und günstigen Zustellung. Oder sehen Sie hier Probleme?

  2. Das erste Problem dürfte sein, dass Leute die keine Zustellung bekommen möchten sich auch keinen DeMail Account zu tun werden. Ansonsten dürfte doch das Bürgerportalgesetz der Nötige Rechtsrahmen gegeben sein. Ich bin mir aber nicht sicher, ob im Zweifel nicht eine freie Beweiswürdigung des Gerichts erfolgt, was der Behörde schlechtere Karten gibt als der Urkundsbeweis beim Zustellungsauftrag.

  3. Hilde Paulus sagt:

    Hallo, ich hab eine Frage, mir wurde durch einen Gerichtsvollzieher mit Vollstreckungsbeamten mein Gartenschrank auf meiner Terrasse gepfändet, alle finanziellen Forderungen waren zu diesem Zeitpunkt komplett erfüllt, der GV kam vollkommen unangemeldet. Meine Frage, hätte er dies nicht mit einer förmlichen Zustellung oder einem Einschreiben ankündigen müssen? Wenn ja, welcher Paragraph ist dies?
    Schöne Grüße und Vielen Dank im voraus Hilde.

  4. Das funktioniert nur, wenn jeder dem ich etwas zustellen möchte ein deMail Konto unterhält – und mir die Adresse mitteilt.

    Dann werden die Fragen die beim Papier schon durch die Rechtsprechung geklärt sind alle nochmal entschieden werden, schließlich ist ein Mailpostfach etwas anderes als ein Briefkasten…

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