Das Einschreiben wird bei Blawgs immer wieder mal durch den Kakao gezogen:
- Rainer Göhle hat in seinem sehr interessanten Blog Alternativen zum Einschreiben aufgezählt und die förmliche Zustellung glatt vergessen. Dabei ist die förmliche Zustellung vom Beweiswert her das Beste. Als Behörde ist man sogar privilegiert, weil die Postdienstleistung häufig billiger ist als ein Einschreiben (mit deutlich weniger Beweiswert).
- Wolf Reuter schreibt über das per Einschreiben eingegangene leere Blatt, das es tatsächlich ausserhalb der grauen Theorie gibt!Ein aktueller Fall.
- Oder die Sache mit den tausenden verschwundenen Einschreiben.
Dennoch ist “Einschreiben” bei vielen Leuten auch gleich “sicher” – und Allheilmittel bei allem Wichtigen.
Neben der Debatte über den Zugangsnachweis gibt es noch ein ganz anderes Problem: Einschreiben dauern (oft) länger als ein normaler Brief. Deswegen hat bei mir mal jemand die Einspruchsfrist versäumt – um einen Tag.
Aus diesem Grund sind auch Paketdienste keine gute Alternative – gibt ein schönes Tracking, aber dauert im Zweifel halt doch länger. Außerdem sind die Pakete häufig nicht in den normalen Postlauf eingebunden. Wenn es also nicht nur auf das formale Einhaltung der Frist ankommt, sondern auch darauf, dass (möglichst schnell) eine Reaktion erfolgt, sollte also ein einfacher Brief an eine Postanschrift geschickt und auf Kapriolen verzichtet werden.
Dabei gibt es für nicht Formgebundenes doch die schöne Faxalternative: guter Nachweis (wenn das Fax verkleinert auf dem Sendebericht steht), geringe Kosten.
Im Geschäft haben wir zusätzlich für bestimmte eingehende Mitteilungen ein Online-System. Erzeugt Sendebestätigungen und hat ein gutes internes Logging. Noch billiger als Fax und für beide Seiten sehr praktisch. Der Steuerberater, mit dem ich gestern telefoniert habe, wusste aber dennoch genau was er wollte:
Sie kriegen künftig alles per Einschreiben!


Danke für den Artikel. Ich setze ja Hoffnung in das künftige De-Mail-System als generelle Möglichkeit einer sicheren und günstigen Zustellung. Oder sehen Sie hier Probleme?
Das erste Problem dürfte sein, dass Leute die keine Zustellung bekommen möchten sich auch keinen DeMail Account zu tun werden. Ansonsten dürfte doch das Bürgerportalgesetz der Nötige Rechtsrahmen gegeben sein. Ich bin mir aber nicht sicher, ob im Zweifel nicht eine freie Beweiswürdigung des Gerichts erfolgt, was der Behörde schlechtere Karten gibt als der Urkundsbeweis beim Zustellungsauftrag.
Hallo, ich hab eine Frage, mir wurde durch einen Gerichtsvollzieher mit Vollstreckungsbeamten mein Gartenschrank auf meiner Terrasse gepfändet, alle finanziellen Forderungen waren zu diesem Zeitpunkt komplett erfüllt, der GV kam vollkommen unangemeldet. Meine Frage, hätte er dies nicht mit einer förmlichen Zustellung oder einem Einschreiben ankündigen müssen? Wenn ja, welcher Paragraph ist dies?
Schöne Grüße und Vielen Dank im voraus Hilde.
Das funktioniert nur, wenn jeder dem ich etwas zustellen möchte ein deMail Konto unterhält – und mir die Adresse mitteilt.
Dann werden die Fragen die beim Papier schon durch die Rechtsprechung geklärt sind alle nochmal entschieden werden, schließlich ist ein Mailpostfach etwas anderes als ein Briefkasten…