Weggemauschelt

Beim Lesen eines Beitrages von RA Melchior – der sich als Verteidiger natürlich über eine Einstellung aus Opportunitätsgründen freut musste ich an ein Erlebnis denken:

Ich hatte eine (jung klingende) Richterin am Telefon, die recht viele Fragen zur übersandten Bußgeldakte hatte. Am Ende kam die nach dem Vorangegangenen Verfahren. Ich teilte Ihr mit, das das nach § 47 II OWiG eingestellt wurde. Das kommentierte sie mit “das hat der Kollege dann wohl weggemauschelt”.

Die Verhandlung hatte übrigends erfolgt. Der Einspruch wurde rechtzeitig voher zurückgenommen. Der Betroffene hat das Bußgeld bezahlt und – zumindest in den Bereich keine weiteren OWi’s begangen…

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