Vertrauensbildende Maßnahmen
Vieles kann man vom Schreibtisch aus nicht wirklich sicher beurteilen, häufig muss man einfach den Angaben des Gegenübers bis zu einem gewissen Punkt vertrauen. Einer meiner Bußgeldkunden versuchte es jetzt mit zwei besonderen vertrauensbildenden Maßnahmen:
- Es gibt eine Gewerbeabmeldung zum 31.05. des Jahres. Da als Abmeldegrund “Wegen Nötigung der Behörde xxx” angegeben war, hat mir das Gewerbeamt freundlicherweise gleich eine Kopie geschickt, zusammen mit der Gewerbeanmeldung zum 1.6. des Jahres. Eine weitere Kopie der Abmeldung kam auch vom Kunden, zusammen mit der Bemerkung “die Firma gibt es nicht mehr”.
- Auf den Vorhalt der erneuten Gewerbeanmeldung wurde telefonisch reagiert. Leider nicht wirklich sachverhaltsaufklärend. Es wurde lediglich angefragt, wie die Amtsbezeichnungen des Bußgeldsachbearbeiters und des verantwortlichen Abteilungsleiters sind, man wolle Anzeige wegen Nötigung im Amt erheben.
Da meine Bescheide inzwischen bestandskräftig sind habe ich genügend Vertrauen, dass die Beitreibung erfolgreich verlaufen wird…
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