Steuerb… -Steuererklärer???

Ich weiss ja, dass “Steuererklärer” eine durchaus abfällige Bezeichnung für einen honorigen Berufsstand ist. Aber auch dieser Berufsstand hat taube Nüsse.

Einer davon hat von seiner Mandantschaft einen eindeutigen Auftrag erhalten. Mehrfach, weil die Mandantschaft wohl auch mitbekam, daß noch nichts gemacht worden war. Jetzt gab es eine Strafzahlung. Eindeutiges Verschulden des Steuerberaters. Statt diese Strafe zu übernehmen und sich um die Büroorganisation Sorgen zu machen, wird lieber ein Rechtsmittel eingelegt – kostet ja nur das Geld der Mandantschaft …

… bin ja mal auf den nächsten Schritt gespannt.

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  1. Der nächste Schritt des Steuerberaters sollte es sein, die Haftung für den Schaden dem Grunde nach anzuerkennen und den Mandanten von einer Inanspruchnahme durch das FA freizustellen.
    Die Alternative wäre, einen sehr guten Grund zu finden, warum er nichts getan hat, z.B. weil Rechnungen offen waren.

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